SAMW 1996: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Richtlinie zur Definition und Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen (1996) ===
=== Richtlinie zur Definition und Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen (1996) ===
Am 30.10.1996 veröffentlichte die [[SAMW]] in der Schweizerischen Ärztezeitung die "Richtlinie zur Definition und Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen ".<ref>SAMW:Richtlinie zur Definition und Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen. In: Schweizerische Ärztezeitung 77 (30.10.1996), 1773-1781. Nach: https://www.assm.ch/dam/jcr:dfaee523-437a-4d2c-8ee5-f680c652fd60/richtlinien_samw_definition_und_feststellung_des_todes_1996.pdf Zugriff am 04.09.2020.</ref> Darin heißt es:
Am 30.10.1996 veröffentlichte die [[SAMW]] in der Schweizerischen Ärztezeitung die "Richtlinie zur Definition und Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen ".<ref>SAMW:Richtlinie zur Definition und Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen. In: Schweizerische Ärztezeitung 77 (30.10.1996), 1773-1781. Nach: https://www.assm.ch/dam/jcr:dfaee523-437a-4d2c-8ee5-f680c652fd60/richtlinien_samw_definition_und_feststellung_des_todes_1996.pdf Zugriff am 04.09.2020.</ref> Darin heißt es auf Seite 1773:
 
{{Zitat|Philosophische, moralische und religiöse Gedanken werden summarisch nur im Kommentar erwähnt, weil der Schwerpunkt unserer Richtlinie für Ärzte bei medizinischen Sachverhalten und technischen Daten liegen muss. Die von der SAMW vertretene naturwissenschaftlich geprägte Auffassung ist allen auf diesem Gebiet aktiven Ärzten gemeinsam.}}
 
Auf Seite 1773 heißt es in Bezug zu [[SAMW 1969]]:
{{Zitat|Neuerungen, vor allem auf apparativem Gebiet, machten nach über 10 Jahren eine Revision notwendig. Die neue Fassung erschien am 6.5.1983 und wurde in der Ärzteschaft ebenfalls gut aufgenommen. Seither sind wieder neue Techniken und Apparate eingeführt worden, die noch präzisere diagnostische Aussagen erlauben. In der Praxis wurden weitere Kriterien diskutiert und in einzelnen Zentren auch provisorisch angewendet; sie beziehen sich vor allem auf den Hirntod. Deswegen wurde 1991 wieder eine Subkommission eingesetzt. Die Überarbeitung der Richtlinie, erweitert durch zusätzliche Abschnitte über den Herztod, wurde 1996 abgeschlossen.}}
 
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Die Mitglieder der für die Ausarbeitung dieser Richtlinie tätige Mitglieder waren:
* Prof. [[P.A. Despland]], Lausanne, Präsident
* Prof. [M. Rothlin]], Zürich, Vorsitz Expertenteam Kardiologie
* Prof. [[Chr. Brpckner]], Basel
* Dr. [[J. Gelzer]], Basel
* Prof. [[J.J. Goy]], Lausanne
* Dr. [[E. Gütling]], Zürich
* Prof. [[O. Guillod]], Neuenburg
* Prof. [[W. Hitzig]], Zürich
* Prof. [[A. Kleber]], Liebefeld
* Prof. [[H. Mattle]], Bern
* Prof. [[G. Scollo-Lavizzari]], Basel
* PD Dr. [[I. Oberhänsli]], Genf
* Prof. [[W. Rutishauser]], Genf
* PD Dr. [[M. von Planta]], Basel
* Dr. [[H. Walser]], Zürich
* Dr. [[B. Weder]], St. Gallen


== Anhang ==
== Anhang ==

Aktuelle Version vom 15. November 2020, 21:55 Uhr

Richtlinie zur Definition und Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen (1996)

Am 30.10.1996 veröffentlichte die SAMW in der Schweizerischen Ärztezeitung die "Richtlinie zur Definition und Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen ".[1] Darin heißt es auf Seite 1773:

Philosophische, moralische und religiöse Gedanken werden summarisch nur im Kommentar erwähnt, weil der Schwerpunkt unserer Richtlinie für Ärzte bei medizinischen Sachverhalten und technischen Daten liegen muss. Die von der SAMW vertretene naturwissenschaftlich geprägte Auffassung ist allen auf diesem Gebiet aktiven Ärzten gemeinsam.

Auf Seite 1773 heißt es in Bezug zu SAMW 1969:

Neuerungen, vor allem auf apparativem Gebiet, machten nach über 10 Jahren eine Revision notwendig. Die neue Fassung erschien am 6.5.1983 und wurde in der Ärzteschaft ebenfalls gut aufgenommen. Seither sind wieder neue Techniken und Apparate eingeführt worden, die noch präzisere diagnostische Aussagen erlauben. In der Praxis wurden weitere Kriterien diskutiert und in einzelnen Zentren auch provisorisch angewendet; sie beziehen sich vor allem auf den Hirntod. Deswegen wurde 1991 wieder eine Subkommission eingesetzt. Die Überarbeitung der Richtlinie, erweitert durch zusätzliche Abschnitte über den Herztod, wurde 1996 abgeschlossen.

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Die Mitglieder der für die Ausarbeitung dieser Richtlinie tätige Mitglieder waren:

Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. SAMW:Richtlinie zur Definition und Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen. In: Schweizerische Ärztezeitung 77 (30.10.1996), 1773-1781. Nach: https://www.assm.ch/dam/jcr:dfaee523-437a-4d2c-8ee5-f680c652fd60/richtlinien_samw_definition_und_feststellung_des_todes_1996.pdf Zugriff am 04.09.2020.