Infratentorielle Hirnschädigung: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei einer infratentorielle Hirnschädigung muss die Irreversibilität der klinischen Ausfallsymptome nachgewiesen werden:<ref>BÄK: Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes. Dritte Fortschreibung 1997 mit Ergänzungen gemäß Transplantationsgesetz (TPG)</ref> | |||
* durch ein Null-Linien-EEG | |||
* oder durch Nachweis des zerebralen Zirkulationsstillstandes. | |||
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Version vom 28. März 2014, 08:04 Uhr
Eine infratentorielle Hirnschädigung betrifft das Kleinhirn. Es liegt unterhalb des Tentorium, das Kleinhirn vom Großhirn trennt.
Bei einer infratentorielle Hirnschädigung muss die Irreversibilität der klinischen Ausfallsymptome nachgewiesen werden:[1]
- durch ein Null-Linien-EEG
- oder durch Nachweis des zerebralen Zirkulationsstillstandes.
Anhang
Anmerkungen
Einzelnachweise
- ↑ BÄK: Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes. Dritte Fortschreibung 1997 mit Ergänzungen gemäß Transplantationsgesetz (TPG)