Karen Ann Quinlan: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Organspende-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(4 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
== Karen Ann Quinlan ==
{{Back_orange|Kein Hirntoter kann je wieder ins normale Leben zurückkehren.<br>
Karen Ann Quinlan atmete selbständig, was dem Hirntod widerspricht.<br>
Karen Ann Quinlan wurde von den Medien zur Hirntoten gemacht.}}


== Karen Ann Quinlan ==
=== Die Darstellung ===
=== Die Darstellung ===
Text 1<br>
Text 1<br>
Zeile 17: Zeile 20:


Es ging hier inhaltlich um das Thema Patientenverfügung, nicht um Hirntod.<ref>http://www.coma.ulg.ac.be/papers/german/05_spektrum_hirntod.pdf Zugriff am 1.2.2014.</ref>
Es ging hier inhaltlich um das Thema Patientenverfügung, nicht um Hirntod.<ref>http://www.coma.ulg.ac.be/papers/german/05_spektrum_hirntod.pdf Zugriff am 1.2.2014.</ref>
Die 21-jährige Karen Quinlan befand sich nach einer Medikamentenüberdosis in einem persistierenden vegetativen Zustand. 1976 entschied der New Jersey Supreme Court nach einem viel publik gemachten und kommentierten Prozess, dass Karen Quinlans Vater, der als ihr gesetzlicher Vormund fungierte, das Recht hatte, die künstliche Beatmung zurückzuziehen, sofern ihr Arzt die Irreversibilität ihres Zustands feststellen konnte und die Ethikkommission des Krankenhauses ihre Zustimmung gab.<ref>Lucas Morin: Too much, too late? Drug prescribing  for older people near the end of life. Stockholm 2019, 34.</ref>
Karan an Quinlan befand sich im apallischen Syndrom.<ref>[[Dag Moskopp]]: Das Hirntodkonzept. In: Neurochiriurgie. 3. Handbuch für die Weiterbildung und interdisziplinäres Nachschlagewerk. (Hg.: D. Moskopp, H. Wassermann) Stuttgart 2015, Seite 58. </ref>


Karen Ann Quinlan starb am 12.6.1985.
Karen Ann Quinlan starb am 12.6.1985.
Zeile 29: Zeile 36:
=== Einzelnachweise ===
=== Einzelnachweise ===
<references />
<references />
[[Kategorie: Lebende Hirntote]]

Aktuelle Version vom 25. September 2022, 13:38 Uhr

Karen Ann Quinlan

Kein Hirntoter kann je wieder ins normale Leben zurückkehren.

Karen Ann Quinlan atmete selbständig, was dem Hirntod widerspricht.
Karen Ann Quinlan wurde von den Medien zur Hirntoten gemacht.

Die Darstellung

Text 1
"Hirntote atmen und liegen wie schlafend, aber keineswegs reglos da. Auch die Prognostik erweist sich als das, was sie ist: ein unsicherer Zugriff auf eine Zukunft, über die man nichts weiß. Spektakulär wurde der Fall der US-Amerikanerin Karen Ann Quinlan – nachdem ihre Eltern das »Recht« erkämpft hatten, die künstliche Beatmung abzustellen, weil die Patientin angeblich schon tot sei, lebte die Quinlan noch mehrere Jahre lang."[1]

Text 2
"Karen kam im katholischen St. Clare's Hospital an ein Atemgerät, hing daran 14 Monate. In dieser Zeit, so nehmen die Ärzte an, setzte irgendwann für eine halbe Stunde die künstliche Beatmung aus, was zum Hirntod führte. Die Eltern wollten das Kind sterben lassen. Die Folge war ein Presserummel. Nun prozessierten die Quinlans für den Tod ihrer Tochter. Gegen den Widerstand des bigotten Krankenhauspersonals und hergebrachte Moral erreichten Karens Eltern 1976 ein spektakuläres Urteil, das die Einstellung lebensverlängernder Maßnahmen erlaubte. Doch die Ärzte setzten durch, daß das Beatmungsgerät ganz allmählich außer Betrieb gesetzt wurde. Die Folge: Karen Quinlans Atmung stabilisierte sich ohne Gerät. Die Eltern fühlten sich nun "wider alle Logik erleichtert". Sie nahmen Karen wie ein chronisch krankes Kind an und zogen dem Bündel aus Haut und Knochen zu jedem Geburtstag ein neues Kleid über. Vergangenen Mittwoch setzten Karen Ann Quinlans letzte "Lebens"-Funktionen aus - gestorben war sie schon lange."[2]

Die Recherche

Im April 1975 wurde Karen Ann Quinlan aus nicht eindeutig geklärter Ursache beim Tanz in einem Lokal ohnmächtig und kam in eine kath. Klinik. Dort wurde sie 14 Monate künstlich beatmet. Die Eltern wollten die künstliche Beatmung beendet wissen, doch die Klinik wehrte sich. Im Jahre 1976 errangen die Eltern ein Gerichtsurteil, das die künstliche Beatmung beendete. Doch Karen Ann Quinlan atmete selbst weiter. Damit war klar, dass sie nicht hirntot war, auch nicht nach US-amerikanischer Definition.

Karen Ann Quinlan hatte immer wieder betont, dass sie sie unter keinen Umständen mit außergewöhnlichen Mitteln am Leben erhalten werden will. Dies wurde bei dem Prozess von den Eltern und einer Freundin Karens so eingebracht. Die Ärzte weigerten sich ausdrücklich, bei ihr Hirntod zu attestieren.[3]

Es ging hier inhaltlich um das Thema Patientenverfügung, nicht um Hirntod.[4]

Die 21-jährige Karen Quinlan befand sich nach einer Medikamentenüberdosis in einem persistierenden vegetativen Zustand. 1976 entschied der New Jersey Supreme Court nach einem viel publik gemachten und kommentierten Prozess, dass Karen Quinlans Vater, der als ihr gesetzlicher Vormund fungierte, das Recht hatte, die künstliche Beatmung zurückzuziehen, sofern ihr Arzt die Irreversibilität ihres Zustands feststellen konnte und die Ethikkommission des Krankenhauses ihre Zustimmung gab.[5]

Karan an Quinlan befand sich im apallischen Syndrom.[6]

Karen Ann Quinlan starb am 12.6.1985.

Fazit

An Karen Ann Quinlan wurde keine Hirntoddiagnostik durchgeführt, weil sie eindeutig eine komatöse Patientin war. Sie wurde von den Medien zur Hirntoten gemacht.

Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. Petra Gehring: Sterbepolitiken. Zitiert nach: http://www.polar-zeitschrift.de/polar_10.php?id=463 Zugriff am 20.2.2014.
  2. http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13515248.html Zugriff am 20.2.2014.
  3. http://en.wikipedia.org/wiki/Karen_Ann_Quinlan
  4. http://www.coma.ulg.ac.be/papers/german/05_spektrum_hirntod.pdf Zugriff am 1.2.2014.
  5. Lucas Morin: Too much, too late? Drug prescribing for older people near the end of life. Stockholm 2019, 34.
  6. Dag Moskopp: Das Hirntodkonzept. In: Neurochiriurgie. 3. Handbuch für die Weiterbildung und interdisziplinäres Nachschlagewerk. (Hg.: D. Moskopp, H. Wassermann) Stuttgart 2015, Seite 58.