Infratentorielle Hirnschädigung: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei einer infratentorielle Hirnschädigung muss die Irreversibilität der klinischen Ausfallsymptome nachgewiesen werden:<ref>BÄK: Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes. Dritte Fortschreibung 1997 mit Ergänzungen gemäß Transplantationsgesetz (TPG)</ref> | Bei einer infratentorielle Hirnschädigung muss die Irreversibilität der klinischen Ausfallsymptome nachgewiesen werden:<ref>[[BÄK]]: Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes. Dritte Fortschreibung 1997 mit Ergänzungen gemäß Transplantationsgesetz (TPG)</ref> | ||
* durch ein Null-Linien-EEG | * durch ein Null-Linien-EEG | ||
* oder durch Nachweis des zerebralen Zirkulationsstillstandes. | * oder durch Nachweis des zerebralen Zirkulationsstillstandes. |
Version vom 17. Dezember 2014, 13:03 Uhr
Eine infratentorielle Hirnschädigung betrifft das Kleinhirn. Es liegt unterhalb des Tentorium, das Kleinhirn vom Großhirn trennt.
Bei einer infratentorielle Hirnschädigung muss die Irreversibilität der klinischen Ausfallsymptome nachgewiesen werden:[1]
- durch ein Null-Linien-EEG
- oder durch Nachweis des zerebralen Zirkulationsstillstandes.
Anhang
Anmerkungen