Deutscher Ethikrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. Februar 2015, 15:35 Uhr
Der [Deutsche Ethikrat] ging hervor aus seinem Vorläufer, dem Nationalen Ethikrat (2001-2008). Er besteht aus 26 Mitgliedern, die naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Belange in besonderer Weise repräsentieren. Er ist ein ein unabhängiger Sachverständigenrat, der „die ethischen, gesellschaftlichen, naturwissenschaftlichen, medizinischen und rechtlichen Fragen sowie die voraussichtlichen Folgen für Individuum und Gesellschaft verfolgt, die sich im Zusammenhang mit der Forschung und den Entwicklungen insbesondere auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und ihrer Anwendung auf den Menschen ergeben".[1]
Am 24.2.2015 veröffentlichte er eine [[http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/stellungnahme-hirntod-und-entscheidung-zur-organspende.pdf Stellungnahme zu "Hirntod und Entscheidung zur Organspende". Darin sprachen sich 18 Mitglieder dafür aus, den Hirntod als Tod des Menschen anzusehen, 7 Mitglieder sprachen sich dagegen aus.
Anhang
Anmerkungen
Einzelnachweise
- ↑ http://www.ethikrat.org/ueber-uns/auftrag Zugriff am 25.2.2015.