Erbrecht: Versionsgeschichte

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16. Dezember 2024

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  • AktuellVorherige 10:0610:06, 16. Dez. 2024Klaus Diskussion Beiträge 1.460 Bytes +1.460 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Das [https://de.wikipedia.org/wiki/Erbrecht Erbrecht] ist ein Teilgebiet des Privatrechts, das im objektiven Sinn die juristische Grundlage für den Übergang von Vermögenswerten einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen bildet. Es ist in Deutschland Grundrecht nach Artikel 14 Grundgesetz. Der Begriff Erbrecht bezeichnet in diesem Sinn auch die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens befassen. Die erste…“