Gaby Siegel: Unterschied zwischen den Versionen
Klaus (Diskussion | Beiträge) (→Anhang) |
Klaus (Diskussion | Beiträge) (→Anhang) |
||
Zeile 14: | Zeile 14: | ||
=== Einzelnachweise === | === Einzelnachweise === | ||
<references /> | <references /> | ||
[[Kategorie: schwangere Hirntote]] |
Aktuelle Version vom 25. September 2022, 14:16 Uhr
Am 4.7.1991 brach Gabi Siegel aus ungeklärter Ursache in einem Park bewusstlos zusammen. Die in der 17. Woche Schwangere wurde erfolgreich reanimiert. Ihr Herz schlug zwar wieder, aber sie war nicht ansprechbar. Daher kam sie in eine Klinik. Am 14. 7. reagierten ihre Pupillen nicht mehr auf Licht. Am 17.7. wurde an ihr der Hirntod[Anm. 1] diagnostiziert. Nach weiteren 84 Tagen setzten am 26.9.1991 in der 28. SSW vorzeitige Weihen ein.[Anm. 2] Die Ärzte entschieden sich zum Kaiserschnitt. So wurde Max Siegel aus einer toten Mutter geboren.[1]
Die in der 16. SSW befindlichen Gabi Siegel wurde am 04.07.1991 um 19:30 Uhr in ein Stuttgarter Krankenhaus eingeliefert. Tags darauf wurde ein Mittelhirnsyndrom mit unklarer Genese diagnostiziert. Gaby´s Eltern informierten die Ärzte über die Schwangerschaft. Die Ärzte überlegten daraufhin, eine Therapie zu forcieren, durch die die Mutter gerettet, aber das Kind möglicherweise geschädigt werden könnte. Für den Ehemann kam dies einem Schwangerschaftsabbruch gleich, was er und seine Frau nie wollten. Er drängte darauf, auch das Leben des ungeborenen Kindes zu retten. Die Gefahr einer körperlichen und/oder geistigen Störung des Kindes war dem Vater bewusst. Ein erstes gynäkologisches Konzil am 08.07.1991 ergab eine zeitentsprechende intakte Schwangerschaft. Am 14.07.1991 kam es zu akuten Atem- und Kreislaufproblemen. Der neurologische Befund vom 16.07 stellte Hirntod fest, das CT und das Ergebnis des EEG´s vom 17.07. bestätigten diese Diagnose. Ein Totenschein wurde von den Ärzten jedoch nicht ausgestellt. Frau Siegel war zu diesem Zeitpunkt in der 18. SSW. Die Ärzte sagten dem Ehemann, dass es in anderen Ländern bereits Fälle gegeben hat, in denen Hirntote die Schwangerschaft bis zur Geburt des lebenden Kindes fortgesetzt haben. Herr Siegel war für die Weiterbehandlung bis zur Geburt. PND lehnte er nach wie vor ab. Am 18.08.1991 wurde Gabi Siegel in eine anthroposophische Klinik bei Esslingen verlegt. Dort hatte sie sich zu Lebzeiten zur Geburt angemeldet. Auch dort gab es immer wieder medizinische Probleme. "Je länger die Hirntote in der F-Klinik beatmet wurde, um so schwieriger gestaltete sich jedoch auch die medizinische Behandlung. Das zunehmend labile Herz-Kreislaufverhalten ging einher mit Schwierigkeiten bei der Therapie, die von der hirntoten Frau nicht mehr wie zu Anfang angenommen wurde. Als dann in der 29. Schwangerschaftswoche, am 26.9.1991, dem 85. Behandlungstag, zu verstärkten Kreislauflabilitäten und starken Blutdruckniedrigphasen sowie zur Abnahme der Herztonfrequenz beim Kind unter Kontraktionen des Uterus kam, entschlossen sich die Ärzte zum Kaiserschnitt. Am Abend desselben Tages erfolgte die Geburt eines Jungen, Maximilian Siegel, bei seiner Geburt 1165 Gramm schwer und 38 cm groß. Das Kind wurde sofort in eine Kinderklinik gebracht, die mit einer Intensivstation für Neugeborene ausgestattet ist. Dort wurde Maximilian am 13. Dezember 1993 nach Hause entlassen."[2]
Anhang
Siehe
Siehe auch: Deutsche schwangere Hirntote
Anmerkungen
- ↑ Der Apnoe-Test wurde bei ihr nicht durchgeführt, um das Leben des ungeborenen Kindes nicht zu gefährden. Das angeschlossene EEG zeigte dauerhaft eine Nulllinie, was als Hirntod interpretiert wurde.
- ↑ Karolina Echinger nennt keine vorzeitige Wehen. Nach ihrer Recherche "traten mit der 29. SSW Kreislaufprobleme auf". Karolina Echinger: Schwangerschaft in Grenzbereichen von Medizin und Ethik. Die „Erlanger Fälle“ 1992 und 2007. Erlangen 2014, 102.
Einzelnachweise
- ↑ http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-79051538.html (Spiegel 20.6.11)
- ↑ Regine Kiesecker: Die Schwangerschaft einer Toten. Strafrecht an der Grenze von Leben und Tod – Der Erlanger und der Stuttgarter Baby-Fall. In: Erwin Deutsch, Adolf Laufs, Hans-Ludwig Schreiber (Hg.): Recht & Medizin. Bd. 34. Frankfurt 1996, 69.