Todeszeichen: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Totenstarre]] beginnt etwa 15 Minuten bis zu 7 Stunden und erreicht die volle Ausprägung frühestens zwei bis maximal 20 Stunden. Die Dauer der vollkommenen Ausprägung liegt zwischen 24 und bis zu 96 Stunden. Nach maximal 8 Tagen ist sie physiologisch vollständig gelöst.<ref>R. Penning: Rechtsmedizin systematisch. Auflage 2. Bremen 2005. Nach: Michaela Kunz: Das Phänomen des Wiedereintritts der Leichenstarre nach mechanischem Lösen im Rahmen der Todeszeitbestimmung (Diss.). Hamburg 2012, 8. http://d-nb.info/1026332753/34 Zugriff am 19.1.2016.</ref>
[[Totenstarre]] beginnt etwa 15 Minuten bis zu 7 Stunden und erreicht die volle Ausprägung frühestens zwei bis maximal 20 Stunden. Die Dauer der vollkommenen Ausprägung liegt zwischen 24 und bis zu 96 Stunden. Nach maximal 8 Tagen ist sie physiologisch vollständig gelöst.<ref>R. Penning: Rechtsmedizin systematisch. Auflage 2. Bremen 2005. Nach: Michaela Kunz: Das Phänomen des Wiedereintritts der Leichenstarre nach mechanischem Lösen im Rahmen der Todeszeitbestimmung (Diss.). Hamburg 2012, 8. http://d-nb.info/1026332753/34 Zugriff am 19.1.2016.</ref>


Es wurden in der Vergangenheit für die Totenstarre auch andere Zeiten angegeben: Beginn nach 2-4 Stunden, vollständige Ausbildung nach 6-8 Stunden, spontane Lösung nach 2-3 Tagen.<ref name="Stoff"></ref>
==== Mit dem Leben nicht vereinbare Verletzung ====
 
{| class="wikitable" width="100%"
!Starrestadium !!Durchschnitt !!uG !!oG !!Anz.
|-
|Auftreten ||3 ±2 ||- ||7 ||26
|-
|Wiederbleiben nach Brechen ||bis 5 ||2 ||8 ||-
|-
|volle Ausprägung ||8 ±1 ||6 ||10 ||28
|-
|Dauer ||57 ±14 ||29 ||85 ||27
|-
|vollständige Lösung ||76 ±32 ||12 ||140 ||27
|-
|}
Durchschnitt = Stunden nach dem Tod und Standardabweichung<br>
oG = obere Grenze // uG = untere Grenze<br>
Anz. = Anzahl der ausgewerteten Literaturquellen
 
Quelle:<ref>Michaela Kunz: Das Phänomen des Wiedereintritts der Leichenstarre nach mechanischem Lösen
im Rahmen der Todeszeitbestimmung (Diss.). Hamburg 2012, 23. http://d-nb.info/1026332753/34 Zugriff am 19.1.2016.</ref>


==== Mit dem Leben nicht vereinbare Verletzung ====
==== Erfolgloser Reanimationsversuch ====


==== Fäulnis ====
==== Fäulnis ====

Aktuelle Version vom 15. Dezember 2020, 20:18 Uhr

unsichere Todeszeichen

sichere Todeszeichen

Hirntod

Der Hirntod ist "das sicherste Todeszeichen".[1]

Totenflecken

Totenflecken setzen bei plötzlichem Tod nach 20-30 Minuten ein und sind nach 6-12 Stunden vollständig ausgeprägt.[2]

Totenstarre

Totenstarre beginnt etwa 15 Minuten bis zu 7 Stunden und erreicht die volle Ausprägung frühestens zwei bis maximal 20 Stunden. Die Dauer der vollkommenen Ausprägung liegt zwischen 24 und bis zu 96 Stunden. Nach maximal 8 Tagen ist sie physiologisch vollständig gelöst.[3]

Mit dem Leben nicht vereinbare Verletzung

Erfolgloser Reanimationsversuch

Fäulnis

Hirntod als sicheres Todeszeichen

Eine Reihe von medizinischen Gesellschaften und Mediziner betonen, dass der Hirntod ein sicheres Todeszeichen ist:

  • 1993: WB-BÄK: Der endgültige Ausfall der gesamten Hirnfunktion („Hirntod") als sicheres Todeszeichen
    "In allgemeinen Diskussionen wird nicht die sichere Feststellung des endgültigen Ausfalls der gesamten Hirnfunktion (Hirntod) in Zweifel gezogen, sondern seine Bedeutung als sicheres Todeszeichen des Menschen. ... Darum ist der nachgewiesene irreversible Ausfall der gesamten Hirnfunktion („Hirntod") auch beim Menschen ein sicheres Todeszeichen."
  • 1993: D Birnbacher, H Angstwurm, FW Eigler, HB Wuermeling: Der vollständige und endgültige Ausfall der Hirntätigkeit als Todeszeichen des Menschen – Anthropologischer Hintergrund.
    "Selbst wenn ursprünglich irgendwelche Interessen auf den vollständigen und endgültigen Ausfall der gesamten Hirntätigkeit als sicheres Todeszeichen aufmerksam gemacht haben sollten, wird doch seine inhaltliche Angemessenheit dadurch nicht tangiert."[Anm. 1]
  • 1997: WB-BÄK: Entscheidungshilfen zur Feststellung des Hirntodes
    "Die klinischen Zeichen des Hirntodes hingegen sind seit drei Jahrzehnten uneingeschränkt gültig und der Nachweis des Hirntodes weltweit als sicheres Todeszeichen anerkannt."
  • 1998: WB-BÄK: Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes
    "Nach dem endgültigen, nicht behebbaren Stillstand von Herz und Kreislauf kann der Hirntod von jedem approbierten Arzt durch äußere sichere Todeszeichen (zum Beispiel Totenflecke, Totenstarre) indirekt nachgewiesen werden. ... Die Forderung an die Todesfeststellung wird sowohl durch den Nachweis des Hirntodes, des inneren sicheren Todeszeichens, als auch durch den Nachweis äußerer sicherer Todeszeichen erfüllt, wobei die Hirntodfeststellung gemäß den „Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes“ des Wissenschaftlichen Beirates der Bundesärztekammer erfolgen muß".
  • 1998: BÄK: Hinweise zu Organ- und Gewebeentnahmen bei toten Spendern gemäß Transplantationsgesetz[4]
    "Die Forderung an die Todesfeststellung wird sowohl durch den Nachweis des Hirntodes, des inneren sicheren Todeszeichens, als auch durch den Nachweis äußerer sicherer Todeszeichen erfüllt, wobei die Hirntodfeststellung gemäß den "Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes" des Wissenschaftlichen Beirates der Bundes­ärzte­kammer erfolgen muß."
  • 2000: BÄK: Richtlinien zum Führen einer Hornhautbank[5]
    "Wenn der Tod durch äußere sichere Todeszeichen (Leichenflecken/Leichenstarre) festgestellt wurde, ist damit auch der Hirntod nachgewiesen."
  • 2001: DGAI, DGN, DGNC, BÄK, WB-BÄK: Erklärung zum Hirntod
    "An der biologisch begründeten Definition des Hirntods, an der Sicherheit der Hirntodfeststellung und an der Bedeutung des Hirntods als sicheres inneres Todeszeichen des Menschen hat sich nichts geändert."
  • 2002: DGN DGNC, DIVI: Hirntod: Klarstellung
    "An der Definition, an der Sicherheit der Feststellung und an der Bedeutung des Hirntods als sicheres inneres Todeszeichen des Menschen hat sich nichts geändert. ... Die Bedeutung des Hirntods als sicheres inneres Todeszeichen entspricht der Bedeutung der Hirntätigkeit für den Menschen."
  • 2007: Deutscher Ärztetag: Entschliessungen zum Tagesordnungspunkt[6]
    "Der bloße Herzstillstand ist kein sicheres Todeszeichen."
  • 2012: DGN, DGNC, DGNI: Erklärung ... zur Todesfeststellung mittels neurologischer Kriterien (Hirntod)[7]
    "Der nachgewiesene vollständige und unumkehrbare Ausfall der Hirnfunktionen bedeutet auch bei intensivmedizinisch aufrechterhaltener Herz-Kreislauf-Funktion ein wissenschaftlich belegtes sicheres Todeszeichen. Diesbezüglich geäußerte Bedenken und Zweifel halten einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand."
  • 2015: BMG: Richtlinie ... zur Feststellung des Todes ...[8]
    "Das unwiderrufliche Erlöschen der Gehirnfunktion wird entweder durch die in dieser Richtlinie dargestellten Verfahrensregeln oder durch das Vorliegen anderer sicherer Todeszeichen, wie Totenflecke oder Leichenstarre, nachgewiesen. Liegt ein anderes sicheres Todeszeichen vor, so ist damit auch der irreversible Hirnfunktionsausfall eingetreten und nachgewiesen. ... Hiermit wird bestätigt, dass obige Feststellungen und Befunde/Befundberichte mit denen von Protokollbogen Nr. _____ übereinstimmen und den irreversiblen Hirnfunktionsausfall als sicheres Todeszeichen belegen."

Weitere Zitate zum Hirntod als sicheres Todeszeichen:

  • 2003: H. Angstwurm: Der Hirntod als sicheres Todeszeichen. In: Düwell, M. / Steigleder, K. (Hg.): Bioethik. Eine Einführung. Frankfurt 2003.
  • 2005: C. Lang: Organspende: Sicheres Todeszeichen[9]
    "Das Hirntodkriterium als sicheres Todeszeichen und verlässlicher Indikator für den Tod des Menschen wird auch in den USA und Japan anerkannt, wo der Hirntod nach ganz ähnlichen Kriterien wie hierzulande festgestellt wird. Dieses Konzept ist – von wenigen Ausnahmen abgesehen – auf eine globale Resonanz gestoßen und wird sicherlich nicht durch die Minderheitsmeinung einer Berliner Gruppe ausgehebelt."
  • 2015: Dag Moskopp: Hirntod, 23.
    "Es sei nochmals betont, dass der 'Hirntod' als ein Zeichen des 'Todes' aufgefasst wird, und zwar als das sicherste Todeszeichen."
  • 2015: Gisela Klinkhammer, Eva Richter-Kuhlmann: Richtlinie zur Feststellung des Hirnfunktionsausfalls: Neuer Titel, präzisierte Regeln[10]
    "So wird bewusst nicht mehr vom Hirntod gesprochen, sondern medizinisch-wissenschaftlich präzise vom irreversiblen Hirnfunktionsausfall als sicherem Todeszeichen."

Anhang

Quellen

http://wiki2.benecke.com/index.php%3Ftitle%3D2012_05_23:_Bachelor_Thesis_Grafe Zugriff am 19.1.2016.


Anmerkungen

  1. Gegen die Kritiker des Hirntodkonzeptes gerichtet: "Gegenwärtig wird der vollständige und endgültige Ausfall der gesamten Hirntätigkeit als Todeszeichen besonders heftig von denen bekämpft, die Todeskriterien nicht in medizinischen Befunden, sondern in äußerlich für jeden erkennbaren Merkmalen sehen wollen. Es ist richtig, daß sich Menschen, deren Gehirn vollständig und endgültig ausgefallen ist, äußerlich nicht von gleichartig intensiv behandelten lebenden Schwerkranken unterscheiden. Aber bloße Eindrücke und spontane Reaktionen eines Beobachters reichen nicht als Grundlage von Urteilen und können daher auch nicht die Sachfrage beantworten, ob ein Mensch tot ist oder lebt."

Einzelnachweise

  1. Dag Moskopp: Hirntod, 23.
  2. Günther Reinhardt, Hans-Joachim Seidel, Hans-Günther Sonntag, Wilhem Gaus, Volker Hingst, Rainer Mattern: Ökolgisches Stoffgebiet. Stuttgart 1991, 204.
  3. R. Penning: Rechtsmedizin systematisch. Auflage 2. Bremen 2005. Nach: Michaela Kunz: Das Phänomen des Wiedereintritts der Leichenstarre nach mechanischem Lösen im Rahmen der Todeszeitbestimmung (Diss.). Hamburg 2012, 8. http://d-nb.info/1026332753/34 Zugriff am 19.1.2016.
  4. BÄK: Hinweise zu Organ- und Gewebeentnahmen bei toten Spendern gemäß Transplantationsgesetz. Dtsch Arztebl 1998; 95(30): A-1868. Nach: https://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=12401 Zugriff am 30.05.2019.
  5. BÄK: Richtlinien zum Führen einer Hornhautbank. Dtsch Arztebl 2000; 97(31-32): A-2122. Nach: https://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=23903 Zugriff am 30.05.2019.
  6. https://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=55804 Zugriff am 30.05.2019.
  7. https://www.dgni.de/aerzte/stellungnahmen/415-gemeinsame-erklaerung-der-dgni-dgn-und-dgnc-zur-hirntoddiagnostik.html Zugriff am 29.05.2019.
  8. https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/irrev.Hirnfunktionsausfall.pdf Zugriff am 30.05.2019.
  9. C. Lang: Organspende: Sicheres Todeszeichen. In: Dtsch Arztebl 2005; 102(19): A-1388. Nach: https://www.aerzteblatt.de/archiv/46800/Organspende-Sicheres-Todeszeichen Zugriff am 29.05.2019.
  10. Gisela Klinkhammer, Eva Richter-Kuhlmann: Richtlinie zur Feststellung des Hirnfunktionsausfalls: Neuer Titel, präzisierte Regeln. Dtsch Arztebl 2015; 112(27-28): A-1230 Nach: https://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=171245 Zugriff am 30.05.2019.