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* [https://ediss.sub.uni-hamburg.de/volltexte/2019/10027/pdf/Dissertation.pdf 2019 Raftis: Ergebnisse gerichtsmedizinischer Sektionen von natürlichen, nicht natürlichen, potenziell nicht natürlichen und ungeklärten Todesfällen im Institut für Rechtsmedizin Hamburg im Jahr 1975 im Vergleich zu 2015]
* [https://ediss.sub.uni-hamburg.de/volltexte/2019/10027/pdf/Dissertation.pdf 2019 Raftis: Ergebnisse gerichtsmedizinischer Sektionen von natürlichen, nicht natürlichen, potenziell nicht natürlichen und ungeklärten Todesfällen im Institut für Rechtsmedizin Hamburg im Jahr 1975 im Vergleich zu 2015]
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* [https://link.springer.com/content/pdf/10.1007%2Fs00194-015-0046-1.pdf 2015 94. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin]
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* [https://mhh-publikationsserver.gbv.de/servlets/MCRFileNodeServlet/mhh_derivate_00000552/diss-heine1_a.pdf 2014 Heine: Gewalt gegen den Hals]
* [https://mhh-publikationsserver.gbv.de/servlets/MCRFileNodeServlet/mhh_derivate_00000552/diss-heine1_a.pdf 2014 Heine: Gewalt gegen den Hals]
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* [http://othes.univie.ac.at/9138/1/2010-03-15_0001271.pdf 2010 Mayer: Der Umgang mit der Leiche]
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* [https://www.medizinischer-sachverstaendiger.de/wp-content/uploads/sites/48/Masterarbeit_public.pdf 2010 Winterfeld: Eine Bestandsaufnahme des Novellierungsbedarfs zum Transplantationsgesetz]
* [https://macau.uni-kiel.de/servlets/MCRFileNodeServlet/dissertation_derivate_00003254/diss_maith.pdf 2009 Maith: DER  HIRNTOD  DES  MENSCHEN: FORENSISCHE NEUROPATHOLOGIE]
* [https://macau.uni-kiel.de/servlets/MCRFileNodeServlet/dissertation_derivate_00003254/diss_maith.pdf 2009 Maith: DER  HIRNTOD  DES  MENSCHEN: FORENSISCHE NEUROPATHOLOGIE]
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* [https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/Document_derivate_00011651/S1836.pdf 2015 Fischer: Verbesserung  des Tierschutzes bei  der Schweineschlachtung  durch ein  neu entwickeltes, automatisches Entblutekontrollsystem]
* [https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/Document_derivate_00011651/S1836.pdf 2015 Fischer: Verbesserung  des Tierschutzes bei  der Schweineschlachtung  durch ein  neu entwickeltes, automatisches Entblutekontrollsystem]
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* [https://d-nb.info/969800185/34 2003 Holznienkemper: TX in der Ethik der abrahamitischen Religionen]
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* [https://www.uniklinikum-saarland.de/fileadmin/UKS/Aktuelles/Zeitschrift_UKS_Report/2018/UKS-Report_03_2018.pdf Leben schenken - 1.000 Pflanzen verschenkt]
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* [https://www.univerlag.uni-goettingen.de/bitstream/handle/3/isbn-978-3-86395-060-6/kstoecker.pdf;jsessionid=5A89B18A60EF0A502061A46E9E5391F9?sequence=1 2012 Stoecker Zum Novellierungsbedarf der gesetzlichen Regelungen zur Lebendspende]
* [https://www.univerlag.uni-goettingen.de/bitstream/handle/3/isbn-978-3-86395-060-6/kstoecker.pdf;jsessionid=5A89B18A60EF0A502061A46E9E5391F9?sequence=1 2012 Stoecker Zum Novellierungsbedarf der gesetzlichen Regelungen zur Lebendspende]
* [https://lvno.physio-deutschland.de/fileadmin/data/be_bb/News/pdfs/Dr_Moskopp-Artikel_2017.pdf 2017 Moskopp: Das Konzept des Hirntodes wurde  in Europa zwischen 1952 und 1960 entwickelt]
* [https://lvno.physio-deutschland.de/fileadmin/data/be_bb/News/pdfs/Dr_Moskopp-Artikel_2017.pdf 2017 Moskopp: Das Konzept des Hirntodes wurde  in Europa zwischen 1952 und 1960 entwickelt]
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Im Wintersemester 2014/2015 wurden Studierende der Medizin und Zahnmedizin der Goethe-Universität Frankfurt/Main aus dem 1. Semester (Vorklinik) und dem 9. Semester (Klinik, vor Absolvierung des Fachs Rechtsmedizin) zu "den rechtlichen und medizinischen Grundlagen der Todesfeststellung, insbesondere des Hirntodes befragt." Insgesamt wurden 289 Fragebögen ausgewertet: 21,3 % der Studierenden des ersten Semesters hatten bereits direkten Kontakt zu einem hirntoten Patienten, 24,6 % waren bei einer ärztlichen Leichenschau anwesend. Bei den Studierenden des neunten Semesters betrugen die Werte 47,7 bzw. 45,3 %. Die rechtlichen Grundlagen der Hirntodfeststellung und der Leichenschau kannten unabhängig vom Semester nur einzelne Studenten. Auch zu obligatorischen Untersuchungen zur Hirntodfeststellung und zu den sicheren Todeszeichen bestand in beiden Semestern nur ein begrenztes Wissen. Nur 27,9 bzw. 30,2 % der Studierenden betrachteten eine hirntote Schwangere als Verstorbene. Eine postmortale Organ-/Gewebespende nach festgestelltem Hirntod befürworteten 83,4 bzw. 95,3 % der Studierenden, ohne die Verwendung apparativer Diagnostik zur Sicherung der Diagnose lehnten aber 69,7 bzw. 86 % der Teilnehmer diese ab.<ref>94. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (15.-19.09.2015), 414f. Nach: https://link.springer.com/content/pdf/10.1007%2Fs00194-015-0046-1.pdf Zugriff am 28.09.2020.</ref>
Auf der der 93. Jahrestagung der [[DGRM]] (2014) wurden die Teilnehmer zum Hirntod befragt. 89 der etwa 300 Teilnehmer des Kongresses gaben Antworten ab. Vertreten waren zu 71,6 % Ärzte (da-von 40,9 % Fachärzte), zu jeweils 10,2 % Biologen und Pharmazeuten sowie vereinzelt andere Berufsgruppen/Studenten. Das Ergebnis: 9,6 % sahen den hirntoten Patienten als „Mensch im Sterbeprozess“ an. Das bisherige Hauptargument zur Legitimation der Gleich-setzung von Hirntod und Individualtod, der Verlust der körperlichen In-tegration bei hirntoten Patienten, überzeugte lediglich 19,5 %. Für 51,7 % spielte das irreversibel erloschene Bewusstsein die entscheidende Rolle, für 39,1 % der Verlust der aktiven Wechselwirkung mit der Umwelt. 88,8 % gingen irrtümlicherweise davon aus, dass bei jeder Hirntodfeststelung in Deutschland eine EEG-Untersuchung obligater Teil der Untersuchung sei. Außerdem forderten 94,4 % aus wissenschaftlichen Gründen eine zeitnahe Aktualisierung der Hirntodrichtlinien in einem fest vorgeschriebenen Intervall.<ref>94. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (15.-19.09.2015), 415. Nach: https://link.springer.com/content/pdf/10.1007%2Fs00194-015-0046-1.pdf Zugriff am 28.09.2020.</ref>


== Anhang ==
== Anhang ==

Version vom 28. August 2020, 18:50 Uhr

Auf dieser Seite sind die Tagungen zum Hirntod chronologisch gelistet:

Medizinische Tagungen Medizinische Tagungen Theologische Tagungen

Tagungen der Kritiker

Dissertationen in der Rechtsmedizin

weitere Dissertationen zu Hirntoten


Im Wintersemester 2014/2015 wurden Studierende der Medizin und Zahnmedizin der Goethe-Universität Frankfurt/Main aus dem 1. Semester (Vorklinik) und dem 9. Semester (Klinik, vor Absolvierung des Fachs Rechtsmedizin) zu "den rechtlichen und medizinischen Grundlagen der Todesfeststellung, insbesondere des Hirntodes befragt." Insgesamt wurden 289 Fragebögen ausgewertet: 21,3 % der Studierenden des ersten Semesters hatten bereits direkten Kontakt zu einem hirntoten Patienten, 24,6 % waren bei einer ärztlichen Leichenschau anwesend. Bei den Studierenden des neunten Semesters betrugen die Werte 47,7 bzw. 45,3 %. Die rechtlichen Grundlagen der Hirntodfeststellung und der Leichenschau kannten unabhängig vom Semester nur einzelne Studenten. Auch zu obligatorischen Untersuchungen zur Hirntodfeststellung und zu den sicheren Todeszeichen bestand in beiden Semestern nur ein begrenztes Wissen. Nur 27,9 bzw. 30,2 % der Studierenden betrachteten eine hirntote Schwangere als Verstorbene. Eine postmortale Organ-/Gewebespende nach festgestelltem Hirntod befürworteten 83,4 bzw. 95,3 % der Studierenden, ohne die Verwendung apparativer Diagnostik zur Sicherung der Diagnose lehnten aber 69,7 bzw. 86 % der Teilnehmer diese ab.[1]

Auf der der 93. Jahrestagung der DGRM (2014) wurden die Teilnehmer zum Hirntod befragt. 89 der etwa 300 Teilnehmer des Kongresses gaben Antworten ab. Vertreten waren zu 71,6 % Ärzte (da-von 40,9 % Fachärzte), zu jeweils 10,2 % Biologen und Pharmazeuten sowie vereinzelt andere Berufsgruppen/Studenten. Das Ergebnis: 9,6 % sahen den hirntoten Patienten als „Mensch im Sterbeprozess“ an. Das bisherige Hauptargument zur Legitimation der Gleich-setzung von Hirntod und Individualtod, der Verlust der körperlichen In-tegration bei hirntoten Patienten, überzeugte lediglich 19,5 %. Für 51,7 % spielte das irreversibel erloschene Bewusstsein die entscheidende Rolle, für 39,1 % der Verlust der aktiven Wechselwirkung mit der Umwelt. 88,8 % gingen irrtümlicherweise davon aus, dass bei jeder Hirntodfeststelung in Deutschland eine EEG-Untersuchung obligater Teil der Untersuchung sei. Außerdem forderten 94,4 % aus wissenschaftlichen Gründen eine zeitnahe Aktualisierung der Hirntodrichtlinien in einem fest vorgeschriebenen Intervall.[2]



Anhang

Links

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. 94. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (15.-19.09.2015), 414f. Nach: https://link.springer.com/content/pdf/10.1007%2Fs00194-015-0046-1.pdf Zugriff am 28.09.2020.
  2. 94. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (15.-19.09.2015), 415. Nach: https://link.springer.com/content/pdf/10.1007%2Fs00194-015-0046-1.pdf Zugriff am 28.09.2020.