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In Finnland behandelten Ärzte eine 31-jährige hirntote Schwangere 10 Wochen weiter, die dann schließlich von einem gesunden Jungen entbunden wurde. (British Medical Journal 1985, S. 1237f)<ref>Regine Kiesecker: Die Schwangerschaft einer Toten. Strafrecht an der Grenze von Leben und Tod – Der Erlanger und der Stuttgarter Baby-Fall. In: Erwin Deutsch, Adolf Laufs, Hans-Ludwig Schreiber (Hg.): Recht & Medizin. Bd. 34. Frankfurt 1996, 30. Fußnote 17.</ref> | In Finnland behandelten Ärzte eine 31-jährige hirntote Schwangere 10 Wochen weiter, die dann schließlich von einem gesunden Jungen entbunden wurde. (British Medical Journal 1985, S. 1237f)<ref>Regine Kiesecker: Die Schwangerschaft einer Toten. Strafrecht an der Grenze von Leben und Tod – Der Erlanger und der Stuttgarter Baby-Fall. In: Erwin Deutsch, Adolf Laufs, Hans-Ludwig Schreiber (Hg.): Recht & Medizin. Bd. 34. Frankfurt 1996, 30. Fußnote 17.</ref> | ||
Die erste Berichterstattung über eine schwangere Hirntote in Europa kommt aus Finnland: Der 31-jährige Schwangere wurde in der 21. [[SSW]] übel. Einige Stunden später wurde sie bewusstlos. Noch während der ambulanten Behandlung setzte die Eigenatmung aus. Sie wurde 40 Minuten manuell beatmet, bis sie an ein Beatmungsgerät angeschlossen werden konnte. Während des Transports in die Uni-Klinik von Oulo fiel ihr systolischer Blutdruck ab. Ein CT zeigte eine schwere Hirnschädigung. Es waren keine Hirnstammreflexe erkennbar. Zusammen mit dem Ehemann entschloss man für die Fortsetzung der Therapie. Dem Ehemann wurde gesagt, dass es wegen der [[Hypotonie]] zu einer Schädigung des Kindes gekommen sein könnte. Das Kind entwickelte sich normal. Die ständig wiederkehrenden Blutdruckschwankungen konnten in der 32. [[SSW]] nicht mehr ausgeglichen werden. So wurde ein 1.600 Gramm schwerer Junge gesund durch Kaiserschnitt entbunden. Bis zum 8. Monat durchgeführte Untersuchungen zeigten eine normale Entwicklung.<ref>Regine Kiesecker: Die Schwangerschaft einer Toten. Strafrecht an der Grenze von Leben und Tod – Der Erlanger und der Stuttgarter Baby-Fall. In: Erwin Deutsch, Adolf Laufs, Hans-Ludwig Schreiber (Hg.): Recht & Medizin. Bd. 34. Frankfurt 1996, 77f.</ref> | |||
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Aktuelle Version vom 25. September 2022, 14:13 Uhr
In Finnland behandelten Ärzte eine 31-jährige hirntote Schwangere 10 Wochen weiter, die dann schließlich von einem gesunden Jungen entbunden wurde. (British Medical Journal 1985, S. 1237f)[1]
Die erste Berichterstattung über eine schwangere Hirntote in Europa kommt aus Finnland: Der 31-jährige Schwangere wurde in der 21. SSW übel. Einige Stunden später wurde sie bewusstlos. Noch während der ambulanten Behandlung setzte die Eigenatmung aus. Sie wurde 40 Minuten manuell beatmet, bis sie an ein Beatmungsgerät angeschlossen werden konnte. Während des Transports in die Uni-Klinik von Oulo fiel ihr systolischer Blutdruck ab. Ein CT zeigte eine schwere Hirnschädigung. Es waren keine Hirnstammreflexe erkennbar. Zusammen mit dem Ehemann entschloss man für die Fortsetzung der Therapie. Dem Ehemann wurde gesagt, dass es wegen der Hypotonie zu einer Schädigung des Kindes gekommen sein könnte. Das Kind entwickelte sich normal. Die ständig wiederkehrenden Blutdruckschwankungen konnten in der 32. SSW nicht mehr ausgeglichen werden. So wurde ein 1.600 Gramm schwerer Junge gesund durch Kaiserschnitt entbunden. Bis zum 8. Monat durchgeführte Untersuchungen zeigten eine normale Entwicklung.[2]
Anhang
Anmerkungen
Einzelnachweise
- ↑ Regine Kiesecker: Die Schwangerschaft einer Toten. Strafrecht an der Grenze von Leben und Tod – Der Erlanger und der Stuttgarter Baby-Fall. In: Erwin Deutsch, Adolf Laufs, Hans-Ludwig Schreiber (Hg.): Recht & Medizin. Bd. 34. Frankfurt 1996, 30. Fußnote 17.
- ↑ Regine Kiesecker: Die Schwangerschaft einer Toten. Strafrecht an der Grenze von Leben und Tod – Der Erlanger und der Stuttgarter Baby-Fall. In: Erwin Deutsch, Adolf Laufs, Hans-Ludwig Schreiber (Hg.): Recht & Medizin. Bd. 34. Frankfurt 1996, 77f.