Paolo Zacchias: Unterschied zwischen den Versionen
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[http://de.wikipedia.org/wiki/Paolo_Zacchia Paolo Zacchias] | [http://de.wikipedia.org/wiki/Paolo_Zacchia Paolo Zacchias] (1584-1659) war ein italienischer Mediziner, Leibarzt der Päpste [https://de.wikipedia.org/wiki/Innozenz_X. Innozenz X.] und [https://de.wikipedia.org/wiki/Alexander_VII. Alexander VII.] und rechtlicher Berater der [https://de.wikipedia.org/wiki/Rota_Romana Rota Romana]. Bekannt ist er vor allem als Begründer der modernen [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsmedizin Rechtsmedizin]. Sein ursprünglich 7-bändiges und später auf 9 Bände erweitertes Werk Quaestiones medico-legales (Medizinrechtliche Fragen, 1621–1650) ist das erste systematische Handbuch der forensischen Medizin und ist bis heute einer der bedeutendsten Texte auf diesem Gebiet. | ||
In seinen anderen Schriften erörterte er zudem Fragen, die über die gerichtsmedizinische Praxis hinausgingen und philosophische oder theologische Überlegungen einbezogen. | |||
Paolo Zacchias wird als der Begründer der gerichtlichen Medizin angesehen. Hierzu trug sicherlich auch sein Amt als Conulent der Rota Romana bei.<ref>August Hirsch (Hg.): Biblographisches Lexikon der hervorragenden Ärzte aller Zeiten und Völker. 2. Auflage. 5 Bände. München 1962. Bd. 5, 1021.</ref> | |||
Aktuelle Version vom 19. Februar 2018, 19:35 Uhr
Paolo Zacchias (1584-1659) war ein italienischer Mediziner, Leibarzt der Päpste Innozenz X. und Alexander VII. und rechtlicher Berater der Rota Romana. Bekannt ist er vor allem als Begründer der modernen Rechtsmedizin. Sein ursprünglich 7-bändiges und später auf 9 Bände erweitertes Werk Quaestiones medico-legales (Medizinrechtliche Fragen, 1621–1650) ist das erste systematische Handbuch der forensischen Medizin und ist bis heute einer der bedeutendsten Texte auf diesem Gebiet.
In seinen anderen Schriften erörterte er zudem Fragen, die über die gerichtsmedizinische Praxis hinausgingen und philosophische oder theologische Überlegungen einbezogen.
Paolo Zacchias wird als der Begründer der gerichtlichen Medizin angesehen. Hierzu trug sicherlich auch sein Amt als Conulent der Rota Romana bei.[1]
Anhang
Anmerkungen
Einzelnachweise
- ↑ August Hirsch (Hg.): Biblographisches Lexikon der hervorragenden Ärzte aller Zeiten und Völker. 2. Auflage. 5 Bände. München 1962. Bd. 5, 1021.