Arzneistoff: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein [https://de.wikipedia.org/wiki/Arzneistoff Arzneistoff] (Pharmakon, pharmazeutischer Wirkstoff, Pharmawirkstoff) ist ein Stoff, der bei der Herstellung eines [[Arzneimittel]]s als arzneilich wirksamer Bestandteil verwendet wird. Meist wird der Arzneistoff in Kombination mit einem oder mehreren [https://de.wikipedia.org/wiki/Pharmazeutischer_Hilfsstoff pharmazeutischen Hilfsstoffen], gelegentlich aber auch ohne Hilfsstoffe, zum [[Arzneimittel]] verarbeitet.
Der pharmakologisch wirkende Stoff (Wirksubstanz) kann vom in der Arznei enthaltenen Wirkstoff verschieden sein. So wird der pharmakologisch wirkende Stoff manchmal z.B. in Form seines Salzes im Arzneimittel eingearbeitet oder eine Vorläufersubstanz ([https://de.wikipedia.org/wiki/Prodrug Prodrug]) verwendet, die erst nach [[Metabolisierung]] aktiv wird.
Neben natürlich vorkommenden Arzneistoffen ([https://de.wikipedia.org/wiki/Naturstoff Naturstoffe]) werden auch ihre partialsynthetischen [[Derivat]]e und [https://de.wikipedia.org/wiki/Totalsynthese totalsynthetisch] hergestellte chemische Arzneistoffe verwendet. Zunehmend an Bedeutung gewinnen [https://de.wikipedia.org/wiki/Pharmazeutische_Biotechnologie biotechnologisch] hergestellte Arzneistoffe.
Der Begriff "Arzneistoff" beschreibt keine herausgehobene rechtliche Einstufung eines Stoffes und kann deshalb keine negative Abgrenzung zu anderen Substanzen bilden. Solche Stoffe können und dürfen also auch anderweitig in Verkehr gebracht oder verwendet werden, sofern dies nicht ausdrücklich untersagt (z. B. [https://de.wikipedia.org/wiki/Arzneimittelgesetz_(Deutschland) Arzneimittelgesetz] (AMG), [https://de.wikipedia.org/wiki/BtMG BtMG]) wurde. So gibt es viele Stoffe, die außer als Wirkstoff in Arzneimitteln auch als Lebensmittel-, Kosmetik- oder Medizinproduktebestandteil oder als pharmazeutischer Hilfsstoff verwendet werden.





Aktuelle Version vom 21. Oktober 2017, 07:42 Uhr

Ein Arzneistoff (Pharmakon, pharmazeutischer Wirkstoff, Pharmawirkstoff) ist ein Stoff, der bei der Herstellung eines Arzneimittels als arzneilich wirksamer Bestandteil verwendet wird. Meist wird der Arzneistoff in Kombination mit einem oder mehreren pharmazeutischen Hilfsstoffen, gelegentlich aber auch ohne Hilfsstoffe, zum Arzneimittel verarbeitet.

Der pharmakologisch wirkende Stoff (Wirksubstanz) kann vom in der Arznei enthaltenen Wirkstoff verschieden sein. So wird der pharmakologisch wirkende Stoff manchmal z.B. in Form seines Salzes im Arzneimittel eingearbeitet oder eine Vorläufersubstanz (Prodrug) verwendet, die erst nach Metabolisierung aktiv wird.

Neben natürlich vorkommenden Arzneistoffen (Naturstoffe) werden auch ihre partialsynthetischen Derivate und totalsynthetisch hergestellte chemische Arzneistoffe verwendet. Zunehmend an Bedeutung gewinnen biotechnologisch hergestellte Arzneistoffe.

Der Begriff "Arzneistoff" beschreibt keine herausgehobene rechtliche Einstufung eines Stoffes und kann deshalb keine negative Abgrenzung zu anderen Substanzen bilden. Solche Stoffe können und dürfen also auch anderweitig in Verkehr gebracht oder verwendet werden, sofern dies nicht ausdrücklich untersagt (z. B. Arzneimittelgesetz (AMG), BtMG) wurde. So gibt es viele Stoffe, die außer als Wirkstoff in Arzneimitteln auch als Lebensmittel-, Kosmetik- oder Medizinproduktebestandteil oder als pharmazeutischer Hilfsstoff verwendet werden.


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise