Todesbescheinigung: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Totenscheine der Bundeslänger (D) ===
=== Totenscheine der Bundeslänger (D) ===
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Version vom 22. November 2019, 15:46 Uhr

Der Totenschein [Todesbescheinigung, Leichenschauschein) ist in Deutschland eine öffentliche Urkunde, in der ein Arzt nach gründlicher Untersuchung eines menschlichen Körpers den Tod dieses Menschen mit Personalien und Zeit und Ort des Todesfalls bescheinigt, wenn möglich eine Todesursache angibt und die Todesart vermerkt, also, ob es sich um einen natürlichen oder nicht natürlichen Tod handelt (Leichenschau). Bei Totgeburten ist ab einem Geburtsgewicht von 500 g ein Totenschein auszustellen. Der Aufbau des Formulars und die Art der darin zu vermerkenden Angaben variieren geringfügig in den einzelnen Bundesländern. Das liegt daran, dass das Bestattungsgesetz Länderrecht ist (Föderalismus).

Er ist nicht mit der standesamtlichen Sterbeurkunde zu verwechseln.

In der bayerischen Todesbescheingung werden als sichere Todeszeichen zur Auswahl angegeben: Totenstarre, Totenflecke, Fäulnis, Verletzungen, die nicht mit dem Leben vereinbar sind, Hirntod.
Des weiteren wird nach Reanimationsbehandlung gefragt: Reanimation passager erfolgreich (Wiedereinsetzen der Herztätigkeit): ja/nein.

Totenscheine der Bundeslänger (D)

Land Jahr HT
Baden-Württemberg
Bayern o.J. HT
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

HT = Hirntod auf der Totesbescheinigung eigens ausgewiesen
Jahr = die Recherche wurde Nov. 2019 durchgeführt. "o.J." bedeutet, dass diese Todesbescheinigung älter als 11.2019 ist.

Links zur Todesbescheinigung

Ärztliche Leichenschau und Todesbescheinigung (BÄK-BW) Merkblatt für Ärzte (BW) mit HT



Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise