Ärztevereinigung St. Lukas: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Zitat2|Hinter der Einführung des „Hirntodes“ verbirgt sich nicht die Absicht, den Tod des Menschen möglichst sicher festzustellen, sondern möglichst frische, d.h. lebendige, Organe als „Ersatzteile“ zur Verfügung zu haben.}}
{{Zitat2|Hinter der Einführung des „Hirntodes“ verbirgt sich nicht die Absicht, den Tod des Menschen möglichst sicher festzustellen, sondern möglichst frische, d.h. lebendige, Organe als „Ersatzteile“ zur Verfügung zu haben.}}
Nachweislich wurde seit 1960 an Hirntoten die Therapie beendet ([[Therapieende]]). 1964 erfolgte die 1. [[Nieren-TX]] mit der Niere eines Hirntoten. 1968 erfolgte die Havard-Erklärung. Die Definition des Hirntodes erfolgte damit 8 Jahre nach der 1. [[Therapieende]] nach Feststellung des Hirntodes.


{{Zitat2|Im Gegenteil, der Zwang, möglichst frische Organe für eine erfolgreiche Transplantation zu haben, wird die Versagenschance der Technologie durchaus beeinflussen.}}
"Zu  Beginn  der  Ableitung  soll  die Funktionstüchtigkeit  der  einzelnen  Verstärker durch das Auslösen von Artefakten  (Berühren  der  Elektroden)  überprüft werden." So heißt es seit 1997 in der Richtlinie zur Feststellung der [[HTD]]. Es ist somit vor der Durchführung der [[HTD]] ausdrücklich festzustellen, ob die Apparate einwandfrei funktionieren.


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{{Zitat2|D.h. der Tod des Menschen darf nur angenommen werden, wenn die Todesfeststellung wirklich sicher ist. Dazu ist die Feststellung des Hirntodes unzureichend.}}
 
Keiner der über 170 von [[Alan Shewmon]] genannten Hirntoten, die nach Feststellung des Hirntodes intensivmedizinisch weiterbehandelt wurden, kehrte wieder ins Leben zurück. Alle erlitten nach Wochen oder Monaten einen [[Herzstillstand]].
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==== Das Naturrecht ====
Am 11.09.2009 übernahm die "Arztevereinigung St. Lukas e.V." von Wolfgang Waldstein den in der Schriftenreihe der Aktion Leben e.v. Nr. 16 erschienene Artikel "Naturrecht".<ref>http://www.kathmed.de/index.php?option=com_content&view=article&id=72%3Apluralistische-gesellschaft&catid=51%3Abuecher-und-broschueren&Itemid=1 Zugriff am 17.01.2019.</ref> Die [[Halb- und Unwahrheiten]] werden unter diesem Link [[Wolfgang_Waldstein#Das_Naturrecht]] richtiggestellt.


== Anhang ==
== Anhang ==

Aktuelle Version vom 18. Januar 2019, 09:38 Uhr

Nach eigenen Angaben ist die Ärztevereinigung St. Lukas e.V. ein "Zusammenschluss von katholischen Ärztinnen und Ärzten, Krankenschwestern und Pflegern, Medizinstudierenden und Apothekern aus dem gesamten deutschsprachigen Raum (Deutschland, Schweiz, Österreich). Unter uns sind Ärzte aller medizinischen Fachrichtungen sowohl aus dem niedergelassenen Bereich als auch aus der Klinik vertreten. Als Interessengemeinschaft mit dem verbindenden Element des katholischen Glaubens ist die Integration und Verwirklichung der Gebote Gottes in unserem beruflichen Alltag und in der umfassenden Betreuung unserer Patienten ein wesentliches Ziel.
Die Ärztevereinigung St. Lukas wurde 2009 als eine Initiative des deutschen Distriktes der Priesterbruderschaft St. Pius X. gegründet."[1]

In der von ihnen angebotenen Patientenverfügung heißt es zur Frage der Organspende:
"Ich wünsche keine Organentnahme zur Organspende im Zustand des Hirntodes. Konsequenterweise bin ich auch nicht potentieller Empfänger von lebenswichtigen Organen, welche einem anderen hirntoten Patienten entnommen werden, und zwar auch dann nicht, wenn dies zu meinem Nachteil gereicht, ggf. auch bis hin zum Tode führt."[2]

Aktuelle Information 12/2012

In den "Aktuelle Information 12/2012" heißt es:[3] Darin heißt es:

Am Ende des Tages wurde nach einem theologischen, philosophischen und zwei medizinischen Vorträgen der Konsens gezogen, dass der Hirntod eine artifizielle Todesdefinition darstellt, die als Todeskriterium für den Menschen mit Leib-Seele-Einheit gänzlich ungeeignet ist.

Die DBK schrieb im Jahre 2015 klar und unmissverständlich: "Nach jetzigem Stand der Wissenschaft stellt das Hirntod-Kriterium im Sinne des Ganzhirntodes ... das beste und sicherste Kriterium für die Feststellung des Todes eines Menschen dar, so dass potentielle Organspender zu Recht davon ausgehen können, dass sie zum Zeitpunkt der Organentnahme wirklich tot und nicht nur sterbend sind."[4]

Es kann in diesem hirntoten Zustand erlaubt sein, jene Maßnahmen einzustellen, die das Leben aufrechterhalten, wie z.B. eine künstliche Beatmung. Der hirntote Mensch wird dann einen natürlichen Tod sterben. Unerlaubt hingegen ist es, den Tod durch ein aktives Vorgehen wie die Entnahme lebenswichtiger Organe, herbeizuführen.

Warum wird hier mit zweierlei Maß gemessen?

Der Unterscheid ergibt sich aber aus der Leib-Seele-Beziehung des Menschen. Der Tod eines beseelten Leibes darf nie aktiv und unmittelbar, d.h. durch eine konkrete Tat, herbeigeführt werden.

Beim Therapieende wie auch bei der Organentnahme wird aktiv gehandelt.

Aspekte der Palliativmedizin aus moraltheologischer Sicht

Peter Kasteleiner hielt am 10./11.10.2009 das Referat "Aspekte der Palliativmedizin aus moraltheologischer Sicht".[5] Darin heißt es:

Hinter der Einführung des „Hirntodes“ verbirgt sich nicht die Absicht, den Tod des Menschen möglichst sicher festzustellen, sondern möglichst frische, d.h. lebendige, Organe als „Ersatzteile“ zur Verfügung zu haben.

Nachweislich wurde seit 1960 an Hirntoten die Therapie beendet (Therapieende). 1964 erfolgte die 1. Nieren-TX mit der Niere eines Hirntoten. 1968 erfolgte die Havard-Erklärung. Die Definition des Hirntodes erfolgte damit 8 Jahre nach der 1. Therapieende nach Feststellung des Hirntodes.

Im Gegenteil, der Zwang, möglichst frische Organe für eine erfolgreiche Transplantation zu haben, wird die Versagenschance der Technologie durchaus beeinflussen.

"Zu Beginn der Ableitung soll die Funktionstüchtigkeit der einzelnen Verstärker durch das Auslösen von Artefakten (Berühren der Elektroden) überprüft werden." So heißt es seit 1997 in der Richtlinie zur Feststellung der HTD. Es ist somit vor der Durchführung der HTD ausdrücklich festzustellen, ob die Apparate einwandfrei funktionieren.

D.h. der Tod des Menschen darf nur angenommen werden, wenn die Todesfeststellung wirklich sicher ist. Dazu ist die Feststellung des Hirntodes unzureichend.

Keiner der über 170 von Alan Shewmon genannten Hirntoten, die nach Feststellung des Hirntodes intensivmedizinisch weiterbehandelt wurden, kehrte wieder ins Leben zurück. Alle erlitten nach Wochen oder Monaten einen Herzstillstand.

Das Naturrecht

Am 11.09.2009 übernahm die "Arztevereinigung St. Lukas e.V." von Wolfgang Waldstein den in der Schriftenreihe der Aktion Leben e.v. Nr. 16 erschienene Artikel "Naturrecht".[6] Die Halb- und Unwahrheiten werden unter diesem Link Wolfgang_Waldstein#Das_Naturrecht richtiggestellt.

Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise