Leiche: Unterschied zwischen den Versionen
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|| § 3 Die Leichenschau hat unverzüglich und sorgfältig an der vollständig entkleideten Leiche zu erfolgen. Ausnahmen hierzu ergeben sich aus § 15 Abs. 4 und 6 des Bestattungsgesetzes. | || § 3 Die Leichenschau hat unverzüglich und sorgfältig an der vollständig entkleideten Leiche zu erfolgen. Ausnahmen hierzu ergeben sich aus § 15 Abs. 4 und 6 des Bestattungsgesetzes. | ||
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|[ | |[https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4526-Saechsisches-Bestattungsgesetz SN] ||2018 | ||
|| | ||§ 9 Menschliche Leiche im Sinne des Gesetzes ist der Körper eines Menschen, der sichere Zeichen des | ||
Todes aufweist. | |||
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|[https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-BestattGSTpP19 SA] ||2011 | |[https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-BestattGSTpP19 SA] ||2011 | ||
||Eine Leiche im Sinne dieses Gesetzes ist der Körper eines Menschen, bei dem sichere Todeszeichen bestehen oder bei dem der Tod auf andere Weise zuverlässig festgestellt wurde | ||§ 2 Eine Leiche im Sinne dieses Gesetzes ist der Körper eines Menschen, bei dem sichere Todeszeichen bestehen oder bei dem der Tod auf andere Weise zuverlässig festgestellt wurde | ||
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|[http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/782/page/bsshoprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-BestattGSH2005V1IVZ&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint SH] ||2018 | |[http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/782/page/bsshoprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-BestattGSH2005V1IVZ&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint SH] ||2018 | ||
||Eine Leiche ist der Körper eines Menschen, bei dem sichere Todeszeichen bestehen oder der Tod auf andere Weise zuverlässig festgestellt wurde. | ||§ 2 Eine Leiche ist der Körper eines Menschen, bei dem sichere Todeszeichen bestehen oder der Tod auf andere Weise zuverlässig festgestellt wurde. | ||
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|[http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=BestattG+TH&psml=bsthueprod.psml&max=true&aiz=true TH] ||2018 | |[http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=BestattG+TH&psml=bsthueprod.psml&max=true&aiz=true TH] ||2018 | ||
||Leiche im Sinne dieses Gesetzes ist der Körper eines Menschen, bei dem sichere Zeichen des Todes bestehen oder bei dem der Tod auf andere Weise zuverlässig festgestellt worden ist. | ||§ 3 Leiche im Sinne dieses Gesetzes ist der Körper eines Menschen, bei dem sichere Zeichen des Todes bestehen oder bei dem der Tod auf andere Weise zuverlässig festgestellt worden ist. | ||
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Aktuelle Version vom 7. Mai 2020, 07:50 Uhr
"Leiche" ist eine Definition. Im Pschyrembel ist sie definiert als "Körper eines Verstorbenen".[1] Zu Hirntod heißt es im Pschyrembel: "Tod des Individuums durch Organtod des Gehirns."[2] Damit sind per Definition nicht nur Herztote, sondern auch Hirntote Leichen.
Ist der Hirntod festgestellt, wird der Totenschein unterschrieben, so wie ansonsten bei der 2. Leichenschau. Auch daher sind Hirntote Leichen, auch wenn ihr Herz noch schlägt.
Wikipedia definiert "Leiche" bzw. "Leichnam" mit:
Mit Leichnam werden ausschließlich menschliche Verstorbene bezeichnet, während man unter einer Leiche (von mittelhochdeutsch līch, von althochdeutsch līh, ‚Körper, Fleisch, Leiche‘) den toten Körper eines Menschen oder Tieres versteht. |
DocCheck definiert "Leiche" mit:
Eine Leiche ist der morphologisch im wesentlichen intakte Körper eines Menschen, bei dem sichere Todeszeichen bestehen. Liegt keine vollständige Leiche vor, spricht man von Leichenteilen oder sterblichen Überresten. Befindet sich ein Leiche bereits im Stadium der Verwesung, nennt man den in Auflösung befindlichen toten Körper Kadaver. |
In Bestattungsgesetzen ist "Leiche" definiert als:
Jahr | Definition über bzw. Aussagen zur "Leiche" | |
---|---|---|
BW | 2020 | § 20 Verstorbene und tot geborene Kinder sind zur Feststellung des Todes, des Todeszeitpunktes, der Todesart und der Todesursache von einer Ärztin oder einem Arzt zu untersuchen (Leichenschau). |
BY | 2016 | Art. 2 Jede Leiche muß vor der Bestattung zur Feststellung des Todes, der Todesart (natürlicher oder nicht natürlicher Tod) und der Todesursache von einem Arzt untersucht werden (Leichenschau). |
BE | 2010 | § 1 Leiche im Sinne dieses Gesetzes ist der Körper eines Menschen, bei dem sichere Zeichen des Todes bestehen oder bei dem der Tod auf andere Weise zuverlässig festgestellt worden ist. |
BB | 2018 | § 3 Leiche im Sinne dieses Gesetzes ist der Körper einer Person, bei der sichere Zeichen des Todes bestehen oder bei der der Tod auf andere Weise zuverlässig festgestellt worden ist, |
BR | 2019 | - |
HH | 2019 | § 1 Jede Leiche ist zur Feststellung des Todes, des Todeszeitpunkts, der Todesart und der Todesursache von einer Ärztin oder einem Arzt zu untersuchen (Leichenschau). Vor der Feststellung des Todes durch eine Ärztin oder einen Arzt darf der Körper einer verstorbenen Person nur dann wie eine Leiche behandelt werden, wenn der Eintritt des Todes offensichtlich ist. |
HE | 2018 | § 9 Leiche im Sinne dieses Gesetzes ist der Körper eines Menschen,1.der sichere Zeichen des Todes (Totenstarre, Totenflecken, Fäulniserscheinungen) aufweist oder bei dem mit dem Leben unvereinbare Verletzungen oder der Hirntod festgestellt werden. |
MV | 2008 | § 1 Leiche im Sinne dieses Gesetzes ist der Körper eines Menschen, bei dem sichere Zeichen des Todes bestehen oder bei dem der Tod auf andere Weise zuverlässig festgestellt worden ist. |
NS | 2018 | § 2 Leiche ist der Körper eines Menschen, der keine Lebenszeichen mehr aufweist und bei dem der körperliche Zusammenhang noch nicht durch den Verwesungsprozess völlig aufgehoben ist. |
NRW | 2020 | § 1 Die Gemeinden gewährleisten, dass Tote (Leichen, Tot- und Fehlgeburten) auf einem Friedhof bestattet und ihre Aschenreste beigesetzt werden können. |
RP] | 2019 | § 11 Tod, Todeszeitpunkt, Todesart und Todesursache werden von einem Arzt festgestellt (Leichenschau). |
SL | 2016 | § 3 Die Leichenschau hat unverzüglich und sorgfältig an der vollständig entkleideten Leiche zu erfolgen. Ausnahmen hierzu ergeben sich aus § 15 Abs. 4 und 6 des Bestattungsgesetzes. |
SN | 2018 | § 9 Menschliche Leiche im Sinne des Gesetzes ist der Körper eines Menschen, der sichere Zeichen des
Todes aufweist. |
SA | 2011 | § 2 Eine Leiche im Sinne dieses Gesetzes ist der Körper eines Menschen, bei dem sichere Todeszeichen bestehen oder bei dem der Tod auf andere Weise zuverlässig festgestellt wurde |
SH | 2018 | § 2 Eine Leiche ist der Körper eines Menschen, bei dem sichere Todeszeichen bestehen oder der Tod auf andere Weise zuverlässig festgestellt wurde. |
TH | 2018 | § 3 Leiche im Sinne dieses Gesetzes ist der Körper eines Menschen, bei dem sichere Zeichen des Todes bestehen oder bei dem der Tod auf andere Weise zuverlässig festgestellt worden ist. |
Weitere Definitionen:
- Rechtslexikon: der Körper eines gestorbenen oder tot geborenen Menschen.
- Duden: Körper eines Toten, Gestorbenen
- Aeternitas: Leichnam oder Leiche ist die Bezeichnung für den Körper eines Verstorbenen, solange noch Reste der Individualität und Integrität der Personen erhalten sind
- Wissen.de: der tierische und menschliche Körper nach eingetretenem Tod.
- Spektrum.de Lexikon der Biologie: toter Körper eines Menschen
- Wortbedeutung: Wortbedeutung/Definition: 1) der tote Körper eines Menschen}}
- dwds: Bedeutungsübersicht 1. toter menschlicher oder tierischer Körper
- thefreedictionary: der Körper eines toten Menschen
- verben: der tote Körper eines Menschen, eines Tieres, dabei vor allem eines Wirbeltieres; Leichnam; Tote; Toter
- Wiktionary: Bedeutungen: [1] der tote Körper eines Menschen
Hier wird deutlich, welchen Unterschied es macht, von einem "toten Körper eines Menschen" oder vom "Körper eines toten Menschen" zu sprechen, wobei es keine "tote Menschen" per Definition nicht geben kann, denn Menschen definieren sich in Abgrenzung zum Tier als ein Geist begabtes Lebewesen. Toten, auch Hirntoten, ist jedoch der Geist erloschen. Daher gibt es nur "lebende Menschen" und "verstorbene Menschen".
Siehe: intermediäres Leben
Anhang
Anmerkungen