3-stufige Infos: Unterschied zwischen den Versionen

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== die 1. Stufe ==
== die 1. Stufe ==
=== [Gesetze | Gesetze und Richtlinien] ===
=== Gesetze und Richtlinien ===
==== Das Transplantationsgesetz (TPG) ====
==== Das Transplantationsgesetz (TPG) ====
Das Transplantationsgesetz wurde in Deutschland im Jahre 1997 verabschiedet. In § 2 wurde festgelegt, dass eine Organspende nur dann vorgenommen werden darf, wenn  
Das Transplantationsgesetz wurde in Deutschland im Jahre 1997 verabschiedet. In § 2 wurde festgelegt, dass eine Organspende nur dann vorgenommen werden darf, wenn  

Version vom 19. Januar 2014, 20:31 Uhr

Die 3-stufigen Infos sind nach diesem Grundschema aufgebaut:

  • Stufe 1 = Grundwissen = Das sollte jeder Bundesbürger über Organspende wissen.
  • Stufe 2 = Deteilwissen = Hier sind weiterführende Informationen zu dem Thema nachzulesen.
  • Stufe 3 = Fachwissen = Hier ist echtes Fachwissen zu dem Thema nachzulesen.

zur 2. Stufe

2 Gesetze 2 Einrichtungen 2 Ausweis 2 Hirntod 2 Organentnahme
2 Zuteilung 2 Transplantation 2 Transplantierte 2 Sonstiges

die 1. Stufe

Gesetze und Richtlinien

Das Transplantationsgesetz (TPG)

Das Transplantationsgesetz wurde in Deutschland im Jahre 1997 verabschiedet. In § 2 wurde festgelegt, dass eine Organspende nur dann vorgenommen werden darf, wenn

  • eine Zustimmung zur Organentnahme vorliegt
  • der Hirntod des Patienten festgestellt worden ist
  • ein Arzt die Organentnahme vornimmt.

Lag keine schriftlicher Willensäußerung des Hirntoten vor, hatten die Hinterbliebenen nach dem (mutmaßlichen) Willen stellvertretend zu entscheiden (erweiterte Zustimmungsregelung). Im Jahre 2012 erfuhr das TPG eine größere Veränderung: Die Krankenkassen sind dazu verpflichtet, zunächst alle 2 Jahre, später alle 5 Jahre, die Versicherten mit Organspendeausweise (OSA) anzuschreiben und zu bitten, ihre Haltung zur Organspende darauf zu dokumentieren (Erklärungsregelung).

Die Richtlinie für die Feststellung des Hirntods

Die Richtlinie für die Feststellung des Hirntods wird von der Bundesärztekammer (BÄK) erlassen. Im Jahre 1997, nach der Verabschiedung des TPG, gab die BÄK die 3. Fortschreibung heraus, im Jahre 2014 die 4. Fortschreibung.

Es gab bereits im Jahre 1986 eine 1. Fortschreibung und im Jahre 1991 eine 2. Fortschreibung dieser Richtlinie.

Die Richtlinie für die Vergabe der Organe

Die Richtlinie für die Vergabe der Organe (Allokation) wird von der BÄK erlassen. Es handelt sich dabei um ein für jedes Organ (Herz, Lunge, Niere, Leber, Pankreas, Dünndarm) eigenes Punktesystem. Damit ist es möglich, dass verschiedene Faktoren (Blutgruppe, HLA-Typus, Dringlichkeit, ...) mit unterschiedlicher Gewichtung in die Berechnung einfließen. Nach dieser Grundlage berechnet für jedes gespendeten Organ ein Computer von Eurotransplant in Leiden (Niederlande) den Patienten mit der höchsten Punktzahl. Diesem wird das Organ angeboten. Anfang der Seite

Aufgaben und Einrichtungen

Aufklärung

§ 2 TPG besagt: "Die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Bundesbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit, insbesondere die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, sowie die Krankenkassen sollen auf der Grundlage dieses Gesetzes die Bevölkerung aufklären" über Organ- und Gewebespende.

Erklärung

Nach § 2 TPG haben die Krankenkassen ihre Versicherten ab dem 16. Lebensjahr alle 5 Jahre zu befragen, wie sie zur Oranspende stehen.

Bundesärztekammer (BÄK)

Die BÄK hat die Richtlinien für die Feststellung des Hirntods auf "dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft" (§ 2 TPG) zu halten und die Richtlinien für die Vergabe der Organe festzulegen. Dies erfolgte zuletzt im Jahre 2014.

Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)

Die DSO hat die Aufgabe, die Organtransplantation zu koordinieren. Die DSO ...

  • überprüft die Voraussetzungen für eine Organspende (Festgestellter Hirntod und Zustimmung zur Organspende).
  • überprüft durch entsprechende Untersuchungen die Qualität der Organe.
  • meldet die transplantierbaren Organe mit den notwendigen Daten an Eurotransplant.
  • begleitet die Organentnahme.
  • sorgt für den Transport der Organe in die TX-Zentren.

Eurotransplant (ET)

ET ist ein Zusammenschluss von Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Slowenien und Ungarn zum Zweck der gemeinsamen Verteilung der gespendeten Organe.

Sein Gründer Jon van Rood (*1926) erkannte, dass der Erfolg der Organtransplantation auch davon abhängt, wie gut das Organ zum Empfänger passt. Um die passenden Organe für einen Empfänger zu erhalten, ist es vorteilhaft, aus einem möglichst großen Pool die Organe zu vermitteln. Zu diesem Zweck gründete er im Jahre 1967 Eurotransplant.

Alle in Deutschland transplantierten Organe werden über ET vermittelt, auch die mit beschleunigten Vermittlungsverfahren.

Jedes Land reicht bei ET seine Berechnungsgrundlage und die Regeln für die Zuteilung der Organe ein. So dürfen aus dem Ausland nach Deutschland nur Organe vermittelt werden, bei denen der Spender in den Hirntod gestorben ist. Andere Länder lassen auch zu, dass der Spender in den Herztod (NHBD) gestorben ist. Nach dem von der BÄK vorgegebenen Punktesystem berechnet ein Computer von ET bei jedem zur Vergügung stehende Organ den Patienten mit der höchsten Punktzahl. Ihm wird das Organ angeboten.

Kliniken mit Intensivstationen

Hirntote gibt es nur in Kliniken mit Intensivstationen, da bei Hirntoten die Eigenatmung erloschen ist und künstlich beatmet werden müssen. Daher haben Kliniken mit Intensivstationen potentielle Organspender der DSO zu melden.

Transplantations-Zentren (TX-Zentren)

In TX-Zentren wird die Transplantation an den schwerkranken Patienten vorgenommen. Anschließend werden sie auf die notwendigen Medikamente (Immunsuppressiva) eingestellt und in eine Reha entlassen. Über den Hausartzt überwacht das TX-Zentrum die Nachbehandlung jedes Transplantierten und bestellt sie regelmäßig zu Kontrolluntersuchungen ins TX-Zentrum ein.

Organspendeausweis

Die Altersgrenzen

In Deutschland darf man sich ab dem 14. Lebensjahr gegen die Organspende aussprechen, ab dem 16. Lebensjahr wird man von den Krankenkassen alle 5 Jahre zur Organspende befragt (§ 2 TPG).

In Österreich liegt die Altersgrenze bei 90 Jahren. In Deutschland gibt es keine Altersgrenze.

Die bisher weltweit älteste Organspenderin spendete mit 98 Jahren ihre Leber und ihre Nieren.

Deutschlands bisher älteste Organspenderin war 92 Jahre alt.

Untersuchungen

Wer sich für eine Organspende entscheidet, braucht sich nicht untersuchen lassen. Die Untersuchung der Qualität der einzelnen Organe wird nach Feststellung des Hirntods vorgenommen.

Erkrankungen

Auch wer eine schwerwiegende Erkrankung hat sollte einen Organspendeausweis ausfüllen. Er kann u.U. dennoch Organspender sein:

  • Auch wenn keine Organe entnommen werden können, so ist doch meist eine Gewebespende möglich.

Bezugsquellen

Den Organspendeausweis erhält man u.a. bei Hausärzten, in Apotheken und Krankenhäusern und von Krankenkassen. Im Internet wird er zum Herunterladen angeboten, u.a. von der BZgA und der DSO.

Änderung

Wer sich heute gegen die Organspende entschieden hat und dies morgen ändern will, braucht nur den ausgefüllten Organspendeausweis vernichten und einen anderen mit der neuen Entscheidung ausfüllen.

Gültigkeit

Der ausgefüllte Organspende muss nicht alle paar Jahre erneuert werden. Er besitzt bis zu seiner Vernichtung Gültigkeit.

Ort der Aufbewahrung

Der Organspendeausweis sollte immer bei sich getragen werden, z.B. bei den Ausweispapieren oder in der Geldbörse.

Hirntod

Ursachen

Die häufigsten Ursachen sind: Hirnblutung ca. 60%, Hirninfarkt, Herzstillstand und Unfall (Schädelhirntrauma) je 10-15%.

Zusammen bilden sie über 98% der Ursachen für den Hirntod bei Organspendern. Sie alle treten ohne Vorwarnung plötzlich ein. Zu jeder Zeit, an allen Orten und in jedem Lebensalter können sie auftreten. - Daher ist es so wichtig, dass die Erklärung zur Organspende im aktiven Leben abgegeben wird. Tritt einer dieser Ursachen ein, ist man handlungsunfähig und kann es nicht mehr nachholen.

Weitere Ursachen (in der Summe < 2%) für den Hirntod von Organspendern sind: primärer Hirntumor, Entzündungen im Gehirn (z.B. Hirnhautentzündung) und Wasserkopf.

Feststellung des Hirntods

Nach § 2 TPG ist der Hirntod durch "zwei dafür qualifizierte Ärzte" durchzuführen. Hierzu führen sie zweimal die klinische Diagnostik durch, bei primärer Hirnschädigung nach mind. 12 Stunden, bei sekundärer Hirnschädigung nach mind. 72 Stunden]].

Bedeutung des Hirntods

Hirntot bedeutet, dass Wahrnehmung, Bewusstsein und lebenswichtige Reflexe (z.B. Eigenatmung) bei diesem Menschen unwiederbringlich erloschen sind.

Sicherheit der Hirntoddiagnostik

Organentnahme

Zuteilung (Allokation)

Organtransplantation

Leben als Transplantierter

Nach der Organtransplantation können die Transplantierten nach Hause und meist ein weitestgehend normales Leben führen.

Sonstiges