Null-Linien-EEG: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Beschreibung ===
Die Aktivität unseres Gehirns, jeder Gedanke, ist ein elektro-chemischer Vorgang. Die elektrischen Spannungen und Ströme sind zwar sehr gering, aber messbar.
Die Aktivität unseres Gehirns, jeder Gedanke, ist ein elektro-chemischer Vorgang. Die elektrischen Spannungen und Ströme sind zwar sehr gering, aber messbar.


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Diese elektro-chemische Aktivität unseres Gehirns ist auch während des ganzen [http://de.wikipedia.org/wiki/Schlaf#Schlafaufrechterhaltung_und_Schlafphasen Schlafs] vorhanden,<ref group="Anm.">In den einzelnen Schlafphasen sind unterschiedliche Muster des EEG´s erkennbar: Thetawellen (4 bis 7 Hz), Deltawellen (0,1 bis 4 Hz).</ref> da bei einem gesunden Menschen das Gehirn rund um die Uhr arbeitet.  
Diese elektro-chemische Aktivität unseres Gehirns ist auch während des ganzen [http://de.wikipedia.org/wiki/Schlaf#Schlafaufrechterhaltung_und_Schlafphasen Schlafs] vorhanden,<ref group="Anm.">In den einzelnen Schlafphasen sind unterschiedliche Muster des EEG´s erkennbar: Thetawellen (4 bis 7 Hz), Deltawellen (0,1 bis 4 Hz).</ref> da bei einem gesunden Menschen das Gehirn rund um die Uhr arbeitet.  


An Hirntoten ist kein EEG ableitbar. Die Richtlinien der [[[[BÄK]]]] schreiben für die Feststellung des Hirntods eine EEG-Nulllinie von 30 Minuten vor.  
An Hirntoten ist kein EEG ableitbar. Die Richtlinien der [[BÄK]] schreiben für die Feststellung des Hirntods eine EEG-Nulllinie von 30 Minuten vor.  


In den "Empfehlungen zur Durchführung  der Hirntoddiagnostik bei einer geplanten Organentnahme" (Österreich, Oberster Sanitätsrat, 16.11.2013) heißt es im Kapitel 3.3 in den einführenden Worten zu den ergänzenden Untersuchungen:
In den "Empfehlungen zur Durchführung  der Hirntoddiagnostik bei einer geplanten Organentnahme" (Österreich, Oberster Sanitätsrat, 16.11.2013) heißt es im Kapitel 3.3 in den einführenden Worten zu den ergänzenden Untersuchungen:
{{Zitat|Das  EEG  hat  als  ergänzende  Untersuchung  eine  in  allen  Belangen  vorrangige  Stellung,  da  es  die kortikale Aktivität am besten wiedergibt, nicht invasiv ist und auch direkt am Bett der Patientin / des Patienten  durchführbar  ist.}}
{{Zitat|Das  EEG  hat  als  ergänzende  Untersuchung  eine  in  allen  Belangen  vorrangige  Stellung,  da  es  die kortikale Aktivität am besten wiedergibt, nicht invasiv ist und auch direkt am Bett der Patientin / des Patienten  durchführbar  ist.}}
==== Null-Linien-EEG - D/A ====
{| class="wikitable" width="100%"
|Die Aktivität unseres Gehirns, jeder Gedanke, ist ein elektro-chemischer Vorgang. Die elektrischen Spannungen und Ströme sind zwar sehr gering, aber messbar.
Mit [http://de.wikipedia.org/wiki/Elektroenzephalografie Elektroenzephalografie] kann die elektrische Aktivität des Großhirns gemessen und als Elektroenzephalogramm (EEG) dargestellt werden.
Diese elektro-chemische Aktivität unseres Gehirns ist auch während des ganzen [http://de.wikipedia.org/wiki/Schlaf#Schlafaufrechterhaltung_und_Schlafphasen Schlafs] vorhanden,<ref group="Anm.">In den einzelnen Schlafphasen sind unterschiedliche Muster des EEG´s erkennbar: Thetawellen (4 bis 7 Hz), Deltawellen (0,1 bis 4 Hz).</ref> da bei einem gesunden Menschen das Gehirn rund um die Uhr arbeitet.
An Hirntoten ist kein EEG ableitbar. Die Richtlinien der [[[[BÄK]]]] schreiben für die Feststellung des Hirntods eine EEG-Nulllinie von 30 Minuten vor.
Anwendung: Deutschland und Österreich.
||[[Datei:DSO EEG1.jpg|200 px]]<br>EEG eines Lebenden
[[Datei:DSO EEG0.jpg|200 px]]<br>EEG eines Hirntoten
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|}
==== Durchführung - D ====
In der Richtlinie vom 30.03.2015 heißt es auf Seite 4 Abschnitt 3.2.1:<ref>http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/irrev.Hirnfunktionsausfall.pdf Zugriff am 13.03.2017.</ref>
{{Zitat2|Bei Vorliegen der klinischen Ausfallsymptome der Hirnfunktion wird durch eine hirnelektrische Stille (isoelektrisches EEG) in einer standardisierten EEG-Ableitung die Irreversibilität des Hirnfunktionsausfalls ohne Wartezeit und ohne klinische Verlaufsuntersuchungen festgestellt (siehe Anmerkung 7).}}
Auf Seite 7 unter Anmerkung 7 heißt es weiter:<br>
Das EEG muss wie folgt abgeleitet werden:
* Die  Beurteilung  muss  sich  auf  eine  mindestens  30  Minuten einwandfrei  auswertbare,  artefaktarme  EEG-Registrierung stützen.
* Den jeweiligen Umständen entsprechend kann mit gesinterten Ag/AgCl-Elektroden  oder  mit  Platin-  bzw.  Stahlnadelelektroden abgeleitet werden. Stahlnadelelektroden zeigen bei ungünstigen Verstärkereigenschaften Polarisationseffekte. Daher muss für  die  gewählte  Kombination  aus  Verstärker  und  Elektrode vorher sichergestellt sein, dass eine technisch stabile EEG-Ableitung über entsprechend lange Zeiten gewährleistet ist.
* Die Elektroden sind nach dem 10-20-System zu setzen. Die Ableitprogramme sollen auch Abgriffe mit doppelten Elektrodenabständen  beinhalten, z. B. Fp1-C3,  F3-P3 usw.  Bei der heutigen  digitalen  EEG-Technik  sind  für  die  Auswertung Montagen  zu  verwenden,  die  obige  Empfehlungen  berücksichtigen.  Als  Beispiel  kann  folgendes  Acht-Kanal-Ableiteschema verwendet werden: Fp2-C4, C4-O2, Fp1-C3, C3-O1, Fp2-T4, T4-O2, Fp1-T3, T3-O1.
* Die Elektrodenübergangswiderstände sollen zwischen 1 und 10 Kiloohm  liegen  und  untereinander  möglichst  gleich  niedrig sein. Widerstände unter 1 Kiloohm können durch Flüssigkeits- oder Elektroden-Gel-Brücken verursacht werden. Die Messungen der Übergangswiderstände sollen die Erdungselektrode(n) sowie bei referentieller Registrierung die Referenzelektrode(n) mit einschließen. Die Werte der Widerstände müssen zu Beginn und am Ende der Aufzeichnung dokumentiert werden.
* Die Registrierung und Auswertung sollen mit Standard-Filtereinstellungen  erfolgen:  Zeitkonstante  0,3  s  (d.  h.  untere Grenzfrequenz 0,53 Hz); obere Grenzfrequenz 70 Hz. Zur Erfassung auch sehr langsamer Frequenzen ist das EEG über mindestens 10 Minuten einwandfrei auswertbar und artefaktarm mit einer Zeitkonstante von 1 s oder länger (untere Grenzfrequenz 0,16 Hz oder darunter) zu registrieren bzw. darzustellen.
* Die  Registrierung  soll  mit  Standard-Verstärkereinstellungen begonnen werden (5 bzw. 7 μV/mm). Die der Beurteilung zugrundeliegenden EEG-Abschnitte (= 30 Minuten) müssen mit höherer Verstärkung, teilweise mit einer Empfindlichkeit von wenigstens 2 μV/mm aufgezeichnet werden. Bei der digitalen EEG-Technik muss die Aufzeichnung in der Weise erfolgen, dass  eine  Auswertung  mit  einer  Auflösung  von  2  μV/mm möglich ist. Die Geräteeichung soll mit einem Signal erfolgen, dessen Höhe der Amplitude des zu erwartenden Signals entspricht,  z.  B.  20  μV  bei  einer  Empfindlichkeit  von  2 μV/mm. Eichsignale müssen am Beginn, bei jeder Änderung und am Ende der Registrierung aufgezeichnet werden. Steht kein entsprechend kleines Eichsignal zur Verfügung, muss das Eichsignal mit der Standardeinstellung aufgezeichnet und jede Verstärkeränderung dokumentiert werden.
* Der Rauschpegel des EEG-Gerätes sollte beachtet werden. Er muss so gering sein, dass eine sichere Abgrenzung von EEG-Potentialen um 2 μV möglich ist. Das Geräterauschen sowie auch externe Einstreuungen können überprüft werden, indem man die beiden Elektroden eines dargestellten Kanals mit einer Brücke verbindet und sie überdies gegen den Masse- und bei referentieller Messung zusätzlich gegen den Referenzeingang kurzschließt.
* Die Anzahl  der  EEG-Kanäle  darf  acht  nicht  unterschreiten. Unverzichtbar zur Erkennung von nicht zu beseitigenden Artefakten  ist  die  kontinuierliche  Mitregistrierung  des  EKGs. Andere Artefakte  müssen  sicher  identifiziert  und  vom  EEG abgegrenzt  werden.  Zur  Differenzierung  rascher  β-Aktivität von EMG-Aktivität können kurz wirkende Muskelrelaxantien gegeben werden. Dies darf jedoch nur nach der Feststellung der  klinischen  Kriterien  zur  Feststellung  des  irreversiblen Hirnfunktionsausfalls erfolgen.
* Zu Beginn der Ableitung soll durch willentlich ausgelöste Artefakte, z. B. durch Berühren der Elektroden, die Funktionstüchtigkeit der einzelnen Verstärker überprüft werden.
* Während der EEG-Registrierung müssen mehrfach Schmerzreize im Gesicht gesetzt werden.
Die EEG-Registrierung muss von einem darin erfahrenen Arzt kontrolliert und beurteilt werden.


== Anhang ==
== Anhang ==

Aktuelle Version vom 12. März 2017, 14:29 Uhr

Beschreibung

Die Aktivität unseres Gehirns, jeder Gedanke, ist ein elektro-chemischer Vorgang. Die elektrischen Spannungen und Ströme sind zwar sehr gering, aber messbar.

Mit Elektroenzephalografie kann die elektrische Aktivität des Großhirns gemessen und als Elektroenzephalogramm (EEG) dargestellt werden.

Diese elektro-chemische Aktivität unseres Gehirns ist auch während des ganzen Schlafs vorhanden,[Anm. 1] da bei einem gesunden Menschen das Gehirn rund um die Uhr arbeitet.

An Hirntoten ist kein EEG ableitbar. Die Richtlinien der BÄK schreiben für die Feststellung des Hirntods eine EEG-Nulllinie von 30 Minuten vor.

In den "Empfehlungen zur Durchführung der Hirntoddiagnostik bei einer geplanten Organentnahme" (Österreich, Oberster Sanitätsrat, 16.11.2013) heißt es im Kapitel 3.3 in den einführenden Worten zu den ergänzenden Untersuchungen:

Das EEG hat als ergänzende Untersuchung eine in allen Belangen vorrangige Stellung, da es die kortikale Aktivität am besten wiedergibt, nicht invasiv ist und auch direkt am Bett der Patientin / des Patienten durchführbar ist.

Null-Linien-EEG - D/A

Die Aktivität unseres Gehirns, jeder Gedanke, ist ein elektro-chemischer Vorgang. Die elektrischen Spannungen und Ströme sind zwar sehr gering, aber messbar.

Mit Elektroenzephalografie kann die elektrische Aktivität des Großhirns gemessen und als Elektroenzephalogramm (EEG) dargestellt werden.

Diese elektro-chemische Aktivität unseres Gehirns ist auch während des ganzen Schlafs vorhanden,[Anm. 2] da bei einem gesunden Menschen das Gehirn rund um die Uhr arbeitet.

An Hirntoten ist kein EEG ableitbar. Die Richtlinien der [[BÄK]] schreiben für die Feststellung des Hirntods eine EEG-Nulllinie von 30 Minuten vor.

Anwendung: Deutschland und Österreich.

DSO EEG1.jpg
EEG eines Lebenden

DSO EEG0.jpg
EEG eines Hirntoten

Durchführung - D

In der Richtlinie vom 30.03.2015 heißt es auf Seite 4 Abschnitt 3.2.1:[1]

Bei Vorliegen der klinischen Ausfallsymptome der Hirnfunktion wird durch eine hirnelektrische Stille (isoelektrisches EEG) in einer standardisierten EEG-Ableitung die Irreversibilität des Hirnfunktionsausfalls ohne Wartezeit und ohne klinische Verlaufsuntersuchungen festgestellt (siehe Anmerkung 7).

Auf Seite 7 unter Anmerkung 7 heißt es weiter:
Das EEG muss wie folgt abgeleitet werden:

  • Die Beurteilung muss sich auf eine mindestens 30 Minuten einwandfrei auswertbare, artefaktarme EEG-Registrierung stützen.
  • Den jeweiligen Umständen entsprechend kann mit gesinterten Ag/AgCl-Elektroden oder mit Platin- bzw. Stahlnadelelektroden abgeleitet werden. Stahlnadelelektroden zeigen bei ungünstigen Verstärkereigenschaften Polarisationseffekte. Daher muss für die gewählte Kombination aus Verstärker und Elektrode vorher sichergestellt sein, dass eine technisch stabile EEG-Ableitung über entsprechend lange Zeiten gewährleistet ist.
  • Die Elektroden sind nach dem 10-20-System zu setzen. Die Ableitprogramme sollen auch Abgriffe mit doppelten Elektrodenabständen beinhalten, z. B. Fp1-C3, F3-P3 usw. Bei der heutigen digitalen EEG-Technik sind für die Auswertung Montagen zu verwenden, die obige Empfehlungen berücksichtigen. Als Beispiel kann folgendes Acht-Kanal-Ableiteschema verwendet werden: Fp2-C4, C4-O2, Fp1-C3, C3-O1, Fp2-T4, T4-O2, Fp1-T3, T3-O1.
  • Die Elektrodenübergangswiderstände sollen zwischen 1 und 10 Kiloohm liegen und untereinander möglichst gleich niedrig sein. Widerstände unter 1 Kiloohm können durch Flüssigkeits- oder Elektroden-Gel-Brücken verursacht werden. Die Messungen der Übergangswiderstände sollen die Erdungselektrode(n) sowie bei referentieller Registrierung die Referenzelektrode(n) mit einschließen. Die Werte der Widerstände müssen zu Beginn und am Ende der Aufzeichnung dokumentiert werden.
  • Die Registrierung und Auswertung sollen mit Standard-Filtereinstellungen erfolgen: Zeitkonstante 0,3 s (d. h. untere Grenzfrequenz 0,53 Hz); obere Grenzfrequenz 70 Hz. Zur Erfassung auch sehr langsamer Frequenzen ist das EEG über mindestens 10 Minuten einwandfrei auswertbar und artefaktarm mit einer Zeitkonstante von 1 s oder länger (untere Grenzfrequenz 0,16 Hz oder darunter) zu registrieren bzw. darzustellen.
  • Die Registrierung soll mit Standard-Verstärkereinstellungen begonnen werden (5 bzw. 7 μV/mm). Die der Beurteilung zugrundeliegenden EEG-Abschnitte (= 30 Minuten) müssen mit höherer Verstärkung, teilweise mit einer Empfindlichkeit von wenigstens 2 μV/mm aufgezeichnet werden. Bei der digitalen EEG-Technik muss die Aufzeichnung in der Weise erfolgen, dass eine Auswertung mit einer Auflösung von 2 μV/mm möglich ist. Die Geräteeichung soll mit einem Signal erfolgen, dessen Höhe der Amplitude des zu erwartenden Signals entspricht, z. B. 20 μV bei einer Empfindlichkeit von 2 μV/mm. Eichsignale müssen am Beginn, bei jeder Änderung und am Ende der Registrierung aufgezeichnet werden. Steht kein entsprechend kleines Eichsignal zur Verfügung, muss das Eichsignal mit der Standardeinstellung aufgezeichnet und jede Verstärkeränderung dokumentiert werden.
  • Der Rauschpegel des EEG-Gerätes sollte beachtet werden. Er muss so gering sein, dass eine sichere Abgrenzung von EEG-Potentialen um 2 μV möglich ist. Das Geräterauschen sowie auch externe Einstreuungen können überprüft werden, indem man die beiden Elektroden eines dargestellten Kanals mit einer Brücke verbindet und sie überdies gegen den Masse- und bei referentieller Messung zusätzlich gegen den Referenzeingang kurzschließt.
  • Die Anzahl der EEG-Kanäle darf acht nicht unterschreiten. Unverzichtbar zur Erkennung von nicht zu beseitigenden Artefakten ist die kontinuierliche Mitregistrierung des EKGs. Andere Artefakte müssen sicher identifiziert und vom EEG abgegrenzt werden. Zur Differenzierung rascher β-Aktivität von EMG-Aktivität können kurz wirkende Muskelrelaxantien gegeben werden. Dies darf jedoch nur nach der Feststellung der klinischen Kriterien zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls erfolgen.
  • Zu Beginn der Ableitung soll durch willentlich ausgelöste Artefakte, z. B. durch Berühren der Elektroden, die Funktionstüchtigkeit der einzelnen Verstärker überprüft werden.
  • Während der EEG-Registrierung müssen mehrfach Schmerzreize im Gesicht gesetzt werden.

Die EEG-Registrierung muss von einem darin erfahrenen Arzt kontrolliert und beurteilt werden.

Anhang

Siehe auch: Hirntoddiagnostik#Null-Linien-EEG - D/A

Anmerkungen

  1. In den einzelnen Schlafphasen sind unterschiedliche Muster des EEG´s erkennbar: Thetawellen (4 bis 7 Hz), Deltawellen (0,1 bis 4 Hz).
  2. In den einzelnen Schlafphasen sind unterschiedliche Muster des EEG´s erkennbar: Thetawellen (4 bis 7 Hz), Deltawellen (0,1 bis 4 Hz).

Einzelnachweise