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Gesetze und Richtlinien Das Transplantationsgesetz (TPG)  
== Gesetze und Richtlinien ==
Das Transplantationsgesetz wurde in Deutschland im Jahre 1997 verabschiedet. In § 2 wurde festgelegt, dass eine Organspende nur dann vorgenommen werden darf, wenn eine Zustimmung zur Organentnahme vorliegt
=== Das Transplantationsgesetz (TPG) ===
 
Das Transplantationsgesetz wurde in Deutschland im Jahre 1997 verabschiedet. In § 2 wurde festgelegt, dass eine Organspende nur dann vorgenommen werden darf, wenn  
der Hirntod des Patienten festgestellt worden ist
* eine Zustimmung zur Organentnahme vorliegt
 
* der Hirntod des Patienten festgestellt worden ist
ein Arzt die Organentnahme vornimmt.
* ein Arzt die Organentnahme vornimmt.
 
 
 
 
Lag keine schriftlicher Willensäußerung des Hirntoten vor, hatten die Hinterbliebenen nach dem (mutmaßlichen) Willen stellvertretend zu entscheiden (erweiterte Zustimmungsregelung).
Lag keine schriftlicher Willensäußerung des Hirntoten vor, hatten die Hinterbliebenen nach dem (mutmaßlichen) Willen stellvertretend zu entscheiden (erweiterte Zustimmungsregelung).
Im Jahre 2012 erfuhr das TPG eine größere Veränderung: Die Krankenkassen sind dazu verpflichtet, zunächst alle 2 Jahre, später alle 5 Jahre, die Versicherten mit Organspendeausweise (OSA) anzuschreiben und zu bitten, ihre Haltung zur Organspende darauf zu dokumentieren (Erklärungsregelung).  
Im Jahre 2012 erfuhr das TPG eine größere Veränderung: Die Krankenkassen sind dazu verpflichtet, zunächst alle 2 Jahre, später alle 5 Jahre, die Versicherten mit Organspendeausweise (OSA) anzuschreiben und zu bitten, ihre Haltung zur Organspende darauf zu dokumentieren (Erklärungsregelung).  


Die Richtlinie für die Feststellung des Hirntods
=== Die Richtlinie für die Feststellung des Hirntods ===
Die Richtlinie für die Feststellung des Hirntods wird von der Bundesärztekammer (BÄK) erlassen. Im Jahre 1997, nach der Verabschiedung des TPG, gab die BÄK die 3. Fortschreibung heraus, im Jahre 2014 die 4. Fortschreibung. Es gab bereits im Jahre 1986 eine 1. Fortschreibung und im Jahre 1991 eine 2. Fortschreibung dieser Richtlinie.  
Die Richtlinie für die Feststellung des Hirntods wird von der Bundesärztekammer (BÄK) erlassen. Im Jahre 1997, nach der Verabschiedung des TPG, gab die BÄK die 3. Fortschreibung heraus, im Jahre 2014 die 4. Fortschreibung.  


Die Richtlinie für die Vergabe der Organe
Es gab bereits im Jahre 1986 eine 1. Fortschreibung und im Jahre 1991 eine 2. Fortschreibung dieser Richtlinie.
 
=== Die Richtlinie für die Vergabe der Organe ===
Die Richtlinie für die Vergabe der Organe (Allokation) wird von der BÄK erlassen. Es handelt sich dabei um ein für jedes Organ (Herz, Lunge, Niere, Leber, Pankreas, Dünndarm) eigenes Punktesystem. Damit ist es möglich, dass verschiedene Faktoren (Blutgruppe, HLA-Typus, Dringlichkeit, ...) mit unterschiedlicher Gewichtung in die Berechnung einfließen.  
Die Richtlinie für die Vergabe der Organe (Allokation) wird von der BÄK erlassen. Es handelt sich dabei um ein für jedes Organ (Herz, Lunge, Niere, Leber, Pankreas, Dünndarm) eigenes Punktesystem. Damit ist es möglich, dass verschiedene Faktoren (Blutgruppe, HLA-Typus, Dringlichkeit, ...) mit unterschiedlicher Gewichtung in die Berechnung einfließen.  
Nach dieser Grundlage berechnet für jedes gespendeten Organ ein Computer von Eurotransplant in Leiden (Niederlande) den Patienten mit der höchsten Punktzahl. Diesem wird das Organ angeboten.  
Nach dieser Grundlage berechnet für jedes gespendeten Organ ein Computer von Eurotransplant in Leiden (Niederlande) den Patienten mit der höchsten Punktzahl. Diesem wird das Organ angeboten.  
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== Aufgaben und Einrichtungen ==
 
=== Aufklärung ===
 
 
 
Aufgaben und Einrichtungen Aufklärung
§ 2 TPG besagt: "Die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Bundesbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit, insbesondere die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, sowie die Krankenkassen sollen auf der Grundlage dieses Gesetzes die Bevölkerung aufklären" über Organ- und Gewebespende.  
§ 2 TPG besagt: "Die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Bundesbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit, insbesondere die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, sowie die Krankenkassen sollen auf der Grundlage dieses Gesetzes die Bevölkerung aufklären" über Organ- und Gewebespende.  


 
=== Erklärung ===
 
Erklärung
Nach § 2 TPG haben die Krankenkassen ihre Versicherten ab dem 16. Lebensjahr alle 5 Jahre zu befragen, wie sie zur Oranspende stehen.  
Nach § 2 TPG haben die Krankenkassen ihre Versicherten ab dem 16. Lebensjahr alle 5 Jahre zu befragen, wie sie zur Oranspende stehen.  


 
=== Bundesärztekammer (BÄK) ===
 
Bundesärztekammer (BÄK)
Die BÄK hat die Richtlinien für die Feststellung des Hirntods auf "dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft" (§ 2 TPG) zu halten und die Richtlinien für die Vergabe der Organe festzulegen.  
Die BÄK hat die Richtlinien für die Feststellung des Hirntods auf "dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft" (§ 2 TPG) zu halten und die Richtlinien für die Vergabe der Organe festzulegen.  


 
=== Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) ===
 
Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)
Die DSO hat die Aufgabe, die Organtransplantation zu koordinieren. Die DSO ...  
Die DSO hat die Aufgabe, die Organtransplantation zu koordinieren. Die DSO ...  
* überprüft die Voraussetzungen für eine Organspende (Festgestellter Hirntod und Zustimmung zur Organspende).
* überprüft durch entsprechende Untersuchungen die Qualität der Organe.
* meldet die transplantierbaren Organe mit den notwendigen Daten an Eurotransplant.
* begleitet die Organentnahme.
* sorgt für den Transport der Organe in die TX-Zentren.


überprüft die Voraussetzungen für eine Organspende (Festgestellter Hirntod und Zustimmung zur Organspende).
=== Eurotransplant (ET) ===
 
ET ist ein Zusammenschluss von Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Slowenien und Ungarn zum Zweck der gemeinsamen Verteilung der gespendeten Organe.  
überprüft durch entsprechende Untersuchungen die Qualität der Organe.
 
meldet die transplantierbaren Organe mit den notwendigen Daten an Eurotransplant.
 
begleitet die Organentnahme.
 
sorgt für den Transport der Organe in die TX-Zentren.
 
 
 


Sein Gründer Jon van Rood (*1926) erkannte, dass der Erfolg der Organtransplantation auch davon abhängt, wie gut das Organ zum Empfänger passt. Um die passenden Organe für einen Empfänger zu erhalten, ist es vorteilhaft, aus einem möglichst großen Pool die Organe zu vermitteln. Zu diesem Zweck gründete er im Jahre 1967 Eurotransplant.


Eurotransplant (ET)
ET ist ein Zusammenschluss von Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Slowenien und Ungarn zum Zweck der gemeinsamen Verteilung der gespendeten Organe.
Sein Gründer Jon van Rood (*1926) erkannte, dass der Erfolg der Organtransplantation auch davon abhängt, wie gut das Organ zum Empfänger passt. Um die passenden Organe für einen Empfänger zu erhalten, ist es vorteilhaft, aus einem möglichst großen Pool die Organe zu vermitteln. Zu diesem Zweck gründete er im Jahre 1967 Eurotransplant.
Alle in Deutschland transplantierten Organe werden über ET vermittelt, auch die mit beschleunigten Vermittlungsverfahren.
Alle in Deutschland transplantierten Organe werden über ET vermittelt, auch die mit beschleunigten Vermittlungsverfahren.
Jedes Land reicht bei ET seine Berechnungsgrundlage und die Regeln für die Zuteilung der Organe ein. So dürfen aus dem Ausland nach Deutschland nur Organe vermittelt werden, bei denen der Spender in den Hirntod gestorben ist. Andere Länder lassen auch zu, dass der Spender in den Herztod (NHBD) gestorben ist. Nach dem von der BÄK vorgegebenen Punktesystem berechnet ein Computer von ET bei jedem zur Vergügung stehende Organ den Patienten mit der höchsten Punktzahl. Ihm wird das Organ angeboten.


Jedes Land reicht bei ET seine Berechnungsgrundlage und die Regeln für die Zuteilung der Organe ein. So dürfen aus dem Ausland nach Deutschland nur Organe vermittelt werden, bei denen der Spender in den Hirntod gestorben ist. Andere Länder lassen auch zu, dass der Spender in den Herztod ([[NHBD]]) gestorben ist. Nach dem von der BÄK vorgegebenen Punktesystem berechnet ein Computer von ET bei jedem zur Vergügung stehende Organ den Patienten mit der höchsten Punktzahl. Ihm wird das Organ angeboten.


 
=== Kliniken mit Intensivstationen ===
Kliniken mit Intensivstationen
Hirntote gibt es nur in Kliniken mit Intensivstationen, da bei Hirntoten die Eigenatmung erloschen ist und künstlich beatmet werden müssen. Daher haben Kliniken mit Intensivstationen potentielle Organspender der DSO zu melden.  
Hirntote gibt es nur in Kliniken mit Intensivstationen, da bei Hirntoten die Eigenatmung erloschen ist und künstlich beatmet werden müssen. Daher haben Kliniken mit Intensivstationen potentielle Organspender der DSO zu melden.  


=== Transplantations-Zentren (TX-Zentren) ===
In TX-Zentren wird die Transplantation an den schwerkranken Patienten vorgenommen. Anschließend werden sie auf die notwendigen Medikamente ([[Immunsuppressiva]]) eingestellt und in eine Reha entlassen. Über den Hausartzt überwacht das TX-Zentrum die Nachbehandlung jedes Transplantierten und bestellt sie regelmäßig zu Kontrolluntersuchungen ins TX-Zentrum ein.


== Organspendeausweis ==
=== Die Altersgrenzen ===
In Deutschland darf man sich ab dem 14. Lebensjahr gegen die Organspende aussprechen, ab dem 16. Lebensjahr wird man von den Krankenkassen alle 5 Jahre zur Organspende befragt (§ 2 TPG).


Transplantations-Zentren (TX-Zentren)
In TX-Zentren wird die Transplantation an den schwerkranken Patienten vorgenommen. Anschließend werden sie auf die notwendigen Medikamente (Immunsuppressiva) eingestellt und in eine Reha entlassen. Über den Hausartzt überwacht das TX-Zentrum die Nachbehandlung jedes Transplantierten und bestellt sie regelmäßig zu Kontrolluntersuchungen ins TX-Zentrum ein.
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Organspendeausweis Die Altersgrenzen
In Deutschland darf man sich ab dem 14. Lebensjahr gegen die Organspende aussprechen, ab dem 16. Lebensjahr wird man von den Krankenkassen alle 5 Jahre zur Organspende befragt (§ 2 TPG).
In Österreich liegt die Altersgrenze bei 90 Jahren. In Deutschland gibt es keine Altersgrenze.
In Österreich liegt die Altersgrenze bei 90 Jahren. In Deutschland gibt es keine Altersgrenze.
Die bisher weltweit älteste Organspenderin spendete mit 98 Jahren ihre Leber und ihre Nieren.
Deutschlands bisher älteste Organspenderin war 92 Jahre alt.


Die bisher weltweit älteste Organspenderin spendete mit [http://www.focus.de/gesundheit/gesundheits-news/organspende-20-prozent-in-deutschland-haben-organspendeausweis_aid_679381.html 98 Jahren] ihre Leber und ihre Nieren.


Deutschlands bisher älteste Organspenderin war [http://www.morgenweb.de/region/bergstrasser-anzeiger/lorsch/300-menschen-sichern-eine-organspende-ab-1.527037 92 Jahre] alt.


Untersuchungen
=== Untersuchungen ===
Wer sich für eine Organspende entscheidet, braucht sich nicht untersuchen lassen. Die Untersuchung der Qualität der einzelnen Organe wird nach Feststellung des Hirntods vorgenommen.  
Wer sich für eine Organspende entscheidet, braucht sich nicht untersuchen lassen. Die Untersuchung der Qualität der einzelnen Organe wird nach Feststellung des Hirntods vorgenommen.  


 
=== Erkrankungen ===
 
Erkrankungen
Auch wer eine schwerwiegende Erkrankung hat sollte einen Organspendeausweis ausfüllen. Er kann u.U. dennoch Organspender sein:  
Auch wer eine schwerwiegende Erkrankung hat sollte einen Organspendeausweis ausfüllen. Er kann u.U. dennoch Organspender sein:  
* Auch wenn keine Organe entnommen werden können, so ist doch meist eine [[Gewebespende]] möglich.


Auch wenn keine Organe entnommen werden können, so ist doch meist eine Gewebespende möglich.
=== Bezugsquellen ===
 
 
 
 
 
Bezugsquellen
Den Organspendeausweis erhält man u.a. bei Hausärzten, in Apotheken und Krankenhäusern und von Krankenkassen.
Den Organspendeausweis erhält man u.a. bei Hausärzten, in Apotheken und Krankenhäusern und von Krankenkassen.
Im Internet wird er zum Herunterladen angeboten, u.a. von der BZgAund der DSO.  
Im Internet wird er zum Herunterladen angeboten, u.a. von der BZgAund der DSO.  


 
=== Änderung ===
 
Änderung
Wer sich heute gegen die Organspende entschieden hat und dies morgen ändern will, braucht nur den ausgefüllten Organspendeausweis vernichten und einen anderen mit der neuen Entscheidung ausfüllen.  
Wer sich heute gegen die Organspende entschieden hat und dies morgen ändern will, braucht nur den ausgefüllten Organspendeausweis vernichten und einen anderen mit der neuen Entscheidung ausfüllen.  


 
=== Gültigkeit ===
 
Gültigkeit
Der ausgefüllte Organspende muss nicht alle paar Jahre erneuert werden. Er besitzt bis zu seiner Vernichtung Gültigkeit.  
Der ausgefüllte Organspende muss nicht alle paar Jahre erneuert werden. Er besitzt bis zu seiner Vernichtung Gültigkeit.  


 
=== Ort der Aufbewahrung ===
 
Ort der Aufbewahrung
Der Organspendeausweis sollte immer bei sich getragen werden, z.B. bei den Ausweispapieren oder in der Geldbörse.
Der Organspendeausweis sollte immer bei sich getragen werden, z.B. bei den Ausweispapieren oder in der Geldbörse.
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== Hirntod ==
=== Ursachen ===
Die häufigsten Ursachen sind: [[Hirnblutung]] ca. 60%, [[Hirninfarkt]], [[Herzstillstand]] und Unfall ([[Schädelhirntrauma]]) je 10-15%.


Zusammen bilden sie über 98% der Ursachen für den Hirntod bei Organspendern. Sie alle treten ohne Vorwarnung plötzlich ein. Zu jeder Zeit, an allen Orten und in jedem Lebensalter können sie auftreten. - Daher ist es so wichtig, dass die Erklärung zur Organspende im aktiven Leben abgegeben wird. Tritt einer dieser Ursachen ein, ist man handlungsunfähig und kann es nicht mehr nachholen.


Weitere Ursachen (in der Summe < 2%) für den Hirntod von Organspendern sind: [[primärer Hirntumor]], [[Entzündungen im Gehirn]] (z.B. Hirnhautentzündung) und [[Wasserkopf]].


 
=== Feststellung des Hirntods ===
 
 
 
Hirntod Ursachen
Die häufigsten Ursachen sind: Hirnblutung ca. 60%, Hirninfarkt, Herzstillstand und Unfall (Schädelhirntrauma) je 10-15%.
 
 
 
Feststellung des Hirntods
Nach § 2 TPG ist der Hirntod durch "zwei dafür qualifizierte Ärzte zu treffen". Hierzu führen sie zweimal klinische Diagnostik  
Nach § 2 TPG ist der Hirntod durch "zwei dafür qualifizierte Ärzte zu treffen". Hierzu führen sie zweimal klinische Diagnostik  


 
=== Bedeutung des Hirntods ===
 
Bedeutung des Hirntods
Hirntot bedeutet, dass Wahrnehmung, Bewusstsein und lebenswichtige Reflexe (z.B. Eigenatmung) bei diesem Menschen unwiederbringlich erloschen sind.  
Hirntot bedeutet, dass Wahrnehmung, Bewusstsein und lebenswichtige Reflexe (z.B. Eigenatmung) bei diesem Menschen unwiederbringlich erloschen sind.  
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Organentnahme
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Zuteilung
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Organtransplantation
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Leben als Transplantierter
Danach können die Transplantierten nach Hause und meist ein weitestgehend normales Leben führen.
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== Organentnahme ==


== Zuteilung ==


== Organtransplantation ==


== Leben als Transplantierter ==


Nach der Organtransplantation können die Transplantierten nach Hause und meist ein weitestgehend normales Leben führen.


Sonstiges
== Sonstiges ==

Version vom 16. Januar 2014, 13:28 Uhr

Zitate Pro und Contra 3-stufige Infos FAQ Wissensspiel
Linkliste Der Hirntod International Sonstiges Glossar
2 Gesetze 2 Einrichtungen 2 Ausweis 2 Hirntod 2 Organentnahme
2 Zuteilung 2 Transplantation 2 Transplantierte 2 Sonstiges

Die 3-stufigen Infos sind nach diesem Grundschema aufgebaut:

  • Stufe 1 = Grundwissen = Das sollte jeder Bundesbürger über Organspende wissen.
  • Stufe 2 = Deteilwissen = Hier sind weiterführende Informationen zu dem Thema nachzulesen.
  • Stufe 3 = Fachwissen = Hier ist echtes Fachwissen zu dem Thema nachzulesen.


Gesetze und Richtlinien

Das Transplantationsgesetz (TPG)

Das Transplantationsgesetz wurde in Deutschland im Jahre 1997 verabschiedet. In § 2 wurde festgelegt, dass eine Organspende nur dann vorgenommen werden darf, wenn

  • eine Zustimmung zur Organentnahme vorliegt
  • der Hirntod des Patienten festgestellt worden ist
  • ein Arzt die Organentnahme vornimmt.

Lag keine schriftlicher Willensäußerung des Hirntoten vor, hatten die Hinterbliebenen nach dem (mutmaßlichen) Willen stellvertretend zu entscheiden (erweiterte Zustimmungsregelung). Im Jahre 2012 erfuhr das TPG eine größere Veränderung: Die Krankenkassen sind dazu verpflichtet, zunächst alle 2 Jahre, später alle 5 Jahre, die Versicherten mit Organspendeausweise (OSA) anzuschreiben und zu bitten, ihre Haltung zur Organspende darauf zu dokumentieren (Erklärungsregelung).

Die Richtlinie für die Feststellung des Hirntods

Die Richtlinie für die Feststellung des Hirntods wird von der Bundesärztekammer (BÄK) erlassen. Im Jahre 1997, nach der Verabschiedung des TPG, gab die BÄK die 3. Fortschreibung heraus, im Jahre 2014 die 4. Fortschreibung.

Es gab bereits im Jahre 1986 eine 1. Fortschreibung und im Jahre 1991 eine 2. Fortschreibung dieser Richtlinie.

Die Richtlinie für die Vergabe der Organe

Die Richtlinie für die Vergabe der Organe (Allokation) wird von der BÄK erlassen. Es handelt sich dabei um ein für jedes Organ (Herz, Lunge, Niere, Leber, Pankreas, Dünndarm) eigenes Punktesystem. Damit ist es möglich, dass verschiedene Faktoren (Blutgruppe, HLA-Typus, Dringlichkeit, ...) mit unterschiedlicher Gewichtung in die Berechnung einfließen. Nach dieser Grundlage berechnet für jedes gespendeten Organ ein Computer von Eurotransplant in Leiden (Niederlande) den Patienten mit der höchsten Punktzahl. Diesem wird das Organ angeboten. Anfang der Seite

Aufgaben und Einrichtungen

Aufklärung

§ 2 TPG besagt: "Die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Bundesbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit, insbesondere die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, sowie die Krankenkassen sollen auf der Grundlage dieses Gesetzes die Bevölkerung aufklären" über Organ- und Gewebespende.

Erklärung

Nach § 2 TPG haben die Krankenkassen ihre Versicherten ab dem 16. Lebensjahr alle 5 Jahre zu befragen, wie sie zur Oranspende stehen.

Bundesärztekammer (BÄK)

Die BÄK hat die Richtlinien für die Feststellung des Hirntods auf "dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft" (§ 2 TPG) zu halten und die Richtlinien für die Vergabe der Organe festzulegen.

Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)

Die DSO hat die Aufgabe, die Organtransplantation zu koordinieren. Die DSO ...

  • überprüft die Voraussetzungen für eine Organspende (Festgestellter Hirntod und Zustimmung zur Organspende).
  • überprüft durch entsprechende Untersuchungen die Qualität der Organe.
  • meldet die transplantierbaren Organe mit den notwendigen Daten an Eurotransplant.
  • begleitet die Organentnahme.
  • sorgt für den Transport der Organe in die TX-Zentren.

Eurotransplant (ET)

ET ist ein Zusammenschluss von Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Slowenien und Ungarn zum Zweck der gemeinsamen Verteilung der gespendeten Organe.

Sein Gründer Jon van Rood (*1926) erkannte, dass der Erfolg der Organtransplantation auch davon abhängt, wie gut das Organ zum Empfänger passt. Um die passenden Organe für einen Empfänger zu erhalten, ist es vorteilhaft, aus einem möglichst großen Pool die Organe zu vermitteln. Zu diesem Zweck gründete er im Jahre 1967 Eurotransplant.

Alle in Deutschland transplantierten Organe werden über ET vermittelt, auch die mit beschleunigten Vermittlungsverfahren.

Jedes Land reicht bei ET seine Berechnungsgrundlage und die Regeln für die Zuteilung der Organe ein. So dürfen aus dem Ausland nach Deutschland nur Organe vermittelt werden, bei denen der Spender in den Hirntod gestorben ist. Andere Länder lassen auch zu, dass der Spender in den Herztod (NHBD) gestorben ist. Nach dem von der BÄK vorgegebenen Punktesystem berechnet ein Computer von ET bei jedem zur Vergügung stehende Organ den Patienten mit der höchsten Punktzahl. Ihm wird das Organ angeboten.

Kliniken mit Intensivstationen

Hirntote gibt es nur in Kliniken mit Intensivstationen, da bei Hirntoten die Eigenatmung erloschen ist und künstlich beatmet werden müssen. Daher haben Kliniken mit Intensivstationen potentielle Organspender der DSO zu melden.

Transplantations-Zentren (TX-Zentren)

In TX-Zentren wird die Transplantation an den schwerkranken Patienten vorgenommen. Anschließend werden sie auf die notwendigen Medikamente (Immunsuppressiva) eingestellt und in eine Reha entlassen. Über den Hausartzt überwacht das TX-Zentrum die Nachbehandlung jedes Transplantierten und bestellt sie regelmäßig zu Kontrolluntersuchungen ins TX-Zentrum ein.

Organspendeausweis

Die Altersgrenzen

In Deutschland darf man sich ab dem 14. Lebensjahr gegen die Organspende aussprechen, ab dem 16. Lebensjahr wird man von den Krankenkassen alle 5 Jahre zur Organspende befragt (§ 2 TPG).

In Österreich liegt die Altersgrenze bei 90 Jahren. In Deutschland gibt es keine Altersgrenze.

Die bisher weltweit älteste Organspenderin spendete mit 98 Jahren ihre Leber und ihre Nieren.

Deutschlands bisher älteste Organspenderin war 92 Jahre alt.

Untersuchungen

Wer sich für eine Organspende entscheidet, braucht sich nicht untersuchen lassen. Die Untersuchung der Qualität der einzelnen Organe wird nach Feststellung des Hirntods vorgenommen.

Erkrankungen

Auch wer eine schwerwiegende Erkrankung hat sollte einen Organspendeausweis ausfüllen. Er kann u.U. dennoch Organspender sein:

  • Auch wenn keine Organe entnommen werden können, so ist doch meist eine Gewebespende möglich.

Bezugsquellen

Den Organspendeausweis erhält man u.a. bei Hausärzten, in Apotheken und Krankenhäusern und von Krankenkassen. Im Internet wird er zum Herunterladen angeboten, u.a. von der BZgAund der DSO.

Änderung

Wer sich heute gegen die Organspende entschieden hat und dies morgen ändern will, braucht nur den ausgefüllten Organspendeausweis vernichten und einen anderen mit der neuen Entscheidung ausfüllen.

Gültigkeit

Der ausgefüllte Organspende muss nicht alle paar Jahre erneuert werden. Er besitzt bis zu seiner Vernichtung Gültigkeit.

Ort der Aufbewahrung

Der Organspendeausweis sollte immer bei sich getragen werden, z.B. bei den Ausweispapieren oder in der Geldbörse.

Hirntod

Ursachen

Die häufigsten Ursachen sind: Hirnblutung ca. 60%, Hirninfarkt, Herzstillstand und Unfall (Schädelhirntrauma) je 10-15%.

Zusammen bilden sie über 98% der Ursachen für den Hirntod bei Organspendern. Sie alle treten ohne Vorwarnung plötzlich ein. Zu jeder Zeit, an allen Orten und in jedem Lebensalter können sie auftreten. - Daher ist es so wichtig, dass die Erklärung zur Organspende im aktiven Leben abgegeben wird. Tritt einer dieser Ursachen ein, ist man handlungsunfähig und kann es nicht mehr nachholen.

Weitere Ursachen (in der Summe < 2%) für den Hirntod von Organspendern sind: primärer Hirntumor, Entzündungen im Gehirn (z.B. Hirnhautentzündung) und Wasserkopf.

Feststellung des Hirntods

Nach § 2 TPG ist der Hirntod durch "zwei dafür qualifizierte Ärzte zu treffen". Hierzu führen sie zweimal klinische Diagnostik

Bedeutung des Hirntods

Hirntot bedeutet, dass Wahrnehmung, Bewusstsein und lebenswichtige Reflexe (z.B. Eigenatmung) bei diesem Menschen unwiederbringlich erloschen sind.

Organentnahme

Zuteilung

Organtransplantation

Leben als Transplantierter

Nach der Organtransplantation können die Transplantierten nach Hause und meist ein weitestgehend normales Leben führen.

Sonstiges