Hinterbliebene: Unterschied zwischen den Versionen
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Nachdem der Hirntod festgestellt ist, stellt sich die Frage um Organspende. Hierzu gibt es 4 Möglichkeiten: | Nachdem der Hirntod festgestellt ist, stellt sich die Frage um Organspende. Hierzu gibt es 4 Möglichkeiten: | ||
* Schriftliche Willenserklärung <br> Liegt vom Hirntoten eine schriftliche Willenerklärung vor, ist dies für die Hinterbliebene eine große Erleichterung. Sie müssen sich nicht mit dieser Fragestellung auseinandersetzen.<ref group="Anm.">Daher ist das Ausfüllen eines Organspendeausweises so wichtig. Man kann dort "Ja" wie auch "Nein" ankreuzen und damit der Organentnahme zustimmen oder ihr widersprechen. Wichtig ist, dass der eigene Wille schriftlich festgehalten ist.<br> | * Schriftliche Willenserklärung <br> Liegt vom Hirntoten eine schriftliche Willenerklärung vor, ist dies für die Hinterbliebene eine große Erleichterung. Sie müssen sich nicht mit dieser Fragestellung auseinandersetzen.<ref group="Anm.">Daher ist das Ausfüllen eines Organspendeausweises so wichtig. Man kann dort "Ja" wie auch "Nein" ankreuzen und damit der Organentnahme zustimmen oder ihr widersprechen. Wichtig ist, dass der eigene Wille schriftlich festgehalten ist.<br> | ||
Wer sich um diese Entscheidung drückt und im Familienkreis nie sagt, ob er/sie zur Organspende bereit ist oder nicht, überlässt die Beantwortung dieser Frage den Hinterbliebenen. Wenn sich diese einig sind, stellt es kein großes Problem dar. Schwierig wird es nur, wenn Uneinigkeit besteht und diese nicht aufgelöst werden kann. Dann kann es zu einem Familienkrach kommen - und das Angesichts des Todes. Mit dem Ausfüllen des Organspendeausweises kann dem vorgebeugt werden.</ref> | Wer sich um diese Entscheidung drückt und im Familienkreis nie sagt, ob er/sie zur Organspende bereit ist oder nicht, überlässt die Beantwortung dieser Frage den Hinterbliebenen. Wenn sich diese einig sind, stellt es kein großes Problem dar. Schwierig wird es nur, wenn Uneinigkeit besteht und diese nicht aufgelöst werden kann. Dann kann es zu einem Familienkrach kommen - und das Angesichts des Todes. Mit dem Ausfüllen des Organspendeausweises kann dem vorgebeugt werden.</ref><br> Im Jahr 2014 lag bei 16,1% der Hirntoten eine schriftliche Zustimmung zur Organentnahme vor und bei 2,9% eine schriftliche Ablehnung.<ref name="e">DSO: Jahresbericht 2014, Seite 42.</ref><ref group="Anm.">Die Prozentzahlen innerhalb der Zustimmung und innerhalb der Ablehnung ergeben jeweils 100%.</ref> | ||
* Mündliche Willenserklärung <br> Liegt vom Hirntoten eine mündliche Willenserklärung vor, ist dies auch eine Erleichterung für die Hinterbliebenen. | * Mündliche Willenserklärung <br> Liegt vom Hirntoten eine mündliche Willenserklärung vor, ist dies auch eine Erleichterung für die Hinterbliebenen.<br> Im Jahr 2014 lag bei 24,8% der Hirntoten eine mündliche Zustimmung zur Organentnahme vor und bei 32,9% eine mündliche Ablehnung.<ref name="e"></ref> | ||
* | * Mutmaßlicher Wille <br> Liegt weder eine schriftliche noch eine mündliche Willenserklärung des Hirntoten vor, ist es Aufgabe der Hinterbliebenen, den mutmaßlichen Willen des Hirntoten festzustellen. Sie können sich dabei vom Klinikpersonal (Arzt, Pflegekraft, Seelsorger) und/oder dem DSO-Koordinator helfen lassen. Es geht dabei darum, dass man mutmaßlichen Willen des Hirntoten ermittelt. Die eigene Haltung sollte hierbei zurückstehen, was nicht immer leicht ist, insbesondere wenn sich der mutmaßliche Wille des Hirntoten vom eigenen Willen unterscheidet.<br> Im Jahr 2014 konnte bei 42,0% der Hirntoten ein vermutete Zustimmung zur Organentnahme ermittelt werden und bei 26,0% eine vermutete Ablehnung.<ref name="e"></ref> | ||
* Entscheidung der Hinterbliebenen <br> Kann von den Hinterbliebenen kein mutmaßlicher Wille ermittelt werden, kommt es den Hinterbliebenen zu, die Entscheidung zu fällen. Dies ist die schwierigste Möglichkeit, insbesondere wenn es innerhalb der Familie ein pro- und contra-Lager zur Frage der Organspende gibt. Damit ist der nächste Familienkrach bereits vorprogrammiert. Mit dem Ausfüllen des Organspendeausweises hätte der Hirntote diesem Familienkrach vorbeugen können.<br> Im Jahr 2014 haben bei 24,8% der Hirntoten die Hinterbliebenen die Zustimmung zur Organentnahme gegeben und bei 39,1% der Hirntoten die Hinterbliebene eine Ablehnung.<ref name="e"></ref> | |||
=== Verabschiedung von Hirntoten === | === Verabschiedung von Hirntoten === |
Version vom 18. Juli 2015, 12:48 Uhr
Begriffsbestimmung
Hinterbliebene sind im deutschen Sprachraum im engen Sinne Lebenspartner von Verstorbenen (Siehe: SGB VI. In der üblichen Verwendung der deutschen Sprache sind es darüber hinaus eng mit dem Verstorbenen verwandte (§ 1589 BGB) oder verschwägerte (§ 1590 BGB) Personen. - Immer handelt es sich um Personen, die in enger Beziehung zu einem Verstorbenen gestanden haben. Der Begriff der Hinterbliebenenrente bringt dies deutlich zum Ausdruck.
Auch in anderen Lexika stehen Hinterbliebene in Verbindung mit Verstorbenen, so im Wiktionary, im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache, Wortschatz-Lexikon und Duden-online. Im Duden wird der Hinterbliebene wie folgt beschrieben: "jemand, der zu einer/einem Verstorbenen in einer engen [verwandtschaftlichen] Beziehung stand".
In Abgrenzung dazu: Angehörige
Angehörige bezeichnet eine Person, die zu einer anderen Person oder einer Gruppe in besonderem rechtlichen oder sozialen Verhältnis steht, wenn man dieses Verhältnis hervorheben will. Es kann auch Freunde, Nachbarn und Arbeitskollegen mit einschließen, sowie die Zugehörigkeit zu Vereinen, und Gruppen (z.B. Raucher).
Einen eigenen Begriff hat sich mit pflegende Angehörige in den letzten Jahren herausgebildet.
Selten wird der Begriff "Angehöriger" im Zusammenhang mit Verstorbenen verwendet, meist im Zusammenhang mit lebenden Personen.
Hinterbliebene von Hirntoten
Hinterbliebene von Hirntoten haben es durch den plötzlichen Tod ihres Familienmitglieds sehr schwer. Über 98% der zum Hirntod führende Ursachen erfolgen ohne jede Vorwarnung. Plötzlich wird der mitten im Leben stehende Mensch aus diesem Leben gerissen. Ab diesem zum Hirntod führenden Ereignis ist der Mensch nicht mehr ansprechbar, nicht mehr handlungsfähig.
Der Patient kommt in der Klinik auf die Intensivstation, weil der Ausfall der Eigenatmung eine künstliche Beatmung erforderlich macht. Noch weiß niemand, wie sich alles weiterentwickelt. Die Ärzte und das Pflegepersonal versuchen, das Leben des Patienten zu retten und seine Gesundheit wieder herzustellen. Doch das Ereignis (Hirnblutung, Hirninfart oder Schädelhirntrauma) war so massiv, dass trotz aller Maßnahmen der Patient in den Hirntod starb. Meist wird hierbei nach 3 bis 5 Tagen des Hoffens mit der HTD begonnen. 12 Stunden später steht der Hirntod fest.
Bei Stillstand des Blutkreislaufes als zum Hirntod führende Ursache sind die Zeiten länger, weil mit der erfolgreichen Reanimation die Ursache (Herzstillstand) wieder behoben ist. Erfolgte jedoch diese Reanimation erst nach mehr als 15 Minuten Herzstillstand oder war die Herzdruckmassage zu unwirksam, ist das Gehirn bereits so sehr geschädigt, dass auch die Hypothermie das Absterben der Gehirnzellen aufhält. Oft wird nach 5 bis 7 Tagen nach dem Ereignis mit der HTD begonnen. 72 Stunden später steht der Hirntod fest.
Die Hinterbliebene von Hirntoten machen somit diese Phasen durch:
- Schock
Ein Familienmitglied ist plötzlich nicht mehr ansprechbar. Er wurde ohne Anzeichen aus dem aktiven Leben gerissen. - Hoffnung
Das Familienmitglied liegt künstlich beatmet auf der Intensivstation. Die Ärzte bemühen sich, das Leben zu retten und die Gesundheit wieder herzustellen. - Schreck
Die Ärzte sagen, dass sich der Patient nicht wie üblich verhält. Es gibt Anzeichen, die auf Hirntod hindeuten. Es soll eine HTD durchgeführt werden. - Verzweiflung
Die 1. klinische Diagnostik zeigte keine Hirnstammreflexe. Damit liegt der begründete Verdacht nahe, dass Hirntod vorliegt. - Schreck
Die 2. klinische Diagnostik bestätigt, dass hier Hirntod vorliegt.
Dass der Hirntod ein unsichtbarer Tod ist, den wir mit unseren Sinnen nicht wahrnehmen können, macht es für einige Hinterbliebene zusätzlich schwer, den Tod das Familienmitglieds anzunehmen.
Organspender?
Nachdem der Hirntod festgestellt ist, stellt sich die Frage um Organspende. Hierzu gibt es 4 Möglichkeiten:
- Schriftliche Willenserklärung
Liegt vom Hirntoten eine schriftliche Willenerklärung vor, ist dies für die Hinterbliebene eine große Erleichterung. Sie müssen sich nicht mit dieser Fragestellung auseinandersetzen.[Anm. 1]
Im Jahr 2014 lag bei 16,1% der Hirntoten eine schriftliche Zustimmung zur Organentnahme vor und bei 2,9% eine schriftliche Ablehnung.[1][Anm. 2] - Mündliche Willenserklärung
Liegt vom Hirntoten eine mündliche Willenserklärung vor, ist dies auch eine Erleichterung für die Hinterbliebenen.
Im Jahr 2014 lag bei 24,8% der Hirntoten eine mündliche Zustimmung zur Organentnahme vor und bei 32,9% eine mündliche Ablehnung.[1] - Mutmaßlicher Wille
Liegt weder eine schriftliche noch eine mündliche Willenserklärung des Hirntoten vor, ist es Aufgabe der Hinterbliebenen, den mutmaßlichen Willen des Hirntoten festzustellen. Sie können sich dabei vom Klinikpersonal (Arzt, Pflegekraft, Seelsorger) und/oder dem DSO-Koordinator helfen lassen. Es geht dabei darum, dass man mutmaßlichen Willen des Hirntoten ermittelt. Die eigene Haltung sollte hierbei zurückstehen, was nicht immer leicht ist, insbesondere wenn sich der mutmaßliche Wille des Hirntoten vom eigenen Willen unterscheidet.
Im Jahr 2014 konnte bei 42,0% der Hirntoten ein vermutete Zustimmung zur Organentnahme ermittelt werden und bei 26,0% eine vermutete Ablehnung.[1] - Entscheidung der Hinterbliebenen
Kann von den Hinterbliebenen kein mutmaßlicher Wille ermittelt werden, kommt es den Hinterbliebenen zu, die Entscheidung zu fällen. Dies ist die schwierigste Möglichkeit, insbesondere wenn es innerhalb der Familie ein pro- und contra-Lager zur Frage der Organspende gibt. Damit ist der nächste Familienkrach bereits vorprogrammiert. Mit dem Ausfüllen des Organspendeausweises hätte der Hirntote diesem Familienkrach vorbeugen können.
Im Jahr 2014 haben bei 24,8% der Hirntoten die Hinterbliebenen die Zustimmung zur Organentnahme gegeben und bei 39,1% der Hirntoten die Hinterbliebene eine Ablehnung.[1]
Verabschiedung von Hirntoten
Hinterbliebene von Organspender
Anhang
Anmerkungen
- ↑ Daher ist das Ausfüllen eines Organspendeausweises so wichtig. Man kann dort "Ja" wie auch "Nein" ankreuzen und damit der Organentnahme zustimmen oder ihr widersprechen. Wichtig ist, dass der eigene Wille schriftlich festgehalten ist.
Wer sich um diese Entscheidung drückt und im Familienkreis nie sagt, ob er/sie zur Organspende bereit ist oder nicht, überlässt die Beantwortung dieser Frage den Hinterbliebenen. Wenn sich diese einig sind, stellt es kein großes Problem dar. Schwierig wird es nur, wenn Uneinigkeit besteht und diese nicht aufgelöst werden kann. Dann kann es zu einem Familienkrach kommen - und das Angesichts des Todes. Mit dem Ausfüllen des Organspendeausweises kann dem vorgebeugt werden. - ↑ Die Prozentzahlen innerhalb der Zustimmung und innerhalb der Ablehnung ergeben jeweils 100%.