Zustimmungsregelung: Unterschied zwischen den Versionen
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* Erweiterte Zustimmungsregelung <br> Wenn der Hirntote keine schriftliche oder mündliche Entscheidung zur Frage der Organspende hinterlassen hat, können seine Hinterbliebene diese Zustimmung geben. | * Erweiterte Zustimmungsregelung <br> Wenn der Hirntote keine schriftliche oder mündliche Entscheidung zur Frage der Organspende hinterlassen hat, können seine Hinterbliebene diese Zustimmung geben. | ||
In Deutschland wurde 1997 mit dem Inkrafttreten des TPG die Zustimmungsregelung eingeführt. Weil jedoch bis 2012 in den meisten Fällen die Hinterbliebenen die Frage zur Organentnahme entschieden hatten, weil der Wunsch des Hirntoten unbekannt war, wurde im Herbst 2012 mit der Änderung des TPG die Zustimmungsregelung durch die Erklärungregelung ersetzt. | In Deutschland wurde 1997 mit dem Inkrafttreten des [[TPG]] die Zustimmungsregelung eingeführt. Weil jedoch bis 2012 in den meisten Fällen die Hinterbliebenen die Frage zur [[Organentnahme]] entschieden hatten, weil der Wunsch des Hirntoten unbekannt war, wurde im Herbst 2012 mit der Änderung des [[TPG]] die Zustimmungsregelung durch die [[Erklärungregelung]] ersetzt. | ||
Version vom 1. Dezember 2018, 16:07 Uhr
Die Zustimmungsregelung besagt bei TX, dass eine Zustimmung zur Organentnahme vorliegen muss:
- Einfache Zustimmungsregelung
Der Hirntote muss zu seiner Lebzeit der Organentnahme schriftlich oder mündlich zugestimmt haben. - Erweiterte Zustimmungsregelung
Wenn der Hirntote keine schriftliche oder mündliche Entscheidung zur Frage der Organspende hinterlassen hat, können seine Hinterbliebene diese Zustimmung geben.
In Deutschland wurde 1997 mit dem Inkrafttreten des TPG die Zustimmungsregelung eingeführt. Weil jedoch bis 2012 in den meisten Fällen die Hinterbliebenen die Frage zur Organentnahme entschieden hatten, weil der Wunsch des Hirntoten unbekannt war, wurde im Herbst 2012 mit der Änderung des TPG die Zustimmungsregelung durch die Erklärungregelung ersetzt.
Anhang
Anmerkungen