Faktencheck zur Organspende: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Klaus (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Klaus (Diskussion | Beiträge) |
||
| Zeile 15: | Zeile 15: | ||
|} | |} | ||
==== Rund 40% der Erwachsenen hätten ihre Entscheidung zur Organspende verschriftlicht<ref name="j1">https://www.organspende-info.de/fileadmin/Organspende/05_Mediathek/04_Studien/Infoblatt_Organspende_180528_Final.pdf </ref> ==== | |||
* '''Faktencheck:''' Seit dem Jahr 2018 kursiert die Angabe, dass rund 40% der Erwachsenen ihre Entscheidung zur Organspende auf einem [[OSA]] oder einer [[PV]] oder auf beidem verschriftlicht hätten.<ref name="j1"></ref> Seit dem Jahr 2021 kursiert die Angabe, dass es über 40% seien.<ref>https://www.organspende-info.de/fileadmin/Organspende/05_Mediathek/04_Studien/Info-Blatt-27.-April-2021.pdf </ref><br> Die [[DSO]]-Jahresberichte belegen jedoch eine völlig andere Situation: Nach der Feststellung des [[Hirntods]] lag im Jahr 2018 bei den Zustimmungen bei 17,6% eine schriftliche Willenserklärungen und bei den Ablehnungen bei 4,1% eine schriftliche Willenserklärung vor.<ref group="Anm.">Alle Entscheidungen zur Zustimmungen ergaben 100% und alle Entscheidungen zur Ablehnung ergaben 100%.</ref> Im Jahr 2021 lagen nach der Feststellung des Hirntods waren es bei den Entscheidungen 20,3% und bei den Ablehnungen 4,1%. Siehe: [https://www.organspende-wiki.de/wiki/index.php?title=Entscheidung#Entscheidungen_2006-2021_-_nach_Feststellung_des_Hirntods|Entscheidungen nach Feststellung des Hirntods]]<br> Die Zahlen der [[DSO]] für die geführten Gespräche - der Hirntod war noch nicht festgestellt - zeigen ein ähnliches Bild: Im Jahr 2018 lag bei 13,1% eine schriftliche Willenserkärung (Ja oder Nein) zur Organspende vor, im Jahr 2021 waren es 16,1%. | |||
* '''Urteil:''' Die Zahlen aus den Umfragen sind in der Realität der Kliniken nicht zu finden. Grob darf man hierbei die Zahlen der Umfragen halbieren, um auf die Zahlen der Realität der Kliniken zu gelangen. | |||
* '''Faktencheck:''' | |||
* '''Urteil:''' | |||
* '''Faktencheck:''' | * '''Faktencheck:''' | ||
* '''Urteil:''' | * '''Urteil:''' | ||
== Anhang == | == Anhang == | ||
Aktuelle Version vom 15. Oktober 2026, 08:51 Uhr
Faktencheck
Allgemeines
Durch das Internet und die sozialen Medien wurde es Gruppen und Einzelpersonen leicht, Desinformationen zu verbreiten. Je größer der Verbreitungsgrad, desto größer der Schaden.
Ob nun die Erde flach sei oder ob die Erde hohl sei, ist der dadurch entstandene Schaden sehr gering. Sind es aber Desinformationen, die im Zusammenhang mit Organspende stehen, können die Folgen für die Wartelisten-Patienten tödlich sein. Hierzu ein Beispiel, wie sogar wahre Worte lügen können:
| Es stimmt, bis zur Abtreibung und bis zur Organentnahme schlägt das Herz. Bei der Abtreibung und bei der Organentnahme wird das Herz zum Stillstand gebracht. Der entscheidende Unterschied liegt jedoch darin, dass sich das ungeborene Kind ohne die Abtreibung zu einem lebenden Menschen hätte weiterentwickeln können. Der Hirntote hingegen bleibt im Hirntod. Nichts und Niemand kann ihn von seine dauernden Bewusstlosigkeit befreien. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis sein Herz zum Stillstand kommt. | |
| Wenn der Hirntod festgestellt ist, stellst sich die Frage um Organentnahme. Wenn diese nicht möglich ist - z.B. weil keine transplantierbaren Organe[Anm. 1] oder keine Zustimmung zur Organspende vorliegt -, wird die künstliche Beatmung ausgeschaltet, worauf das Herz binnen weniger Minuten stehen bleibt. - Ist jedoch eine Organentnahme möglich, werden die in Frage kommenden Organe eingehender untersucht und die medizinischen Werte an ET gemeldet. ET ermittelt die Empfänger der Organe.[Anm. 2] Wenn klar ist, welches Organ in welches TX-Zentrum muss, wird mit der Organentnahme begonnen. Von der Feststellung des Hirntods bis zum Beginn der Organentnahme vergehen laut DSO-Jahresberichten meist 12 bis 18 Stunden.[Anm. 3] |
Rund 40% der Erwachsenen hätten ihre Entscheidung zur Organspende verschriftlicht[1]
- Faktencheck: Seit dem Jahr 2018 kursiert die Angabe, dass rund 40% der Erwachsenen ihre Entscheidung zur Organspende auf einem OSA oder einer PV oder auf beidem verschriftlicht hätten.[1] Seit dem Jahr 2021 kursiert die Angabe, dass es über 40% seien.[2]
Die DSO-Jahresberichte belegen jedoch eine völlig andere Situation: Nach der Feststellung des Hirntods lag im Jahr 2018 bei den Zustimmungen bei 17,6% eine schriftliche Willenserklärungen und bei den Ablehnungen bei 4,1% eine schriftliche Willenserklärung vor.[Anm. 4] Im Jahr 2021 lagen nach der Feststellung des Hirntods waren es bei den Entscheidungen 20,3% und bei den Ablehnungen 4,1%. Siehe: nach Feststellung des Hirntods]
Die Zahlen der DSO für die geführten Gespräche - der Hirntod war noch nicht festgestellt - zeigen ein ähnliches Bild: Im Jahr 2018 lag bei 13,1% eine schriftliche Willenserkärung (Ja oder Nein) zur Organspende vor, im Jahr 2021 waren es 16,1%. - Urteil: Die Zahlen aus den Umfragen sind in der Realität der Kliniken nicht zu finden. Grob darf man hierbei die Zahlen der Umfragen halbieren, um auf die Zahlen der Realität der Kliniken zu gelangen.
- Faktencheck:
- Urteil:
Anhang
Anmerkungen
- ↑ Z.B. wenn Lungenkrebs vorliegt.
- ↑ Aus einem Organspender werden im Durchschnitt 3,1 bis 3,5 Organe entnommen.
- ↑ Zu diesem Zeitpunkt ist der andere Tote (d.h. ohne Organentnahme) längst kalt und steif (Totenstarre).
- ↑ Alle Entscheidungen zur Zustimmungen ergaben 100% und alle Entscheidungen zur Ablehnung ergaben 100%.