Organspendeausweis: Unterschied zwischen den Versionen

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Inhaltlich sind alle diese OSA identisch. Sie bieten auf der Rückseite mehrere Möglichkeiten an, wobei man durch setzen eines Kreuzes die Entscheidung fällt:
Inhaltlich sind alle diese OSA identisch. Sie bieten auf der Rückseite mehrere Möglichkeiten an, wobei man durch setzen eines Kreuzes die Entscheidung fällt:


Der üblich OSA bietet 5 Möglichkeiten zur Auswahl an. Man muss nur Ankreuzen:
{{Zitat|Der üblich OSA bietet 5 Möglichkeiten zur Auswahl an. Man muss nur eine Möglichkeit ankreuzen:
* JA, ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem Körper Organe und Gewebe entnommen werden.
* JA, ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem Körper Organe und Gewebe entnommen werden.
* JA, ich gestatte dies, mit Ausnahme folgender Organe/Gewebe:
* JA, ich gestatte dies, mit Ausnahme folgender Organe/Gewebe:
* JA, ich gestatte dies, jedoch nur für folgende Organe/Gewebe:
* JA, ich gestatte dies, jedoch nur für folgende Organe/Gewebe:
* NEIN, ich widerspreche einer Entnahme von Organen oder Geweben.
* NEIN, ich widerspreche einer Entnahme von Organen oder Geweben.
* Über JA oder NEIN soll dann folgende Person entscheiden:
* Über JA oder NEIN soll dann folgende Person entscheiden:}}
Die Entscheidung wird durch Datum und Unterschrift bestätigt.
Die Entscheidung wird durch Datum und Unterschrift bestätigt.



Version vom 4. September 2017, 13:36 Uhr

Der Organspendeausweis (OSA) besitzt meist Scheckkartenformat, so dass er leicht in den Geldbeutel oder zu den Ausweispapieren gesteckt werden kann.

OSA sind von verschiedenen Einrichtungen zu beziehen, u.a. der BZgA, der DSO, den Krankenkassen wie auch von Selbsthilfegruppen der Transplantierten.

Inhaltlich sind alle diese OSA identisch. Sie bieten auf der Rückseite mehrere Möglichkeiten an, wobei man durch setzen eines Kreuzes die Entscheidung fällt:

Der üblich OSA bietet 5 Möglichkeiten zur Auswahl an. Man muss nur eine Möglichkeit ankreuzen:
  • JA, ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem Körper Organe und Gewebe entnommen werden.
  • JA, ich gestatte dies, mit Ausnahme folgender Organe/Gewebe:
  • JA, ich gestatte dies, jedoch nur für folgende Organe/Gewebe:
  • NEIN, ich widerspreche einer Entnahme von Organen oder Geweben.
  • Über JA oder NEIN soll dann folgende Person entscheiden:

Die Entscheidung wird durch Datum und Unterschrift bestätigt.

Damit ist klar:
Ein ausgefüllter OSA besagt nicht, dass man im Falle seines Hirntotes der Organspende zustimmt. Es kann auch mit einem "Nein" widersprochen werden.

Der OSA unterliegt keiner Gültigkeitesdauer und muss daher auch nicht nach Ablauf einer Frist erneuert werden.
Hat man sich jedoch inzwischen anders entschieden, so braucht man nur den alten OSA vernichten und einen neuen ausfüllen.

OSA gibt es in den verschiedenen Sprachen zum Herunterladen:

Bulgarisch Kroatisch Schwedisch
Dänisch Litauisch Slowaksich
Englisch Lettisch Slowenisch
Estnisch Maltesisch Spanisch
Finnisch Niederländisch Tschechisch
Französisch Polnisch Türkisch
Griechisch Portugisisch Ungarisch
Irisch Rumänisch
Italienisch Russisch


Im Jahr 1996 hatten noch nicht einmal 4% der Organspender ihre Entscheidung auf einem OSA festgehalten.[1]


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise