Krankenkassen hätten es einfacher: Versionsgeschichte

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4. Oktober 2024

  • AktuellVorherige 19:4219:42, 4. Okt. 2024Klaus Diskussion Beiträge 400 Bytes +400 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Die Krankenkassen sind seit der Änderung des TPG im Herbst 2012 dazu verpflichtet, alle paar Jahre ihre Versicherten anzufragen, ob sie für den Fall ihres Hirntodes zu einer Organspende bereit sind. Diese Arbeit würde mit Einführung der Widerspruchsregelung entfallen. == Anhang == === Anmerkungen === <references group="Anm." /> === Einzelnachweise === <references /> Kategorie: WSR