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Das Europäische Parlament beschloss 2010 einen Aktionsplan zur Förderung der Organspendebereitschaft. Im gleichen Jahr hat die Europäische Union die Transplantationsrichtlinie verabschiedet, mit der europaweit Mindeststandards bzgl. der Qualität und Sicherheit bei Organtransplantationen festgelegt werden.<ref>Richtlinie 2010/45/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2010 über Qualitäts-und Sicher-heitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe, ABl. L 207/14, abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32010L0053  
Das Europäische Parlament beschloss 2010 einen Aktionsplan zur Förderung der Organspendebereitschaft. Im gleichen Jahr hat die Europäische Union die Transplantationsrichtlinie verabschiedet, mit der europaweit Mindeststandards bzgl. der Qualität und Sicherheit bei Organtransplantationen festgelegt werden.<ref>Richtlinie 2010/45/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2010 über Qualitäts-und Sicher-heitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe, ABl. L 207/14, abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32010L0053 Zugriff am 20.04.2019.</ref>





Aktuelle Version vom 20. April 2019, 16:09 Uhr

Das Europäische Parlament beschloss 2010 einen Aktionsplan zur Förderung der Organspendebereitschaft. Im gleichen Jahr hat die Europäische Union die Transplantationsrichtlinie verabschiedet, mit der europaweit Mindeststandards bzgl. der Qualität und Sicherheit bei Organtransplantationen festgelegt werden.[1]


Anhang

Links

Aktionsplan zur Förderung der Organspendebereitschaft

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. Richtlinie 2010/45/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2010 über Qualitäts-und Sicher-heitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe, ABl. L 207/14, abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32010L0053 Zugriff am 20.04.2019.