Stephanie Kaiser, Dominik Groß: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Zitat2| | {{Zitat2|Mittels Unterrichtshilfen wurden zudem erhebliche Anstrengungen unternommen, Aufklärung über Organspende und Werbung für Organspende in die Schulen zu tragen. (111)}} | ||
"Werbung" ist hierbei wertend. Was unter "Werbung" verstanden wird, müsste zunächst definiert bzw. beschrieben werden. Dies fehlt jedoch in diesem Buchbeitrag. | |||
{{Zitat2| | {{Zitat2|Der Ausweis erfüllt dabei aus heutiger Sicht drei Funktionen: (1) Beweisfunktion: der Beweis der rechtmäßigen Einwilligung liegt mit eigenhändiger Unterschrift vor, (2) Warnfunktion: Hinweis auf die Tragweite der Entscheidung, (3) Informationsfunktion: behandelnde Ärzte erkennen sofort Organspender und können die notwendigen medizinischen Maßnahmen einleiten. (113)}} | ||
Es kann auf jedem offiziellen [[OSA]] auch "Nein" angekreuzt und damit der Organspende widersprochen werden. Der [[OSA]] ist damit kein Papier für die Zustimmung zur Organspende, wie er meist - so auch hier - dargestellt wird, sondern ein Papier, wie ich mich zur Frage der Organspende entschieden habe, ob "Ja" (mit differenzierten Ausführungen) oder "Nein". - Die "notwendigen medizinischen Maßnahmen" werden nicht "sofort" eingeleitet, sondern frühestens erst, wenn [[Hirntod]] zu erwarten ist. | |||
{{Zitat2| | {{Zitat2|Der heute gebräuchliche Organspendeausweis ist kein amtliches Formular. (113)}} | ||
Dieses ist auch nicht notwendig. Für die Wirksamkeit eines Testamentes oder einer Patientenverfügung bedarf es auch keines amtlichen Papiers, obwohl hier die Tragweite noch weitaus größer ist. | |||
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{{Zitat|Der Beitrag wurde im Rahmen des von der VolkswagenStiftung geförderten Forschungsprojektes "Tod und tote Körper - Transmortalität" im Teilprojekt III Medizingeschichte und Mediziinethik unter Leitung von Prof. Dr. Dr. Dr. Dominik Groß, Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin, Uniklinik RWTH Aachen University, verfasst.}} | {{Zitat|Der Beitrag wurde im Rahmen des von der VolkswagenStiftung geförderten Forschungsprojektes "Tod und tote Körper - Transmortalität" im Teilprojekt III Medizingeschichte und Mediziinethik unter Leitung von Prof. Dr. Dr. Dr. Dominik Groß, Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin, Uniklinik RWTH Aachen University, verfasst.}} | ||
Aktuelle Version vom 8. Januar 2020, 00:55 Uhr
Werbung' und Aufklärung zum Themenfeld Organspende (2017)
Stephanie Kaiser und Dominik Groß verfassten in dem Buch "Transmortalität" den Beitrag "'Werbung' und Aufklärung zum Themenfled Organspende. Die Anfänge massenmedialer Kampagnen in historisch-kritischer Sicht".[1] Darin heißt es:
Als Auslöser gilt vornehmlich das zutage Treten von Unregelmäßigkeiten in Transplantationskliniken in Göttingen, München, Regensburg und Leipzig - ein Sachverhalt, der in den Medien gelegentlich verkürzt als 'Transplantationsskandal' (u.a. Küpper 2014, o.S.)[Anm. 1] (106) |
Auffangen lässt sich dieser Vertrauensverlust nicht mit den millionenschweren Kampagnen von Krankenkasse undn Bundesregierung. (107) |
Zusammengefasst dienen diese Studien, mehrheitlich initiiert von den Verantwortlichen für die Kampagnen, der Ergründung der Ursachen des Organspendemangels und der Entwicklung neuer Strategien zur Erhöhung der Spendebereitschaft. (107) |
Der Hirntod wartet nicht, bis man sich entschieden hat. Niemand weiß, wann es wen trifft - es kann jeden jederzeit treffen - das Leben belegt es. Daher ist es sinnvoll, sich jetzt zu entscheiden. Wer sich noch nicht entscheiden kann, soll "Nein" ankreuzen, man kann es später - so lange man noch lebt - jederzeit ändern, ohne Angaben von Gründen. |
Nach der Feststellung des Hirntodes gibt es kein "Ich kann mich nicht entscheiden", dann gibt es nur noch ein "Ja" oder "Nein", so wie bei der Widerspruchsregelung. |
Nach der Feststellung des Hirntodes geht es auf der Grundlage des Grundrechts der Selbstbestimmung immer um die Umsetzung des Willen des Hirntoten. Nur wenn dieser nicht festgestellt werden kann, haben die Hinterbliebenen zu entscheiden. |
Außer der WSR haben bei allen anderen Regelungen die Menschen die Möglichkeit der Nicht-Entscheidung, was die Entscheidung durch die Hinterbliebenen zur Folge hat. Daher ist die WSR die ideale Regelung bei der Umsetzung des Selbstbestimmungsrechts. |
Ein "Nein" auf dem OSA ist besser als kein OSA. |
Entscheidungen 2002-2021
Die Entscheidung zur Organspende ab dem Jahr 2002.[2] [Anm. 2]
Entscheidung | 2002 | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Potenziell[3] | 1.868 | 2.090 | 1.865 | 1.963 | 1.866 | 1.888 | 1.876 | 1.799 | 1.584 | 1.370 | 1.339 | 1.317 | 1.248 | 1.178 | 1.416 | 1.371 | 1.344 | 1.280 | ||
Ja: (Abs) | 1.259 | 1.313 | 1.198 | 1.217 | 1.296 | 1.200 | 1.046 | 876 | 921 | 926 | 857 | 863 | 955 | 1.040 | 1.028 | 1.039 | ||||
schriftlich | 5,0 | 5,5 | 7,3 | 5,8 | 6,8 | 6,2 | 6,3 | 8,8 | 7,3 | 8,9 | 10,3 | 14,3 | 16,1 | 15,2 | 16,4 | 19,7 | 17,6 | 18,8 | 21,2 | 20,3 |
mündlich | 11,6 | 11,8 | 13,0 | 11,1 | 16,1 | 18,4 | 19,9 | 21,9 | 21,8 | 25,8 | 23,2 | 25,8 | 24,8 | 27,9 | 26,7 | 26,7 | 25,4 | 24,8 | 20,8 | 22,3 |
vermutet | 75,4 | 76,8 | 75,9 | 79,1 | 68,1 | 66,6 | 60,9 | 51,8 | 53,5 | 47,7 | 50,6 | 43,6 | 42,0 | 44,2 | 44,5 | 41,0 | 45.5 | 44,2 | 45,3 | 47,4 |
Hinterbliebene | 8,1 | 5,8 | 3,7 | 3,9 | 8,9 | 8,8 | 12,9 | 17,4 | 17,4 | 17,7 | 15,9 | 16,3 | 17,2 | 12,7 | 12,3 | 12,6 | 11,6 | 12,2 | 12,2 | 9,1 |
Nein: (Abs) | 485 | 537 | 551 | 565 | 482 | 486 | 434 | 402 | 381 | 358 | 297 | 282 | 340 | 293 | 274 | 241 | ||||
schriftlich | 1,3 | 1,0 | 2,3 | 2,2 | 1,4 | 0,4 | 0,9 | 1,4 | 1,7 | 1,1 | 1,8 | 2,0 | 2,9 | 3,1 | 4,4 | 4,6 | 4,1 | 3,1 | 4,0 | 4,1 |
mündlich | 15,9 | 17,5 | 17,7 | 18,9 | 21,4 | 22,9 | 22,7 | 30,8 | 28,8 | 31,2 | 31,1 | 35,1 | 32,0 | 35,8 | 32,3 | 29,8 | 32,1 | 28,7 | 16,8 | 14,1 |
vermutet | 68,3 | 66,1 | 68,7 | 70,8 | 52,4 | 47,5 | 43,6 | 29,4 | 28,8 | 27,1 | 27,6 | 24,6 | 26,0 | 29,3 | 28,3 | 24,8 | 31,2 | 26,6 | 38,3 | 42,7 |
Hinterbliebene | 14,5 | 15,3 | 11,3 | 8,1 | 24,7 | 29,2 | 32,8 | 38,4 | 40,7 | 40,6 | 39,4 | 38,3 | 39,1 | 31,8 | 35,0 | 40,8 | 32,6 | 41,6 | 40,5 | 38,2 |
Nein-Anteil | 26,0 | 27,4 | 29,5 | 29,9 | 25,7 | 27,0 | 27,4 | 29,3 | 28,5 | 27,2 | 23,8 | 23,9 | 24,0 | 21,4 | 21,4 | 20,4 | ||||
Ja-Anteil | 67,7 | 66,9 | 64,2 | 64,5 | 69,1 | 66,7 | 66,0 | 63,9 | 68,8 | 70,3 | 68,7 | 73,3 | 67,4 | 75,9 | 75,8 | 76,5 | ||||
Ja OSA % | 4,6 | 4,1 | 4,0 | 5,7 | 5,0 | 5,9 | 6,8 | 9,1 | 11,1 | 10,7 | 11,3 | 14,4 | 11,9 | 14,3 | ||||||
Nein OSA % | 0,4 | 0,1 | 0,3 | 0,4 | 0,4 | 0,3 | 0,5 | 0,6 | 0,8 | 0,8 | 1,0 | 1,1 | 1,0 | 0,7 | ||||||
OSA % | 5,0 | 4,3 | 4,3 | 6,1 | 5,5 | 6,2 | 7,3 | 9,7 | 11,9 | 11,5 | 12,3 | 15,5 | 12,9 | 14,9 |
Nein-Anteil = nach Feststellung des Hirntodes der Anteil in %, der der Organentnahme widersprochen hat
Ja-Anteil = nach Feststellung des Hirntodes der Anteil in %, der der Organentnahme zugestimmt hat
Ja OSA % = von den Organspendern hatten n% schriftlich der Organentnahme zugestimmt
Nein OSA % = von den Nicht-Organspendern hatten n% schriftlich der Orgenentnahme widersprochen.
OSA % = von den potentiellen Organspendern (Summe aus Organspendern und Nicht-Organspendern hatten n% ihre Entscheidung zur Frage der Organspende selbst schriftlich festgehalten, d.h. einen Organspendeausweis ausgefüllt.
Im Jahr 2013 gab nach Feststellung des Hirntodes 29,3% "Nein" zur Organspende, doch 2008 waren es 29,5% und 2009 sogar 29,9%. Von 2013 bis 2016 ging der Nein-Anteil von 29,3% auf 23,8% zurück. Seither stagniert der Widerspruch zur Organspende bei ca. 24%. Von einem "Vertrauensverlust" kann hier wirklich nicht gesprochen werden, der einen Rückgang der Organspender um rund 30% bewirkte.
Entscheidungen ab 2022
Ab dem Jahr 2022 brachte die DSO in ihren Jahresberichten eine neue Berechnung der Entscheidungen heraus. Daher sind die Tabellen nun anders: Entscheidungen nach DSO-Regionen:
Ja (%) | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Nord | 51,3 | ||||||||
Nord-Ost | 57,8 | ||||||||
Ost | 56,6 | ||||||||
Bayern | 59,5 | ||||||||
B-W | 59,5 | ||||||||
Mitte | 44,9 | ||||||||
NRW | 39,5 |
Die schriftlichen Entscheidungen nach DSO-Regionen:
Ja (%) | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Nord Ja | 25,8 | ||||||||
Nord Nein | 7,5 | ||||||||
Nord-Ost Ja | 23,1 | ||||||||
Nord-Ost Nein | 5,3 | ||||||||
Ost Ja | 19,4 | ||||||||
Ost Nein | 6,5 | ||||||||
Bayern Ja | 23,8 | ||||||||
Bayern Nein | 4,3 | ||||||||
B-W Ja | 21,4 | ||||||||
B-W Nein | 4,3 | ||||||||
Mitte Ja | 26,6 | ||||||||
Mitte Nein | 11,1 | ||||||||
NRW Ja | 18,3 | ||||||||
NRW Nein | 6,9 |
Entscheidungen 2021
Ausschlussgründe[4] | Anz. | % |
---|---|---|
keine Zustimmung zur Organspende im Vorfeld | 945 | 47% |
keine Feststellung des Hirntodes | 514 | 25% |
medizinische Kontraindikationen | 334 | 17% |
Herzprobleme oder Herzstillstand | 216 | 11% |
keine Freigabe durch Staatsanwaltschaft | 3 |
Bereits im Vorfeld der Hirntodfeststellung gab es in 945 Fällen keine Zustimmung zur Organentnahme. |
Willenserklärung[5] | Anz. Ja | % Ja | Anz. Nein | % Nein |
---|---|---|---|---|
schriftlich | 261 | 22,4 | 81 | 6,8% |
mündlich | 253 | 21,7% | 181 | 15,1% |
vermutet | 543 | 46,6% | 456 | 38,2% |
Hinterbliebene | 104 | 8,9% | 389 | 32,6% |
Summe | 1.166 | 1.112 | ||
Sonstiges | 83 | 6,9% |
Rund jeder 4. Hirntote hatte im Jahr 2022 eine schriftliche Willensäußerung zur Frage der Organspende. Damit mussten 3/4 der Hinterbliebenen gefragt werden ob sie den Willen des Hirntoten kennen. Über die Hälfte der Hinterbliebenen kannten nicht den Willen des Hirntoten. Damit musste weitergefragt werden, was sie wohl vermuten und in letzter Konsequenz, wie sie entscheiden. Daher ist die baldige Einführung der Widerspruchsregelung sinnvoll. |
Mittels Unterrichtshilfen wurden zudem erhebliche Anstrengungen unternommen, Aufklärung über Organspende und Werbung für Organspende in die Schulen zu tragen. (111) |
"Werbung" ist hierbei wertend. Was unter "Werbung" verstanden wird, müsste zunächst definiert bzw. beschrieben werden. Dies fehlt jedoch in diesem Buchbeitrag.
Der Ausweis erfüllt dabei aus heutiger Sicht drei Funktionen: (1) Beweisfunktion: der Beweis der rechtmäßigen Einwilligung liegt mit eigenhändiger Unterschrift vor, (2) Warnfunktion: Hinweis auf die Tragweite der Entscheidung, (3) Informationsfunktion: behandelnde Ärzte erkennen sofort Organspender und können die notwendigen medizinischen Maßnahmen einleiten. (113) |
Es kann auf jedem offiziellen OSA auch "Nein" angekreuzt und damit der Organspende widersprochen werden. Der OSA ist damit kein Papier für die Zustimmung zur Organspende, wie er meist - so auch hier - dargestellt wird, sondern ein Papier, wie ich mich zur Frage der Organspende entschieden habe, ob "Ja" (mit differenzierten Ausführungen) oder "Nein". - Die "notwendigen medizinischen Maßnahmen" werden nicht "sofort" eingeleitet, sondern frühestens erst, wenn Hirntod zu erwarten ist.
Der heute gebräuchliche Organspendeausweis ist kein amtliches Formular. (113) |
Dieses ist auch nicht notwendig. Für die Wirksamkeit eines Testamentes oder einer Patientenverfügung bedarf es auch keines amtlichen Papiers, obwohl hier die Tragweite noch weitaus größer ist.
Die 1. Fußnote dieses Buchbeitrags lautet:
Der Beitrag wurde im Rahmen des von der VolkswagenStiftung geförderten Forschungsprojektes "Tod und tote Körper - Transmortalität" im Teilprojekt III Medizingeschichte und Mediziinethik unter Leitung von Prof. Dr. Dr. Dr. Dominik Groß, Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin, Uniklinik RWTH Aachen University, verfasst. |
Anhang
Anmerkungen
- ↑ "Tatsächlich handelt es sich jedoch um einen Verteilungsskandal." Dies steht an dieser Stelle in der Fußnote. Dies ist sachlich richtig. Falsch ist jedoch, dass der Verteilungsskandal der "Auslöser" für den Rückgang der Organspender war.
- ↑ Die Zahlen der Jahre 2002 bis 2005 wurden aus dem Jahrbuch der DSO entnommen. Die Zahlen der Jahre 2006 bis 2013 wurden nach den absoluten Zahlen der Jahrbücher der DSO berechnet. Dabei wurden nur die realisierten Organspenden mit den Ablehnungen nach Feststellung des Hirntods ins Verhältnis gesetzt. D.h. nicht berücksichtigt wurden dabei nicht erfolgte Organtransplantationen, z.B. durch Kreislaufversagen oder med. Gründen.
Einzelnachweise
- ↑ Stephanie Kaiser, Dominik Groß: '“Werbung' und Aufklärung zum Themenfeld Organspende. In: Antje Kahl et al. (Hg.): Transmortalität. Organspende, Tod und tote Körper in der heutigen Gesellschaft. Weinheim 2017, 106-131.
- ↑ DSO: Jahrbuch 2002ff.
- ↑ Die Anzahl der potenzieller Organspender umfasst alle Hirntoten, die mit für eine TX brauchbare Organe auf der Intensivstation liegen. Die meisten von werden tatsächlich Organspender. Bei einigen wird die die Organspende verweigert. Daneben gibt es noch eine Reihe von Hirntoten, bei denen zwar eine Zustimmung zur Organspende vorgelegen hat, bei denen es jedoch aus verschiedenen Gründen zu keiner Organspende gekommen ist. Die DSO unterscheidet hierbei unter:
- Abbruch vor oder während der Organentnahme (z.B. Tumorfeststellung)
- Medizinische Gründe (inkl. Herz-Kreislaufstillstand, ICD-10 I46.9)
- Sonstiges (Keine Einwilligungsberechtigten, Gespräch nicht zumutbar, keine Freigabe durch den Staatsanwalt)
- ↑ DSO: Jahresbericht 2022, 60.
- ↑ DSO: Jahresbericht 2022, 23.