Therapieende: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Therapieende bei [[Hirntoten]], bei denen keine [[Organentnahme]] möglich ist, erfolgt durch Ausschalten der künstlichen Beatmung. Damit bekommt das [[Herz]] immer weniger Sauerstoff und bleibt nach wenigen Minuten für immer stehen.
Das Therapieende bei [[Hirntoten]], bei denen keine [[Organentnahme]] möglich ist, erfolgt durch Ausschalten der künstlichen Beatmung. Damit bekommt das [[Herz]] immer weniger Sauerstoff und bleibt nach wenigen Minuten für immer stehen.



Version vom 19. Januar 2019, 07:52 Uhr

Herz 91.jpg

Das Therapieende bei Hirntoten, bei denen keine Organentnahme möglich ist, erfolgt durch Ausschalten der künstlichen Beatmung. Damit bekommt das Herz immer weniger Sauerstoff und bleibt nach wenigen Minuten für immer stehen.

Das Therapieende bei Patienten, die für die vorliegende Situation per Patientenverfügung das Therapieende wünschen, kann in einer diesen Möglichkeiten erfolgen:

  • Beibehaltung der Situation
    Hierbei wird an der Therapie nichts verändert. Die Verabreichung der Medikamente bleibt wie bislang, aber wenn sie leer sind, werden keine neuen Medikamente eingesetzt. Bei einer angeschlossenen Dialyse wird ähnlich verfahren. Bei künstlicher Beatmung wird der Patient mit dem bisherigen Sauerstoffwert (z.B. 40%) weiterbeatmet.
    Der Tod tritt nach vielen Stunden völlig unkalkulierbar ein.
  • Reduzierung der Therapie
    Bis aus Schmerzmittel werden alle anderen Medikamente ausgeschaltet. Eine angeschlossene Dialyse wird ausgeschaltet. Bei künstlicher Beatmung wird der Patient mit Raumluft (ca. 21% Sauerstoff) weiterbeatmet.
    Der Tod tritt meist binnen Minuten bis wenigen Stunden ein.[Anm. 1]


Anhang

Anmerkungen

  1. Dieses Vorgehen ist gut mit einem abgebrochenen Versuch einer Reanimation vergleichbar. Wird bei Erwachsenen nach ca. 30 Minuten Herzdruckmassage erkannt, dass das Herz nicht mehr selbständig schlagen wird, wird dies akzeptiert und nicht bis zur eigenen körperlichen Erschöpfung weitergemacht. Beim Fall der Patientenverfügung wird erkannt, dass jetzt ein Zustand erreicht wurde, den der Patient für sich nicht für lebenswert erachtet und daher lieber sterben möchte. Mit der Reduzierung der Therapie wird dass Sterben nicht unnötig hinausgeschoben (siehe: Beibehaltung der Situation), sondern ein möglichst natürlichen Verlauf gegeben.

Einzelnachweise