Ablauf der TX: Unterschied zwischen den Versionen

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=== 1. Registrierung der Patienten ===
=== 1. Registrierung der Patienten ===
Die schwer kranken Menschen lassen sich in ihrem TX-Zentrum registrieren.
Die schwerkranken Patienten wenden sich an ein TXZ, um sich für die Warteliste um ein Spenderorgan registrieren zu lassen. Hierzu werden sie zuerst untersucht, ob sie die hierfür notwendigen Kriterien erfüllen:
Die Patienten müssen einerseits ein Mindestmaß an Erkrankung besitzen, dürfen jedoch andererseits ein Höchstmaß an Erkrankung nicht überschritten haben. Diese Unter- und Obergrenzen wurde von der BÄK für jedes Organ mit entsprechenden medizinischen Werten festgelegt.
In jedem Fall muss jede andere medizinische Unterstützung ausgeschöpft sein, um das Leben zu erhalten bzw. die Lebensqualität zu verbessern, damit ein Patient überhaupt auf die Warteliste aufgenommen werden kann.
Nicht nur rein medizinische Gründe entscheiden darüber, ob jemand auf die Warteliste gesetzt wird. Wenn in den Gesprächen der Eindruck gewonnen wird, dass der Patient nicht recht mitarbeitet und z.B. nach der TX die Medikamente nicht regelmäßig einnimmt, wird er nicht auf die Warteliste gesetzt. Denn mit mangelnder Compliance, wie es genannt wird, droht der Verlust des Organs nach der TX durch Nachlässigkeit des Patienten. Dies will man vermeiden, denn die Organe sind dafür zu rar und zu wertvoll.
Es gibt weder ein Recht auf ein Spenderorgan noch eine Pflicht zur TX. Es ist die freie Entscheidung für jeden einzelnen Patienten, ob er für sich diesen Weg der TX gehen will.
Gründe für eine TX
Eine in den USA durchgeführte Studie untersuchte aus dem Zeitraum von 1987 bis 2012 die Lebensdauer  von 533.329 Transplantierten mit 579.506 Patienten, die vergeblich auf ein Organ gewartet haben. Das Ergebnis ist ganz klar:  Durchschnittlich leben Nierentransplantierte 4,4 Jahre länger, Lebertransplantierte 4,3 Jahre länger, Herztransplantierte 4,9 Jahre länger, Lungentransplantierte 2,6 Jahre länger, Niere- und Pankreastransplantierte sogar 4,6 Jahre länger. - Nach einer Todspende lebten die Transplantierte durchschnittlich noch 9.8 Jahre.1 - Unerwähnt ist, wie sehr sich durch die TX die Lebensqualität verbessert hat. Dies ist eine wesentliche Folge der TX.
Ergebnisse einer Online-Umfrage
Im Sommer 2014 wurde in Deutschland, Österreich und der Schweiz eine Online-Umfrage unter Transplantierten durchgeführt. 203 Transplantierte nahmen an dieser Umfrage teil.2 Ihre Einstellung zur TX gaben sie wie folgt an:3
89,7% der Transplantierten stimmen zu, dass die TX für sie ein wahres Geschenk ist, für 82,8% verbesserte die TX ihre Lebensqualität verbesserte, 72,9% wurden durch die TX vor dem drohenden Tode bewahrt, 70,0% würden die TX jederzeit wiederholen, für 3,9%  ist die TX als eine Zumutung von der abzuraten ist, 77,8% hat die TX ihr Leben eindeutig positiv beeinflusst. - Der Anteil derer, die von der TX abraten sind bei allen diesen Fragen durchgehend kleiner 5%.
Daher darf mit Recht gesagt werden:
Bei allen Misserfolgen (<10%) ist TX ein wahrer Erfolg.


=== 2. Meldung an ET ===
=== 2. Meldung an ET ===
Die TX-Zentren geben die für eine OT notwendigen Daten an ET weiter.
Erfüllt der Patient alle Anforderungen, wird er von den Ärzten des TXZ bei ET auf die Warteliste gesetzt. Hierzu werden alle für die TX notwendigen medizinischen Daten (Alter, Geschlecht, Größe, Gewicht, Blutgruppe, HLA-Typ, ...) an ET gemeldet. Seine Identität wird aus Gründen des Datenschutzes nicht übertragen. Hierzu wird eine Kennziffer übermittelt, mit der er bei ET geführt wird und unter der ihn nur das TXZ kennt. Eine solche Kennziffer lautet z.B.: ()
Ist ein schwerkranker Patient in die Warteliste aufgenommen, wird er bis zur TX in regelmäßigen Abständen ins TXZ zu Kontrolluntersuchungen einbestellt. Nimmt der Patient diesen Termin nicht innerhalb einer bestimmten Frist wahr, wird er von der Warteliste genommen.
Je kränker der Patient ist, desto engmaschiger werden die Kontrolluntersuchungen angesetzt, denn damit ist das Leben stärker gefährdet. Überschreitet sein Gesundheitszustand die vorgeschriebene Obergrenze, wird der Patient von der Warteliste genommen. Sollte sein Gesundheitszustand wieder unter dieses Obergrenze kommen, wird er wieder auf die Warteliste gesetzt. - Ähnlich ist es auch mit der Untergrenze. - Dieses Streichen und Setzen auf die Warteliste nehmen die Ärzte des TXZ entsprechend der Vorgaben der BÄK vor.


=== 3. Feststellung des Hirntods ===
=== 3. Feststellung des Hirntods ===
Auf der Intensivstation einer Klinik wird der Hirntod eines Patienten festgestellt
In irgend einer Klinik mit Intensivstation wird an einem Patienten der Hirntod festgestellt. Nach § 3 TPG muss hierfür der „nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach Verfahrensregeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festgestellt“ sein.
Nie wird jemand für hirntot erklärt, denn für tot erklärt wird nur jemand, dessen Leichnam nicht vorliegt. Dies ist z.B. in Kriegen, nach Vertreibung oder einem Flugzeugabsturz über dem Meer der Fall. Der Körper der Hirntoten liegt jedoch vor. Somit kann jeder dafür befähigte Arzt an ihm den Hirntod feststellen.
Der festgestellte Hirntod ist keine Prognose über eine künftige Entwicklung, mag sie noch so sicher sein. Der Hirntod ist eine Feststellung über einen bereits vorhandenen Sachverhalt, der sich nicht wieder rückgängig machen lässt. Abgestorbene Gehirnzellen lassen sic h nicht wieder ins Leben zurückholen.


=== 4. Zustimmung zur Organspende ===
=== 4. Zustimmung zur Organspende ===
Eine Einwilligung zur OS liegt vor.
Nach § 3 TPG darf  eine Organentnahme nur dann vorgenommen werden, wenn neben dem Hirntod auch eine Zustimmung der Organspende vorliegt. Damit jeder selbst erklärt, wie er zur Frage Organspende steht, wurde Ende 2012 das TPG geändert. Die Krankenkassen sollen ihren Versicherten über Organspende informieren und Organspendeausweise zusenden.
Nach § 4 TPG sollen die Hinterbliebenen darüber Auskunft geben, wie sich der Hirntote zur Frage der Organspende entschieden hätte. Da die zum Hirntod führende Ursache fast immer ein Sekundenereignis ist, das den Menschen aus dem aktiven Leben reißt, und der Hirntod meist zwischen 3 und 7 Tage nach diesem Ereignis festgestellt wird, ist es eine sehr ungute Situation, dann die Frage nach Organspende von den Hinterbliebenen entscheiden zu lassen. Daher wurde Ende 2012 das TPG von der Zustimmungsregelung zur Erklärungsregelung geändert.
Wie diese Tabelle zeigt, ist der Anteil der schriftlichen Zustimmung zur Organspende durch den Hirntoten ab dem Jahr 2012 deutlich angestiegen, wohingehend der Anteil der schriftlichen Ablehnung blieb weiterhin gleich.
Häufig ist in den Medien zu lesen, dass in Deutschland seit den Skandalen um Organspende die Spendebereitschaft zurückgegangen sei. Diese Aussage ist so nicht haltbar, denn der Nein-Anteil (siehe unterste Zeile in o.g. Tabelle) hat sich von 2006 bis 2014 nicht signifikant verändert.1 - Was hingegen deutlich zurück ging, ist die Zahl der potenziellen Organspender,2 d.h. die Hirntoten, deren Organe so gut sind, dass sie als Organspender in Frage kommen. Gegenüber den Jahren 2005 bis 2011 ging bis 2013 die Zahl der potenziellen Organspender um 500 bis 600 zurück. Damit ist die Ursache für den Rückgang der Organspender in Deutschland eindeutig in den Kliniken zu suchen, nicht in der Bevölkerung.


=== 5. Klinik informiert DSO ===
=== 5. Klinik informiert DSO ===
Die Klinik informiert die DSO.
Ist der Hirntod festgestellt und liegt eine Zustimmung zur Organspende vor, informiert die Klinik die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO). Diese entsendet einen Koordinator, der alles weitere veranlasst (koordiniert). Hierzu fährt er in die Klinik.
Die DSO ist in 7 Regionen unterteilt, von denen drei ein ganzes Bundesland umfassen. Bei den übrigen vier DSO-Regionen sind mehrere Bundesländer zusammengefasst:
{| class="wikitable" width="100%"
!Region !!Bundesländer
|-
|Nord ||Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
|-
|Nord-Ost ||Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
|-
|Ost ||Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
|-
|Bayern ||Bayern
|-
|Baden-W. ||Baden-Württemberg
|-
|Mitte ||Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
|-
|NRW ||Nordrhein-Westfalen
|-
|}
Die DSO wurde am 7.10.1984 vom KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation1 in Neu-Isenburg gegründet. Die DSO ist eine gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie übernahm im Juni 2000 die Aufgaben der bundesweiten Koordinierungsstelle. Ihre Aufgaben wurden in einem Vertrag mit der BÄK, dem GKV-Spitzenverband2 und der Deutschen Krankenhausgesellschaft3 festgelegt.
Die Aufgabe des DSO-Koordinators ist nicht die Durchführung der Organtransplantation, sondern deren Koordinierung. Dies beinhaltet im wesentlichen diese Schritte:
* Überprüfung der notwendigen Papiere, d.h. 4 korrekt ausgefüllte Hirntodprotokolle und Zustimmung zur Organspende.
* Untersuchung des Hirntoten veranlassen, um zu prüfen, welche Organe für eine TX in Frage kommen.
* Meldung der guten Organe an ET.
* Einbestellung des Entnahmeteams in die Klinik.
* Sowie klar ist, welches Organ in welches TXZ soll, den Transport der Organe in diese TXZ organisieren.
* Die Organentnahme beginnen lassen und begleiten.
* Sollte bei der Organentnahme ein bislang unentdeckter Tumor gefunden werden, die Organentnahme absagen und ET darüber verständigen, dass diese TX nicht stattfinden können.
* Den Transport der Organe in die entsprechenden TXZ beauftragen.
* Alles ordentlich dokumentieren, sodass selbst nach Jahren noch nachvollzogen werden kann, welcher Transplantierter von welchem Spender welches Organ erhalten hat.
Damit liegt in der Hand des DSO-Koordinators eine große Verantwortung im Ablauf der gesamten TX.


=== 6. Untersuchung des Hirntoten ===
=== 6. Untersuchung des Hirntoten ===
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Der DSO-Koordinator melden die zu transplantierenden Organe mit allen notwendigen medizinischen Daten an [[ET]].
Der DSO-Koordinator melden die zu transplantierenden Organe mit allen notwendigen medizinischen Daten an [[ET]].


=== 8. ET weist die Organe zu ===
=== 8. ET bietet die Organe an ===
ET informiert nach den Vorgaben der [[[[BÄK]]]] für die Organvergabe die TX-Zentren, dass für deren Patienten ein passendes Organ vorliegt.
ET informiert nach den Vorgaben der [[[[BÄK]]]] für die Organvergabe die TX-Zentren, dass für deren Patienten ein passendes Organ vorliegt.



Aktuelle Version vom 25. März 2023, 16:35 Uhr

Detaillierter Ablauf einer TX

Ablauf einer TX

1. Registrierung der Patienten

Die schwerkranken Patienten wenden sich an ein TXZ, um sich für die Warteliste um ein Spenderorgan registrieren zu lassen. Hierzu werden sie zuerst untersucht, ob sie die hierfür notwendigen Kriterien erfüllen: Die Patienten müssen einerseits ein Mindestmaß an Erkrankung besitzen, dürfen jedoch andererseits ein Höchstmaß an Erkrankung nicht überschritten haben. Diese Unter- und Obergrenzen wurde von der BÄK für jedes Organ mit entsprechenden medizinischen Werten festgelegt. In jedem Fall muss jede andere medizinische Unterstützung ausgeschöpft sein, um das Leben zu erhalten bzw. die Lebensqualität zu verbessern, damit ein Patient überhaupt auf die Warteliste aufgenommen werden kann. Nicht nur rein medizinische Gründe entscheiden darüber, ob jemand auf die Warteliste gesetzt wird. Wenn in den Gesprächen der Eindruck gewonnen wird, dass der Patient nicht recht mitarbeitet und z.B. nach der TX die Medikamente nicht regelmäßig einnimmt, wird er nicht auf die Warteliste gesetzt. Denn mit mangelnder Compliance, wie es genannt wird, droht der Verlust des Organs nach der TX durch Nachlässigkeit des Patienten. Dies will man vermeiden, denn die Organe sind dafür zu rar und zu wertvoll. Es gibt weder ein Recht auf ein Spenderorgan noch eine Pflicht zur TX. Es ist die freie Entscheidung für jeden einzelnen Patienten, ob er für sich diesen Weg der TX gehen will. Gründe für eine TX Eine in den USA durchgeführte Studie untersuchte aus dem Zeitraum von 1987 bis 2012 die Lebensdauer von 533.329 Transplantierten mit 579.506 Patienten, die vergeblich auf ein Organ gewartet haben. Das Ergebnis ist ganz klar: Durchschnittlich leben Nierentransplantierte 4,4 Jahre länger, Lebertransplantierte 4,3 Jahre länger, Herztransplantierte 4,9 Jahre länger, Lungentransplantierte 2,6 Jahre länger, Niere- und Pankreastransplantierte sogar 4,6 Jahre länger. - Nach einer Todspende lebten die Transplantierte durchschnittlich noch 9.8 Jahre.1 - Unerwähnt ist, wie sehr sich durch die TX die Lebensqualität verbessert hat. Dies ist eine wesentliche Folge der TX. Ergebnisse einer Online-Umfrage Im Sommer 2014 wurde in Deutschland, Österreich und der Schweiz eine Online-Umfrage unter Transplantierten durchgeführt. 203 Transplantierte nahmen an dieser Umfrage teil.2 Ihre Einstellung zur TX gaben sie wie folgt an:3 89,7% der Transplantierten stimmen zu, dass die TX für sie ein wahres Geschenk ist, für 82,8% verbesserte die TX ihre Lebensqualität verbesserte, 72,9% wurden durch die TX vor dem drohenden Tode bewahrt, 70,0% würden die TX jederzeit wiederholen, für 3,9% ist die TX als eine Zumutung von der abzuraten ist, 77,8% hat die TX ihr Leben eindeutig positiv beeinflusst. - Der Anteil derer, die von der TX abraten sind bei allen diesen Fragen durchgehend kleiner 5%. Daher darf mit Recht gesagt werden:

Bei allen Misserfolgen (<10%) ist TX ein wahrer Erfolg.

2. Meldung an ET

Erfüllt der Patient alle Anforderungen, wird er von den Ärzten des TXZ bei ET auf die Warteliste gesetzt. Hierzu werden alle für die TX notwendigen medizinischen Daten (Alter, Geschlecht, Größe, Gewicht, Blutgruppe, HLA-Typ, ...) an ET gemeldet. Seine Identität wird aus Gründen des Datenschutzes nicht übertragen. Hierzu wird eine Kennziffer übermittelt, mit der er bei ET geführt wird und unter der ihn nur das TXZ kennt. Eine solche Kennziffer lautet z.B.: () Ist ein schwerkranker Patient in die Warteliste aufgenommen, wird er bis zur TX in regelmäßigen Abständen ins TXZ zu Kontrolluntersuchungen einbestellt. Nimmt der Patient diesen Termin nicht innerhalb einer bestimmten Frist wahr, wird er von der Warteliste genommen. Je kränker der Patient ist, desto engmaschiger werden die Kontrolluntersuchungen angesetzt, denn damit ist das Leben stärker gefährdet. Überschreitet sein Gesundheitszustand die vorgeschriebene Obergrenze, wird der Patient von der Warteliste genommen. Sollte sein Gesundheitszustand wieder unter dieses Obergrenze kommen, wird er wieder auf die Warteliste gesetzt. - Ähnlich ist es auch mit der Untergrenze. - Dieses Streichen und Setzen auf die Warteliste nehmen die Ärzte des TXZ entsprechend der Vorgaben der BÄK vor.

3. Feststellung des Hirntods

In irgend einer Klinik mit Intensivstation wird an einem Patienten der Hirntod festgestellt. Nach § 3 TPG muss hierfür der „nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach Verfahrensregeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festgestellt“ sein. Nie wird jemand für hirntot erklärt, denn für tot erklärt wird nur jemand, dessen Leichnam nicht vorliegt. Dies ist z.B. in Kriegen, nach Vertreibung oder einem Flugzeugabsturz über dem Meer der Fall. Der Körper der Hirntoten liegt jedoch vor. Somit kann jeder dafür befähigte Arzt an ihm den Hirntod feststellen. Der festgestellte Hirntod ist keine Prognose über eine künftige Entwicklung, mag sie noch so sicher sein. Der Hirntod ist eine Feststellung über einen bereits vorhandenen Sachverhalt, der sich nicht wieder rückgängig machen lässt. Abgestorbene Gehirnzellen lassen sic h nicht wieder ins Leben zurückholen.

4. Zustimmung zur Organspende

Nach § 3 TPG darf eine Organentnahme nur dann vorgenommen werden, wenn neben dem Hirntod auch eine Zustimmung der Organspende vorliegt. Damit jeder selbst erklärt, wie er zur Frage Organspende steht, wurde Ende 2012 das TPG geändert. Die Krankenkassen sollen ihren Versicherten über Organspende informieren und Organspendeausweise zusenden. Nach § 4 TPG sollen die Hinterbliebenen darüber Auskunft geben, wie sich der Hirntote zur Frage der Organspende entschieden hätte. Da die zum Hirntod führende Ursache fast immer ein Sekundenereignis ist, das den Menschen aus dem aktiven Leben reißt, und der Hirntod meist zwischen 3 und 7 Tage nach diesem Ereignis festgestellt wird, ist es eine sehr ungute Situation, dann die Frage nach Organspende von den Hinterbliebenen entscheiden zu lassen. Daher wurde Ende 2012 das TPG von der Zustimmungsregelung zur Erklärungsregelung geändert. Wie diese Tabelle zeigt, ist der Anteil der schriftlichen Zustimmung zur Organspende durch den Hirntoten ab dem Jahr 2012 deutlich angestiegen, wohingehend der Anteil der schriftlichen Ablehnung blieb weiterhin gleich. Häufig ist in den Medien zu lesen, dass in Deutschland seit den Skandalen um Organspende die Spendebereitschaft zurückgegangen sei. Diese Aussage ist so nicht haltbar, denn der Nein-Anteil (siehe unterste Zeile in o.g. Tabelle) hat sich von 2006 bis 2014 nicht signifikant verändert.1 - Was hingegen deutlich zurück ging, ist die Zahl der potenziellen Organspender,2 d.h. die Hirntoten, deren Organe so gut sind, dass sie als Organspender in Frage kommen. Gegenüber den Jahren 2005 bis 2011 ging bis 2013 die Zahl der potenziellen Organspender um 500 bis 600 zurück. Damit ist die Ursache für den Rückgang der Organspender in Deutschland eindeutig in den Kliniken zu suchen, nicht in der Bevölkerung.

5. Klinik informiert DSO

Ist der Hirntod festgestellt und liegt eine Zustimmung zur Organspende vor, informiert die Klinik die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO). Diese entsendet einen Koordinator, der alles weitere veranlasst (koordiniert). Hierzu fährt er in die Klinik. Die DSO ist in 7 Regionen unterteilt, von denen drei ein ganzes Bundesland umfassen. Bei den übrigen vier DSO-Regionen sind mehrere Bundesländer zusammengefasst:

Region Bundesländer
Nord Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Nord-Ost Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
Ost Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Bayern Bayern
Baden-W. Baden-Württemberg
Mitte Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
NRW Nordrhein-Westfalen

Die DSO wurde am 7.10.1984 vom KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation1 in Neu-Isenburg gegründet. Die DSO ist eine gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie übernahm im Juni 2000 die Aufgaben der bundesweiten Koordinierungsstelle. Ihre Aufgaben wurden in einem Vertrag mit der BÄK, dem GKV-Spitzenverband2 und der Deutschen Krankenhausgesellschaft3 festgelegt. Die Aufgabe des DSO-Koordinators ist nicht die Durchführung der Organtransplantation, sondern deren Koordinierung. Dies beinhaltet im wesentlichen diese Schritte:

  • Überprüfung der notwendigen Papiere, d.h. 4 korrekt ausgefüllte Hirntodprotokolle und Zustimmung zur Organspende.
  • Untersuchung des Hirntoten veranlassen, um zu prüfen, welche Organe für eine TX in Frage kommen.
  • Meldung der guten Organe an ET.
  • Einbestellung des Entnahmeteams in die Klinik.
  • Sowie klar ist, welches Organ in welches TXZ soll, den Transport der Organe in diese TXZ organisieren.
  • Die Organentnahme beginnen lassen und begleiten.
  • Sollte bei der Organentnahme ein bislang unentdeckter Tumor gefunden werden, die Organentnahme absagen und ET darüber verständigen, dass diese TX nicht stattfinden können.
  • Den Transport der Organe in die entsprechenden TXZ beauftragen.
  • Alles ordentlich dokumentieren, sodass selbst nach Jahren noch nachvollzogen werden kann, welcher Transplantierter von welchem Spender welches Organ erhalten hat.

Damit liegt in der Hand des DSO-Koordinators eine große Verantwortung im Ablauf der gesamten TX.

6. Untersuchung des Hirntoten

Der DSO-Koordinator lässt den Hirntoten untersuchen.

7. DSO meldet an ET

Der DSO-Koordinator melden die zu transplantierenden Organe mit allen notwendigen medizinischen Daten an ET.

8. ET bietet die Organe an

ET informiert nach den Vorgaben der [[BÄK]] für die Organvergabe die TX-Zentren, dass für deren Patienten ein passendes Organ vorliegt.

9. TX-Zentren entscheiden

Die TX-Zentren halten Rücksprache mit dem Kranken und entscheiden schließlich.

10. Annahme der Organe

ET weist entsprechend den Vorgaben der [[BÄK]] die Organe zu.

11. Patienten in die TX-Zentren

Die Patienten werden in ihre TX-Zentren gebracht und auf die OT vorbereitet.

12. Entnahmeteam

Ärzte der TX-Zentren reisen in die Klinik des Hirntoten zur Organentnahme.

13. Organentnahme

Dem Hirntoten werden die freigegebenen Organe entnommen.

14. Transport der Organe

Die DSO organisiert den Transport der Organe zu den TX-Zentren.

15. TX der Organe

In den TX-Zentren werden die Organe den Patienten transplantiert.

16. Medikamentöse Einstellung

Die Transplantierten werden auf Medikamente eingestellt und gehen in die Reha.

17. Rückkehr der Transplantierten

Die Transplantierten kehren zu ihren Familien und ihr Leben zurück.

18. Dankesbrief der Transplantierten

Die Transplantierten haben die Möglichkeit, über die DSO einen anonymen Dankesbrief an die Hinterbliebenen des Organspenders zu schreiben.

Hierzu schreiben die Transplantierten einen anonymen Dankesbrief an die Hinterbliebenen des Organspenders und senden diesen an die DSO. Diese liest den Brief und überprüft, ob er wirklich die Kriterien des Dankesbriefes erfüllt. Eventuelle persönliche Angaben, aus denen die Identität des Transplantierten ermittelt werden könnten, werden von der DSO unkenntlich gemacht. Dann wird der Dankesbrief an die Hinterbliebenen des Organspenders gesendet.

Die Hinterbliebenen des Organspenders haben ihrerseits die Möglichkeit, auf diesen Dankesbrief zu antworten. Hierzu schreiben sie ihre Antwort an den Transplantierten und senden diese an die DSO. Diese liest den Brief und überprüft, ob er wirklich die Kriterien des anonymen Briefes erfüllt. Eventuelle persönliche Angaben, aus denen die Identität der Hinterbliebenen ermittelt werden könnten, werden von der DSO unkenntlich gemacht. Dann wird der Brief an den Transplantierten gesendet.

Auf diese Art und Weise - immer über die DSO - kann somit ein regelrechter Briefkontakt zwischen Transplantierten und Hinterbliebenen des Organspenders entstehen.

Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise