Gewissensfreiheit bleibt unangetastet: Versionsgeschichte

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4. Oktober 2024

  • AktuellVorherige 19:4519:45, 4. Okt. 2024Klaus Diskussion Beiträge 253 Bytes +253 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Die Gewissensfreiheit bleibt auch bei der Widerspruchsregelung dadurch erhalten, weil niemand seine Entscheidung begründen muss. == Anhang == === Anmerkungen === <references group="Anm." /> === Einzelnachweise === <references /> Kategorie: WSR