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Prof. Dr. Kerstin Schlögl-Flierl, Moraltheologin an der katholisch-theologischen Fakultät der Universität Augsburg:<ref>https://www.domradio.de/artikel/ethikerin-zweifelt-widerspruchsloesung-bei-organspende Zugriff am 09.12.2024.</ref>
Prof. Dr. Kerstin Schlögl-Flierl, Moraltheologin an der katholisch-theologischen Fakultät der Universität Augsburg:<ref>https://www.domradio.de/artikel/ethikerin-zweifelt-widerspruchsloesung-bei-organspende Zugriff am 09.12.2024.</ref>


 
{{Achtung_rot|Bewusstmachung
* Wir klagen über die niedrige Zahl der Organspender, <br>  nennen diese aber bis in den Bundestag hinein "Ersatzteillager".
* Wir geben vor, uns für die Steigerung der Anzahl der Organspender einzusetzen, <br>  bezeichnen aber die Organspender als "Volkskörper".
* Wir überlegen uns Strategien für die Steigerung der Anzahl der Organspender, <br>  lasen es aber zu, dass Organspender als "Volkseigentum" bezeichnet werden.
* Wir bemühen uns, für die Organ-Patieneten mehr Organspender zu bekommen, <br>  unternehmen aber nichts, wenn Organspender als "Allgemeingut" bezeichnet werden.
* Wir versuchen den Hinterbliebenen von Organspendern Trost zu spenden, <br> denken aber nicht daran, wie diese sich fühlen, wenn ihr Organspender als "Weihnachtsgans" bezeichnet wird, die ausgenommen wurde.
Sind wir da nicht auf einem Auge blind und auf einem Ohr taub?<br>
Faktisch ist es eine freie Meinungsäußerung mit Todesfolge<ref group="Anm.">Durch solche [[Diffamierungen]] erfolgen weniger Zustimmung zur Organspende.<br>Dadurch fehlen den Ärzten Organe, um Patienten vor dem drohenden Tod zu retten.<br>Zur Erinnerung: Aus einem Organspender werden durchschnittlich drei Organe entnommen.</ref> und gehört daher unter Strafe gestellt.}}





Version vom 10. Dezember 2024, 10:12 Uhr

Für die Kirche ist es ganz wichtig, immer zu sagen, dass es ein Akt der Nächstenliebe, der Solidarität ist, also etwas, das hochstehend ist und gelobt werden soll.

Prof. Dr. Kerstin Schlögl-Flierl, Moraltheologin an der katholisch-theologischen Fakultät der Universität Augsburg:[1]

Bewusstmachung
  • Wir klagen über die niedrige Zahl der Organspender,
    nennen diese aber bis in den Bundestag hinein "Ersatzteillager".
  • Wir geben vor, uns für die Steigerung der Anzahl der Organspender einzusetzen,
    bezeichnen aber die Organspender als "Volkskörper".
  • Wir überlegen uns Strategien für die Steigerung der Anzahl der Organspender,
    lasen es aber zu, dass Organspender als "Volkseigentum" bezeichnet werden.
  • Wir bemühen uns, für die Organ-Patieneten mehr Organspender zu bekommen,
    unternehmen aber nichts, wenn Organspender als "Allgemeingut" bezeichnet werden.
  • Wir versuchen den Hinterbliebenen von Organspendern Trost zu spenden,
    denken aber nicht daran, wie diese sich fühlen, wenn ihr Organspender als "Weihnachtsgans" bezeichnet wird, die ausgenommen wurde.

Sind wir da nicht auf einem Auge blind und auf einem Ohr taub?
Faktisch ist es eine freie Meinungsäußerung mit Todesfolge[Anm. 1] und gehört daher unter Strafe gestellt.



Anhang

Anmerkungen

  1. Durch solche Diffamierungen erfolgen weniger Zustimmung zur Organspende.
    Dadurch fehlen den Ärzten Organe, um Patienten vor dem drohenden Tod zu retten.
    Zur Erinnerung: Aus einem Organspender werden durchschnittlich drei Organe entnommen.

Einzelnachweise