Organentnahme: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 1. März 2014, 07:02 Uhr

Organentnahme

Untersuchung der Organe

Wenn bekannte Vorerkrankungen keine Organentnahme von vornherein ausschließen,[Anm. 1] werden parallel zur Feststellung des Hirntods Blutproben entnommen und dahin gehend untersucht, welche Organe für eine evtl. Organspende ausgeschlossen werden müssen. Zeigen diese Blutwerte, dass keines der Organe für eine Organspende geeignet sind, hat sich damit das Thema Organspende erledigt.

Sind nach den Ergebnissen dieser Blutuntersuchungen einige der Organe für eine Organspende geeignet, werden nach Feststellung des Hirntods weiterführende Untersuchungen vorgenommen, um die Qualität des transplantierbaren Organe genauer festzustellen. Auch hierbei kann es sein, dass Organe die geforderten Qualitäten nicht erreichen und daher von einer Organentnahme ausgeschlossen werden müssen.

Meldung an ET

Nur die wirklich guten Organe werden vom Koordinator der DSO an ET gemeldet.

Anhang

Anmerkungen

  1. So schließen z.B. bekannte Krebserkrankungen eine Organspende aus, es sei denn, es handelt sich um einen primären Hirntumor oder bestimmte Arten von Hautkrebs:
    • Primärer Hirntumor und seine Metastasen befallen nur das Gehirn und das Rückenmark.
    • Diese bestimmte Arten von Hautkrebs können leicht chirurgisch entfernt werden und bedürfen keiner weiteren Behandlung.
    Aus diesen Gründen darf der Spender diese Krebsarten haben, andere aber nicht. Aussagen einiger Menschen, dass Organspender Krebs haben dürfen, ist daher undifferenziert und irreführend.

Einzelnachweise