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=== Die Länder ===
=== Die Länder ===


Californien
==== Californien ====
California Codes Health and Safety Code Abschnitt 7180 lautet: "Eine Person, die entweder (1) die irreversible Einstellung der Kreislauf- und Atemfunktionen oder (2) die irreversible Einstellung aller Funktionen des gesamten Gehirns, einschließlich des Hirnstamms, erlitten hat, ist tot. Die Feststellung des Todes muss in Übereinstimmung mit den anerkannten medizinischen Standards erfolgen."<ref name="Jahi">https://www.researchgate.net/publication/264539339_Brain_Death_Dead_and_Parental_Denial_The_Case_of_Jahi_McMath_vol_23_pg_371_2014 Zugriff am 15.06.2019.</ref>


California Codes Health and Safety Code Abschnitt 7180 lautet: "Eine Person, die entweder (1) die irreversible Einstellung der Kreislauf- und Atemfunktionen oder (2) die irreversible Einstellung aller Funktionen des gesamten Gehirns, einschließlich des Hirnstamms, erlitten hat, ist tot. Die Feststellung des Todes muss in Übereinstimmung mit den anerkannten medizinischen Standards erfolgen."




=== Kuriositäten ===
"Da Connecticut zu dieser Zeit noch kein Hirntodgesetz hatte, herrschte das Common Law Verständnis des Todes als irreversible Einstellung von Herz und Lunge. Ihr Arzt, Dr. Evans Sawyer, kündigte an, dass er, selbst wenn er 150 Jahre alt werden sollte, kein Atemschutzgerät von einem hirntoten Patienten ohne Gerichtsbeschluss entfernen würde, der ihn von einer möglichen Mordanklage abhalten würde." - Hintergrund: Die 23-jährige Melanie Baccichi ließ sich beim Zahnarzt unter Narkose Weisheitszähne entfernen. Dabei erlitt sie einen Herz- und Atemstillstand. Sie wurde reanimiert und künstlich beatmet in die Klinik gebracht. Dort wurde nach Tagen der Hirntod festgestellt. Hirntod galt damals in Coonnecticut nur als Tod, wenn eine Zustimmung zur Organentnahme vorlag. Dies war jedoch bei Melanie nicht gegeben. Damit galt sie erst beim irreversiblen Herzstillstand als tot. Der Richter rang 3 Wochen, wie er mit dieser Situation umzugehen habe. Dann entfernte ein Arzt das Beatmungsgerät, was zum irreversiblen Herzstillstand führte. Dies teilte der Arzt dem Richter mit. Damit war Melanie Baccichi nun juristisch tot.<ref name="Jahi"></ref>
Der 82-jährige Joseph Fox hatte sich einer Operation zu unterziehen. Während der Operation erlitt er einen kardiopulmonalen Stillstand, wurde wiederbelebt und auf ein mechanisches Beatmungsgerät gelegt. Nach mehrtägigen neurologischen Untersuchungen stellten die Ärzte fest, dass Fox, obwohl er nicht hirntot war, einen dauerhaften, irreversiblen Hirnschaden erlitten hatte und in einem chronischen vegetativen Zustand weiter bestehen würde. Seine Familie und sein Vormund Philip Eichner baten den Arzt, das Beatmungsgerät zu entfernen. Der Arzt und das Krankenhaus weigerten sich mit der Begründung, dass es ihre moralische Pflicht sei, das Leben zu erhalten. Der Fall ging vor Gericht. Der Richter befand die Entfernung der künstlichen Beatmung. Der Staatsanwalt ging mit dem Abtreibungsgutachten in Berufung, dass jedes Leben zu schützen sei. Hierauf wurde die Behandlung weitergeführt.<ref name="Jahi"></ref>


== Anhang ==
== Anhang ==

Version vom 16. Juni 2019, 19:54 Uhr


"In den USA ist der Hirntod gesetzlich durch den „Uniform Determination of Death Act“ als Ende des Lebens definiert, aber auch hier finden sich bezüglich der medizinischen Praxisrichtlinien teilweise Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesstaaten. Auch in Zentral- und Südamerika haben viele Staaten offizielle Richtlinien zur Hirntodfeststellung entwickelt, wenngleich dort die Modalitäten zur Untersuchung des Atemstillstands tendenziell unklar gehalten sind."[1]

Hirntod

"Weiterhin wird die Auffassung unter Rechtsexperten vertreten, dass bei Einhaltung der religiösen Vorgaben für das Schächten die Tiere weniger Schmerzen als beim vorherigen Betäuben empfin-den würden. Dies liege u. a. daran, dass eine Stichwunde zwar größer aber weniger schmerzhaft sei, der Hirntod schneller eintrete und die Tiere beim Schächten schneller und vollständig aus-bluteten."[2]

"Vor dem Hintergrund der knappen personellen Ressourcen, der Kurzfristigkeit von Organspendeprozessen und der damit einhergehenden Nichtplanbarkeit solcher Ereignisse sowie der teilweise regi-onal bedingten schweren Erreichbarkeit eines fachlich qualifizierten Arztes zur Feststel-lung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms(im Folgenden: Hirntodfeststellung)wird den Entnahme-krankenhäuserndadurch die Möglichkeit eröffnet, auf Anfrage und somit auf freiwilliger Basis entsprechende Unterstützung zu erhalten. Die Krankenhäuser stehen einer Kooperationsvereinbarung mit dem Rufbereitschaftsdienst offen gegenüber."[3]

"Abschließend bleibt gerade aus Sicht der Krankenhäuser wichtig klarzustellen, dass trotz aller durch den Gesetzentwurf zum Ausdruck gebrachten Bemühungen, die Situa-tion der Organspende in Deutschland zu verbessern, das Überleben des Patienten, bei dem eine Organspende in Betracht gezogen wird, bis zum festgestellten Hirntod aller-höchste Priorität hat. Trotz der Bemühungen für eine verbesserte Situation der Organ-spende muss die Gewährleistung dieses obersten Grundsatzes deutlich gemacht wer-den, um das Vertrauen der Menschen in das Organspendesystem in Deutschland zu stärken."[3]

"Dieim Gesetzentwurf vorgeseheneNeuregelung, nach der das Vorliegen der Einwilligung des potentiellen Organspenders oderder Angehörigen in die Organent-nahme nichtVoraussetzung für die Meldung an die Koordinierungsstelle ist, wirft jedoch Fragen auf. Daher muss über die Gesetzesbegründung hinaus durch Gesetzklargestellt werden, dasswedereine Hirntodfeststellung zum Zweck der Organspende noch eine Meldung an die Koordinierungsstelle erfolgen darf, wenn dem behandelnden Arzt oder dem Krankenhaus ein Widerspruch gegen eine Organspende bekannt ist."[3]

"Bei einem bekanntenWiderspruch gegen eine Organspende darf eine Hirntodfeststellung nach § 5 TPG und Meldung an die Koordinierungsstellezum Zweck der Organspende indessen nicht erfolgen.Eine Hirntodfeststellung zum Zwecke der Organspende oder eine Meldung an die Koordinierungsstellebei bekann-tem Widerspruch gegen eine Organspende wäre Handeln gegen den expliziten Auftrag des Patienten, könntenegative Folgen bei Angehörigen nach sich ziehenund das Ver-trauen der Menschen in das Organspendesystemgefährden.Die diesbezügliche Klar-stellung in der Gesetzesbegründung genügt hierfür nicht aus."[3]

"Bundesregierung hält Hirntoddiagnostik für verlässlich" (21.08.2013)[4] "Die Bundesregierung sieht keinen Anlass dafür, die angewandte Hirntoddiagnostik in Zweifel zu ziehen." und "Nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand gebe es auch keine Alternative zur Hirntodkonzeption. Mit der Feststellung des Hirntodes sei „der Tod des Menschen durch Nachweis eines der sicheren Todeszeichen zweifelsfrei festgestellt“. Der bloße Herz- und Kreislaufstillstand sei „kein sicheres Todeszeichen“. Hingegen folge ohne intensivmedizinische Behandlung auf den Hirntod unausweichlich der Herzstillstand." - "Die Linksfraktion hatte in ihrer Anfrage auf eine verbreitete Skepsis in Fachkreisen hinsichtlich der Hirntodkonzeption und der Hirntodidagnostik verwiesen."

"Eine besondere Form der Nächstenliebe. WELTRELIGIONEN Mehrheitlich bekennen sie sich zur Organ- und Gewebespende. Traditionalisten lehnen dies mitunter ab.[5]

  • Papst Benedikt XVI. sagte im November 2008, Organspenden sei "eine besondere Form, Nächstenliebe zu zeigen".
  • Papst Johannes Paul II. schrieb 1995 in seiner Enzyklika "Evangelium vitae" über den "Wert und die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens", dass "die in ethisch annehmbaren Formen durchgeführte Organspende besondere Wertschätzung verdient, um Kranken, die bisweilen jeder Hoffnung beraubt sind, die Möglichkeit der Gesundheit oder sogar des Lebens anzubieten."
  • "Abweichende Standpunkte und kritische Stimmen werden jedoch in konservativeren Kreisen beider Konfessionen - etwa bei Evangelikalen oder der katholischen Piusbruderschaft - im Zusammenhang mit der Hirntoddiagnose laut. Nach deren Ansicht ist ein hirntoter Mensch nicht als Toter sondern als Sterbender zu betrachten. Eine Entnahme der Organe käme somit einer bewussten Tötung gleich."

"Gefragt wurde ferner, ob das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Grundgesetz) auch Menschen erfasst, bei denen der Hirntod eingetreten ist. Die Kommentierung geht davon aus, dass spätestens mit dem Hirntod sowohl das Recht auf Leben als auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit enden."[6]







Seit 1983 wird in Deutschland jährlich am ersten Samstag im JuniderTag der Organspende be-gangen. Ziel ist es, die Öffentlichkeit auf das Thema aufmerksam zu machenund die Bereitschaft jedes Einzelnen zur Organspende zu erhöhen.[7]






Die Länder

Californien

California Codes Health and Safety Code Abschnitt 7180 lautet: "Eine Person, die entweder (1) die irreversible Einstellung der Kreislauf- und Atemfunktionen oder (2) die irreversible Einstellung aller Funktionen des gesamten Gehirns, einschließlich des Hirnstamms, erlitten hat, ist tot. Die Feststellung des Todes muss in Übereinstimmung mit den anerkannten medizinischen Standards erfolgen."[8]


Kuriositäten

"Da Connecticut zu dieser Zeit noch kein Hirntodgesetz hatte, herrschte das Common Law Verständnis des Todes als irreversible Einstellung von Herz und Lunge. Ihr Arzt, Dr. Evans Sawyer, kündigte an, dass er, selbst wenn er 150 Jahre alt werden sollte, kein Atemschutzgerät von einem hirntoten Patienten ohne Gerichtsbeschluss entfernen würde, der ihn von einer möglichen Mordanklage abhalten würde." - Hintergrund: Die 23-jährige Melanie Baccichi ließ sich beim Zahnarzt unter Narkose Weisheitszähne entfernen. Dabei erlitt sie einen Herz- und Atemstillstand. Sie wurde reanimiert und künstlich beatmet in die Klinik gebracht. Dort wurde nach Tagen der Hirntod festgestellt. Hirntod galt damals in Coonnecticut nur als Tod, wenn eine Zustimmung zur Organentnahme vorlag. Dies war jedoch bei Melanie nicht gegeben. Damit galt sie erst beim irreversiblen Herzstillstand als tot. Der Richter rang 3 Wochen, wie er mit dieser Situation umzugehen habe. Dann entfernte ein Arzt das Beatmungsgerät, was zum irreversiblen Herzstillstand führte. Dies teilte der Arzt dem Richter mit. Damit war Melanie Baccichi nun juristisch tot.[8]

Der 82-jährige Joseph Fox hatte sich einer Operation zu unterziehen. Während der Operation erlitt er einen kardiopulmonalen Stillstand, wurde wiederbelebt und auf ein mechanisches Beatmungsgerät gelegt. Nach mehrtägigen neurologischen Untersuchungen stellten die Ärzte fest, dass Fox, obwohl er nicht hirntot war, einen dauerhaften, irreversiblen Hirnschaden erlitten hatte und in einem chronischen vegetativen Zustand weiter bestehen würde. Seine Familie und sein Vormund Philip Eichner baten den Arzt, das Beatmungsgerät zu entfernen. Der Arzt und das Krankenhaus weigerten sich mit der Begründung, dass es ihre moralische Pflicht sei, das Leben zu erhalten. Der Fall ging vor Gericht. Der Richter befand die Entfernung der künstlichen Beatmung. Der Staatsanwalt ging mit dem Abtreibungsgutachten in Berufung, dass jedes Leben zu schützen sei. Hierauf wurde die Behandlung weitergeführt.[8]

Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. Gerhard Deter, Till Köstler und Dinah Maaz: Hirntod. Eine kritische Betrachtung des Konzeptes unter Berücksichtigung medizinischer, juristischer und ethischer Aspekte. (Infobrief WD 9 – 3010-093/12) Nach: https://www.bundestag.de/resource/blob/192656/05a989e71e04a7c7747168729b081feb/Hirntod-data.pdf Zugriff am 20.04.2019.
  2. Wissenschaftlicher Dienst: Rechtliche Vorgaben für das Schlachten von Tieren ohne Betäubung in ausgewählten europäischen Ländern. (26.04.2018) (Sachstand WD 5 - 3000 - 063/18) Nach: https://www.bundestag.de/resource/blob/557636/4eca0f94f8abb47e81f40e0b0817f739/WD-5-063-18-pdf-data.pdf Zugriff am 20.04.2019.
  3. a b c d Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes (24.01.2019) Nach: https://www.bundestag.de/resource/blob/589402/427df04c984b9c2f65beb917db37751e/19_14_0056-3-_DKG_Organspende-data.pdf Zugriff am 20.04.2019.
  4. Deutscher Bundestag: Bundesregierung hält Hirntoddiagnostik für verlässlich (21.08.2013) Nach: https://www.bundestag.de/presse/hib/2013_08/01-257128 Zugriff am 20.04.2019.
  5. Alexander Weinlein: Eine besondere Form der Nächstenliebe. (08/2013) Nach: https://www.das-parlament.de/2013/08/Themenausgabe/42955559-322106 Zugriff am 20.04.2019.
  6. Wissenschaftliche Dienste: Kurzinformation. Nach: https://www.bundestag.de/resource/blob/585692/0236b7c4c4ff84db11c5f9b11c3cb304/WD-3-332-18-pdf-data.pdf Zugriff am 20.04.2019.
  7. Wissenschaftlicher Dienst: Aktueller Begriff. Tag der Oganspende (2016) Nach: https://www.bundestag.de/resource/blob/424864/e75a08f9c22c1ff64e22d84cb2a115c2/Tag-der-Organspende-data.pdf Zugriff am 20.04.2019.
  8. a b c https://www.researchgate.net/publication/264539339_Brain_Death_Dead_and_Parental_Denial_The_Case_of_Jahi_McMath_vol_23_pg_371_2014 Zugriff am 15.06.2019.