Paul Bockelmann: Unterschied zwischen den Versionen
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Paul Bckelmann nahm an Kongress "Die Bestimmung des Todeszeitpunktes" in der Wiener Hofburg (04.-06.05.1972) teil.<ref>W. Krösl, E. Scherzer (Hg.): Die Bestimmung des Todeszeitpunktes. Wien 1973, 277.</ref> | Paul Bckelmann nahm als Redner an der 85. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (17.-20.04.1968) teil. Sein Vortrag lautete: "Strafrechliche Aspekte der Organtransplantation".<ref>Archiv für klinische Chirurgie (Arch. klin. Chir.). Band 322 (1968) Kongreßbericht. Heidelberg 1968.</ref> Und er nahm am Kongress "Die Bestimmung des Todeszeitpunktes" in der Wiener Hofburg (04.-06.05.1972) teil.<ref>W. Krösl, E. Scherzer (Hg.): Die Bestimmung des Todeszeitpunktes. Wien 1973, 277.</ref> | ||
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Aktuelle Version vom 30. Dezember 2019, 23:35 Uhr
Paul Bockelmann (1908-1987) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer.
1963 wechselte er auf den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an die Universität München, wo er bis zu seiner Emeritierung 1976 und noch zwei Jahre danach lehrte. Für seine Verdienste um das Arztstrafrecht verlieh ihm die medizinische Fakultät der Universität München 1969 die medizinische Ehrendoktorwürde.
Zudem war Bockelmann Mitglied der Großen Strafrechtskommission und seit 1971 Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften.
Paul Bckelmann nahm als Redner an der 85. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (17.-20.04.1968) teil. Sein Vortrag lautete: "Strafrechliche Aspekte der Organtransplantation".[1] Und er nahm am Kongress "Die Bestimmung des Todeszeitpunktes" in der Wiener Hofburg (04.-06.05.1972) teil.[2]
Anhang
Anmerkungen