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* 1994: Ergänzung Art 3 III GG ""Niemand darf wegen seiner | * 1994: Ergänzung Art 3 III GG ""Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."<ref name="Eberhardt"></ref> | ||
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* 1994: Am 27.10. wurde von der Landessynode EKvW ein Plädoyer für die Zustimmungslösung verabschiedet. Darin wurde der Hirntod als Zeitpunkt der Organentnahme nicht aber als Definition des Todes akzeptiert.<ref name="Eberhardt"></ref> | * 1994: Am 27.10. wurde von der Landessynode EKvW ein Plädoyer für die Zustimmungslösung verabschiedet. Darin wurde der Hirntod als Zeitpunkt der Organentnahme nicht aber als Definition des Todes akzeptiert.<ref name="Eberhardt"></ref> | ||
* 1997: In Deutschland trat das [[TPG]] mit der erweiterten Zustimmungsregelung in Karft.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Transplantationsgesetz_%28Deutschland%29 Zugriff am 2.3.2015.</ref> | * 1997: In Deutschland trat das [[TPG]] mit der erweiterten Zustimmungsregelung in Karft.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Transplantationsgesetz_%28Deutschland%29 Zugriff am 2.3.2015.</ref> | ||
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Aktuelle Version vom 3. Februar 2023, 11:26 Uhr
Neurologie | TX chirurgisch | TX medizinisch | Hirntod | HTD | Tod | Pathologie | Gewebe | Sonstiges |
Chronik - Sonstiges
bis 1900
20. Jh.
- 1957: Papst Pius XII. (1876/1939-1958) hielt eine Ansprache zu Fragen von Leben, Sterben und Behandlungsabbruch. Darin lehnte die Verpflichtung ab, auch bei aussichtslosen Patienten die Therapie der künstlichen Beatmung unbedingt fortzusetzen. Gleichzeitig hielt er fest, dass es den Ärzten obliege, den Zeitpunkt des Todes festzulegen. [1]
- 1975: Am 29.8. wurde ein Referentenentwurf eines Transplantatationsgesetzes vorgestellt.[1]
- 1975: In der DDR trat eine Verordnung zur Durchführung von Organtransplantation gemäß Widerspruchslösung in Kraft.[1]
- Ende 70er: Scheitern von zwei Gesetzentwürfen zu einem TPG in der BRD.[1]
- 1987: Es wurde ein Verhaltenskodex der Arbeitsgemeinschaft der westdeutschen Transplantationszentren verabschiedet.[1]
- 1989: Papst Johannes Paul II. (1920/1978-2005) hielt eine Ansprache über Organtransplantation.[1]
- Ende 80er: Entstehung eines Mustergesetzentwurfs für ein TPG.[1]
- 1989: Gemeinsame Erklärung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz in Verbindung mit den übrigen Mitglieds- und Gastkirchen der ACK in der BRD "Gott ist ein Freund des Lebens. Herausforderungen und Aufgaben beim Schutz des Lebens" heraus.[1]
- 1990: Gemeinsame Erklärung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz "Organtransplantationen".[1]
- 1992: Die schwangere Marion Ploch kam nach einem Verkehrsunfall in die Erlanger Uni-Klinik. dort wurde 3 Tage später der Hirntod festgestellt. Sie wurde zwar intensivmedizinisch weiterbehandelt, um das Leben des Kindes zu retten, aber es gab eine vorzeitige Geburt, die das Kind nicht überlebte.[2]
- 1994: Ergänzung Art 3 III GG ""Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."[1]
- 1994: Am 27.10. wurde von der Landessynode EKvW ein Plädoyer für die Zustimmungslösung verabschiedet. Darin wurde der Hirntod als Zeitpunkt der Organentnahme nicht aber als Definition des Todes akzeptiert.[1]
- 1997: In Deutschland trat das TPG mit der erweiterten Zustimmungsregelung in Karft.[3]
- 2008: Nach einem Herzinfarkt fiel eine schwangere 40-Jährige ins Koma. Sie war in der 13. Schwangerschaftswoche und wurde im Erlanger Krankenhaus noch 22 Wochen intensivmedizinisch weiterbehandelt, bis das Kind in der 35. Schwangerschaftswoche durch Kaiserschnitt gesund entbunden wurde.[4]
21. Jh.
Chronik der Richtlinien und Gesetze
Deutschland
Gesellschaften
Die Chronik der Gesellschaften in Deutschland:
- 1976 nahm das Kuratorium für Heimdialyse (KfH) die Organisation der Nierentransplantation offiziell in ihre Satzung auf ("Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation")[5]
- Am 9.11.1979 entstand auf Initiative des KfH unter der Schirmherrschaft des Bundesministers für Gesundheit der Arbeitskreis Organspende (AKO).[5]
- 1984 folgte die Gründung der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), deren Zuständigkeit zu Beginn auf alle Organtransplantate außer der Niere begrenzt wurde. Letztere blieb weiterhin in der Verantwortung des KfH.[5]
- 1984 entstand die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Transplantations-Zentren.[5]
- 1992 gründete die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Transplantations-Zentren die Deutschen Transplantationsgesellschaft (DTG).[5]
- 1994 ging die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Transplantations-Zentren in der DTG auf.[5]
- Am 21.11.2014 wurde von der BÄK die Satatuten der Ständigen Kommission Organtransplantation verabschiedet.[6]
TPG
Das TPG hat in Deutschland einen langen Weg zurückgelegt:
- 1973 klangen auf der 42. Justizministerkonferen erste Ideen für eine gesetzliche Regelung an.[5]
- 1974 wurde daraufhin eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, um entsprechende Vorschläge zu erarbeiten.[5]
- 1974 wurde ein erster Gesetzesentwurf präsentiert, scheiterte jedoch als Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums.[5]
- 1974-1992 "schien es auf Bundesebene unmöglich, zu einer einheitlichen gesetzlichen Regelung zu kommen".[5]
- 1987 verpflichteten sich die Transplantationsgemeinschaft, die Vertreter der westdeutschen TXZ, eigenständig auf einen gemeinsamen Transplantationskodex.[5]
- 1992 überarbeitete die Transplantationsgemeinschaft ihre Selbstbindungsvereinbarung und definierte grundsätzliche medizinische, ethische und juristische Verfahrensprinzipien – wie die Hirntoddiagnostik –, enthielt aber auch 20 Empfehlungen zur Organvermittlung sowie administrative Richtlinien.[5]
- 1990-er-Jahre wurden immer mehr Modelle an Parteien und Politiker herangetragenen, nachdem die Entwicklungen in den Nachbarländern gezeigt hatten, dass ein offizieller demokratischer Konsens auf dem Feld der Transplantationsmedizin durchaus möglich war.[5]
- Am 15.11.1994 fielen einzelne Versuche, wenigstens auf Landesebene gesetzliche Verordnungen zu verabschieden, der Grundgesetzänderung zur konkurrierenden Gesetzgebung - GG §74 – zum Opfer.[5]
- Am 25.06.1997 waren die Parlamentarier in Berlin endlich bereit, mit überzeugender Mehrheit für einen interfraktionellen Entwurf zu stimmen.[5]
- Am 26.09.1997 wurde der Entwurf vom Bundesrat angenommen.[5]
- Am 1.12.1997 trat das TPG in Kraft.[5] Zwischen den 1. Ansätzen und dem Inkrafttreten waren 24 Jahre vergangen.
Österreich
Schweiz
Infos zur Seele
Allgemeines Verständnis der Seele
Chronik des Verständnis der Seele
Heute sehen Juden, Christen und Muslime den Menschen als eine Einheit von Körper, Geist und Seele. Der Körper ist das, was wir sehen und fassen und die Chirurgen operieren können. Geist umfasst unser ganzes Denken und Empfinden, unser Bewusstsein. Zusammen mit dem Körper verstirbt im Tod auch der Geist des Menschen. Die Seele ist für Juden, Christen und Muslime der unzerstörbare Teil eines Menschen. Er überdauert daher auch den Tod des Menschen und geht nach dieser Trennung zwischen Leib und Seele wieder zu Gott zurück. Dort steht die Seele für das gelebte Leben vor Gott ein und legt Rechenschaft ab. Diese Vorstellung von Seele gibt es jedoch erst seit etwa 2.500 Jahren.
In der Entwicklung um das Verständnis der Seele gab es zwei Wege, die sich gegenseitig beeinflusst haben: das religiöse und das philosophische Verständnis.
Biblisches Verständnis
Das praktisch Bibellexikon schreibt deutlich, dass im atl. Denken die Seele das ist, "was den lebenen Menschen vom toten unterscheidet: Atem, Lebendigkeit, sodann Träger der Gedanken u. Empfindungen. Im AT wird S.(eele) nie getrennt vom Körper gesehen."[7]
Nach diesem atl. Verständnis ist der lebende Mensch, der selbständig atmet, denkt und empfindet, ein beseelter Mensch. Ein Hirntoter vermag nichts von alledem. Damit ist nach diesem Verständnis ein Hirntoter ein Entseelter.
Das ntl. Verständnis fußt auf dem atl. und legt damit kein Gewicht auf den philosophischen Gegensatz zwischen Leib und Seele. Tod und Auferstehung betreffen den ganzen Menschen, mit Leib und Seele. Die Seele wird als das Kostbarste angesehen, das der Mensch verlieren kann (Mk 8,37).[8]
Philosophisches Verständnis
Das praktische Bibellexikon schreibt: "In der griech. Philosophie steht die S.(eele) im Gegensatz zum Körper: als Träger der Erkenntnis vom Sein u. der Gottheit ist sie selbst göttlich u. nicht vom körperlichen Tod betroffen."[9]
Chronik des Organspende-Wikis
- Am 16.1.2014 wurde das Programm MediaWiki für dieses Wiki installiert.
- Am
Anhang
Anmerkungen
Einzelnachweise
- ↑ a b c d e f g h i j k l http://www.hermann-eberhardt.de/Magazin-Downloads;focus=DUMMY_de_dtag_hosting_hpcreator_widget_Download_1cdbaa43&path=download.action&frame=DUMMY_de_dtag_hosting_hpcreator_widget_Download_1cdbaa43&view=raw?id=20774 Zugriff am 2.3.2015.
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Erlanger_Baby Zugriff am 2.3.2015.
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Transplantationsgesetz_%28Deutschland%29 Zugriff am 2.3.2015.
- ↑ http://www.focus.de/panorama/vermischtes/wachkoma-baby-18-monate-alter-junge-entwickelt-sich-gut_aid_444810.html Zugriff am 2.3.2015.
- ↑ a b c d e f g h i j k l m n o p q Daniel Galden: Geschichte & Ethik der Verteilungsverfahren von Nierentransplantaten durch Eurotransplant. Tübingen 2007 (Diss.). In: https://bibliographie.uni-tuebingen.de/xmlui/bitstream/handle/10900/45027/pdf/Dissertation.Galden.pdf?sequence=1&isAllowed=y Zugriff am 12.12.2016.
- ↑ BÄK (Hg.): Statut der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer. In: Dtsch Arztebl 2015; 112(1-2): A-43. In: http://www.aerzteblatt.de/archiv/167098 Zugriff am 12.12.2016.
- ↑ Anton Grabner-Haider. Praktisches Bibellexikon. Freiburg 91987, Spalte 993.
- ↑ Siehe: Anton Grabner-Haider. Praktisches Bibellexikon. Freiburg 91987, Spalte 994.
- ↑ Anton Grabner-Haider. Praktisches Bibellexikon. Freiburg 91987, Spalte 993f.