Deutscher Ethikrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Am 24.2.2015 veröffentlichte der Deutsche Ethikrat die [https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Stellungnahmen/deutsch/stellungnahme-hirntod-und-entscheidung-zur-organspende.pdf Stellungnahme Hirntod und Entscheidung zur Organspende]. Einstimmigkeit gab es zur Frage der Voraussetzung der postmortalen Organentnahme: | Am 24.2.2015 veröffentlichte der Deutsche Ethikrat die [https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Stellungnahmen/deutsch/stellungnahme-hirntod-und-entscheidung-zur-organspende.pdf Stellungnahme Hirntod und Entscheidung zur Organspende]. Einstimmigkeit gab es zur Frage der Voraussetzung der postmortalen Organentnahme: | ||
{{Zitat|Einstimmig ist der Deutsche Ethikrat der Auffassung, dass am Hirntod als Voraussetzung für eine postmortale Organentnahme festzuhalten ist. (167)}} | {{Zitat|Einstimmig ist der Deutsche Ethikrat der Auffassung, dass am Hirntod als Voraussetzung für eine postmortale Organentnahme festzuhalten ist. (167)}} | ||
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=== Parlamentarischer Abend: Deutscher Ethikrat diskutierte ... (19.03.2015) === | |||
Am 19.03.2015 veröffentlichte der DER die Pressemitteilung "Parlamentarischer Abend: Deutscher Ethikrat diskutierte mit Bundestagsabgeordneten über Hirntod und Suizidprävention".<ref>DER: Parlamentarischer Abend: Deutscher Ethikrat diskutierte mit Bundestagsabgeordneten über Hirntod und Suizidprävention. Pressemitteilung 03/2015 (19.03.2015) Nach: https://www.ethikrat.org/mitteilungen/2015/parlamentarischer-abend-deutscher-ethikrat-diskutierte-mit-bundestagsabgeordneten-ueber-hirntod-und-suizidpraevention Zugriff am 14.08.2020.</ref> | |||
{{Zitat|Der Einladung des Deutschen Ethikrates zu seinem 6. Parlamentarischen Abend sind am gestrigen Mittwoch circa 30 Bundestagsabgeordnete in den Deutschen Bundestag in Berlin gefolgt.}} | |||
{{Zitat|Der Deutsche Ethikrat empfinde es als große Ehre, im kommenden Jahr Gastgeber für den Global Summit aller Ethikräte der Welt in Berlin zu sein.}} | |||
{{Zitat|In der anschließenden Diskussion betonten die Ratsmitglieder, dass der Deutsche Ethikrat mit seiner Stellungnahme das Vertrauen in die Transplantationsmedizin in Deutschland stärken wolle und dafür Transparenz und eine offene gesellschaftliche Debatte kontroverser Fragen erforderlich sei. Eingegangen wurde unter anderem auf die Empfehlung zur Regelung sogenannter organprotektiver Maßnahmen sowie auf die normative Funktion der Dead-Donor-Rule. Bei allen unterschiedlichen Auffassungen sei der Deutsche Ethikrat einstimmig der Auffassung, so Christiane Woopen, dass am Hirntod als Voraussetzung für eine postmortale Organentnahme festzuhalten sei.}} | |||
{{Zitat|Der Ethikrat plädiert darin für eine andere, nämlich auf die Stärkung der Suizidprävention ausgerichtete gesetzliche Regulierung und damit eine Ausweitung der Diskussion auf alle suizidgefährdeten Menschen in ihren vielfältigen Lebenssituationen. Die Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung wird unterstützt, jedoch als nicht ausreichend erachtet.}} | |||
=== Veröffentlichung der Stellungnahme "Hirntod und Entscheidung zur Organspende" (24.02.2015) === | |||
Am 24.02.2015 veröffentlichte der DER in einer [https://www.ethikrat.org/pressekonferenzen/veroeffentlichung-der-stellungnahme-hirntod-und-entscheidung-zur-organspende Pressekonferenz] die Stellungnahme "[https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Stellungnahmen/deutsch/stellungnahme-hirntod-und-entscheidung-zur-organspende.pdf Hirntod und Entscheidung zur Organspende]".<ref>DER: Veröffentlichung der Stellungnahme "Hirntod und Entscheidung zur Organspende". Nach: https://www.ethikrat.org/pressekonferenzen/veroeffentlichung-der-stellungnahme-hirntod-und-entscheidung-zur-organspende Zugriff am 14.08.2020.</ref> | |||
Die Teilnehmer dieser Pressekonferenz waren: | |||
* Prof. Dr. [[Christiane Woopen]] · Vorsitzende des Deutschen Ethikrates | |||
* Prof. Dr. [[Wolfram Höfling]] · Mitglied des Deutschen Ethikrates und Sprecher der Arbeitsgruppe | |||
* Prof. Dr. [[Katrin Amunts]] · Mitglied des Deutschen Ethikrates | |||
* Prof. Dr. [[Reinhard Merkel]] · Mitglied des Deutschen Ethikrates | |||
* Prof. Dr. Dr. Dr. h. c. [[Eckhard Nagel]] · Mitglied des Deutschen Ethikrates | |||
* Dr. [[Joachim Vetter]] · Leiter der Geschäftsstelle des Deutschen Ethikrates | |||
=== Deutscher Ethikrat veröffentlicht Stellungnahme ... (24.02.2015) === | |||
Am 24.02.2015 veröffentlichte der DER die Pressemitteilung "[https://www.ethikrat.org/mitteilungen/2015/deutscher-ethikrat-veroeffentlicht-stellungnahme-zum-thema-hirntod-und-entscheidung-zur-organspende/ Deutscher Ethikrat veröffentlicht Stellungnahme zum Thema Hirntod und Entscheidung zur Organspende]".<ref>DER: Deutscher Ethikrat veröffentlicht Stellungnahme zum Thema Hirntod und Entscheidung zur Organspende. Pressemitteilung 01/2015 (24.02.2015). Nach: https://www.ethikrat.org/mitteilungen/2015/deutscher-ethikrat-veroeffentlicht-stellungnahme-zum-thema-hirntod-und-entscheidung-zur-organspende Zugriff am 14.08.2020.</ref> | |||
{{Zitat|Um das Vertrauen in die Transplantationsmedizin in Deutschland zu stärken, sind Transparenz und eine offene gesellschaftliche Diskussion notwendig. Diese möchte der Deutsche Ethikrat mit seiner Stellungnahme, die sich ausschließlich mit der Organspende nach Hirntod befasst, befördern.}} | |||
{{Zitat|Einstimmig ist der Deutsche Ethikrat der Auffassung, dass am Hirntod als Voraussetzung für eine postmortale Organentnahme festzuhalten ist. Die Mehrheit des Deutschen Ethikrates ist dabei der Auffassung, dass der Hirntod ein sicheres Todeszeichen ist und die Spende lebenswichtiger Organe nur zulässig sein darf, wenn der Tod des möglichen Organspenders festgestellt ist (Dead-Donor-Rule). Eine Minderheit des Deutschen Ethikrates hält dagegen den Hirntod nicht für den Tod des Menschen und weist dem Hirntod lediglich die Rolle eines notwendigen Entnahmekriteriums zu.}} | |||
{{Zitat|Die Materialien zur Aufklärung der Bevölkerung über "die gesamte Tragweite der Entscheidung" (§ 2 Abs. 1 TPG) zur Organspende sollten ergänzt werden. Dazu gehören unter anderem Informationen über eine mögliche Kollision von Patientenverfügung und Organspendeerklärung sowie über Art, Umfang und Zeitpunkt von organprotektiven Maßnahmen, die beim möglichen Organspender unter bestimmten Umständen schon vor der Hirntoddiagnostik zur Erhaltung der zu entnehmenden Organe erforderlich sind. Zudem sollten die Materialien Informationen darüber enthalten, dass in anderen Staaten auch für deutsche Staatsbürger, die dorthin reisen, andere Regelungen für eine Organentnahme gelten können.}} | |||
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=== Hirntod und Organentnahme - Gibt es neue Erkenntnisse ... (21.03.2012) === | |||
Am 21.03.2012 veröffentliche der DER den Artikel "[https://www.ethikrat.org/forum-bioethik/hirntod-und-organentnahme-gibt-es-neue-erkenntnisse-zum-ende-des-menschlichen-lebens Hirntod und Organentnahme - Gibt es neue Erkenntnisse zum Ende des menschlichen Lebens?]"<ref>DER: Hirntod und Organentnahme - Gibt es neue Erkenntnisse zum Ende des menschlichen Lebens? Nach: https://www.ethikrat.org/forum-bioethik/hirntod-und-organentnahme-gibt-es-neue-erkenntnisse-zum-ende-des-menschlichen-lebens Zugriff am 14.08.2020.</ref> | |||
{{Zitat|Der Deutsche Ethikrat möchte die Öffentlichkeit über die aktuelle Debatte informieren, mit den eingeladenen Experten in einen interdisziplinären Diskurs eintreten, an dem auch das Publikum beteiligt werden soll. Dabei ist der Frage nachzugehen, wie im Spannungsfeld zwischen der Notwendigkeit der Organtransplantation und dem Schutz der Menschenwürde ein ethisch gebotener und verantwortungsvoller Umgang mit hirntoten Menschen aussehen kann.}} | |||
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* PD Dr. med. [[Stefanie Förderreuther]] · Ludwig-Maximilians-Universität München | |||
* Prof. Dr. med. habil. Dr. phil. Dr. theol. h. c. [[Eckhard Nagel]] · Mitglied des Deutschen Ethikrates | |||
* Prof. Dr. phil. [[Michael Quante]] · Westfälische Wilhelms-Universität Münster | |||
* Prof. Dr. theol. [[Eberhard Schockenhoff]] · Stv. Vorsitzender des Deutschen Ethikrates | |||
* Prof. D. [[Alan Shewmon]], MD · UCLA Medical Center | |||
* Prof. Dr. phil. [[Ralf Stoecker]] · Universität Potsdam | |||
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Version vom 14. August 2020, 06:56 Uhr
Der Deutsche Ethikrat ging hervor aus seinem Vorläufer, dem Nationalen Ethikrat (2001-2008). Er besteht aus 26 Mitgliedern, die naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Belange in besonderer Weise repräsentieren. Er ist ein ein unabhängiger Sachverständigenrat, der „die ethischen, gesellschaftlichen, naturwissenschaftlichen, medizinischen und rechtlichen Fragen sowie die voraussichtlichen Folgen für Individuum und Gesellschaft verfolgt, die sich im Zusammenhang mit der Forschung und den Entwicklungen insbesondere auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und ihrer Anwendung auf den Menschen ergeben".[1]
Schriften
Stellungnahmen
Stellungnahme Hirntod und Entscheidung zur Organspende (2015)
Am 24.2.2015 veröffentlichte der Deutsche Ethikrat die Stellungnahme Hirntod und Entscheidung zur Organspende. Einstimmigkeit gab es zur Frage der Voraussetzung der postmortalen Organentnahme:
Einstimmig ist der Deutsche Ethikrat der Auffassung, dass am Hirntod als Voraussetzung für eine postmortale Organentnahme festzuhalten ist. (167) |
Siehe: DER 2015
weitere Schriften
Parlamentarischer Abend: Deutscher Ethikrat diskutierte ... (19.03.2015)
Am 19.03.2015 veröffentlichte der DER die Pressemitteilung "Parlamentarischer Abend: Deutscher Ethikrat diskutierte mit Bundestagsabgeordneten über Hirntod und Suizidprävention".[2]
Der Einladung des Deutschen Ethikrates zu seinem 6. Parlamentarischen Abend sind am gestrigen Mittwoch circa 30 Bundestagsabgeordnete in den Deutschen Bundestag in Berlin gefolgt. |
Der Deutsche Ethikrat empfinde es als große Ehre, im kommenden Jahr Gastgeber für den Global Summit aller Ethikräte der Welt in Berlin zu sein. |
In der anschließenden Diskussion betonten die Ratsmitglieder, dass der Deutsche Ethikrat mit seiner Stellungnahme das Vertrauen in die Transplantationsmedizin in Deutschland stärken wolle und dafür Transparenz und eine offene gesellschaftliche Debatte kontroverser Fragen erforderlich sei. Eingegangen wurde unter anderem auf die Empfehlung zur Regelung sogenannter organprotektiver Maßnahmen sowie auf die normative Funktion der Dead-Donor-Rule. Bei allen unterschiedlichen Auffassungen sei der Deutsche Ethikrat einstimmig der Auffassung, so Christiane Woopen, dass am Hirntod als Voraussetzung für eine postmortale Organentnahme festzuhalten sei. |
Der Ethikrat plädiert darin für eine andere, nämlich auf die Stärkung der Suizidprävention ausgerichtete gesetzliche Regulierung und damit eine Ausweitung der Diskussion auf alle suizidgefährdeten Menschen in ihren vielfältigen Lebenssituationen. Die Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung wird unterstützt, jedoch als nicht ausreichend erachtet. |
Veröffentlichung der Stellungnahme "Hirntod und Entscheidung zur Organspende" (24.02.2015)
Am 24.02.2015 veröffentlichte der DER in einer Pressekonferenz die Stellungnahme "Hirntod und Entscheidung zur Organspende".[3]
Die Teilnehmer dieser Pressekonferenz waren:
- Prof. Dr. Christiane Woopen · Vorsitzende des Deutschen Ethikrates
- Prof. Dr. Wolfram Höfling · Mitglied des Deutschen Ethikrates und Sprecher der Arbeitsgruppe
- Prof. Dr. Katrin Amunts · Mitglied des Deutschen Ethikrates
- Prof. Dr. Reinhard Merkel · Mitglied des Deutschen Ethikrates
- Prof. Dr. Dr. Dr. h. c. Eckhard Nagel · Mitglied des Deutschen Ethikrates
- Dr. Joachim Vetter · Leiter der Geschäftsstelle des Deutschen Ethikrates
Deutscher Ethikrat veröffentlicht Stellungnahme ... (24.02.2015)
Am 24.02.2015 veröffentlichte der DER die Pressemitteilung "Deutscher Ethikrat veröffentlicht Stellungnahme zum Thema Hirntod und Entscheidung zur Organspende".[4]
Um das Vertrauen in die Transplantationsmedizin in Deutschland zu stärken, sind Transparenz und eine offene gesellschaftliche Diskussion notwendig. Diese möchte der Deutsche Ethikrat mit seiner Stellungnahme, die sich ausschließlich mit der Organspende nach Hirntod befasst, befördern. |
Einstimmig ist der Deutsche Ethikrat der Auffassung, dass am Hirntod als Voraussetzung für eine postmortale Organentnahme festzuhalten ist. Die Mehrheit des Deutschen Ethikrates ist dabei der Auffassung, dass der Hirntod ein sicheres Todeszeichen ist und die Spende lebenswichtiger Organe nur zulässig sein darf, wenn der Tod des möglichen Organspenders festgestellt ist (Dead-Donor-Rule). Eine Minderheit des Deutschen Ethikrates hält dagegen den Hirntod nicht für den Tod des Menschen und weist dem Hirntod lediglich die Rolle eines notwendigen Entnahmekriteriums zu. |
Die Materialien zur Aufklärung der Bevölkerung über "die gesamte Tragweite der Entscheidung" (§ 2 Abs. 1 TPG) zur Organspende sollten ergänzt werden. Dazu gehören unter anderem Informationen über eine mögliche Kollision von Patientenverfügung und Organspendeerklärung sowie über Art, Umfang und Zeitpunkt von organprotektiven Maßnahmen, die beim möglichen Organspender unter bestimmten Umständen schon vor der Hirntoddiagnostik zur Erhaltung der zu entnehmenden Organe erforderlich sind. Zudem sollten die Materialien Informationen darüber enthalten, dass in anderen Staaten auch für deutsche Staatsbürger, die dorthin reisen, andere Regelungen für eine Organentnahme gelten können. |
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Hirntod und Organentnahme - Gibt es neue Erkenntnisse ... (21.03.2012)
Am 21.03.2012 veröffentliche der DER den Artikel "Hirntod und Organentnahme - Gibt es neue Erkenntnisse zum Ende des menschlichen Lebens?"[5]
Der Deutsche Ethikrat möchte die Öffentlichkeit über die aktuelle Debatte informieren, mit den eingeladenen Experten in einen interdisziplinären Diskurs eintreten, an dem auch das Publikum beteiligt werden soll. Dabei ist der Frage nachzugehen, wie im Spannungsfeld zwischen der Notwendigkeit der Organtransplantation und dem Schutz der Menschenwürde ein ethisch gebotener und verantwortungsvoller Umgang mit hirntoten Menschen aussehen kann. |
Zu dieser Podiumsdiskussion waren geladen:
- PD Dr. med. Stefanie Förderreuther · Ludwig-Maximilians-Universität München
- Prof. Dr. med. habil. Dr. phil. Dr. theol. h. c. Eckhard Nagel · Mitglied des Deutschen Ethikrates
- Prof. Dr. phil. Michael Quante · Westfälische Wilhelms-Universität Münster
- Prof. Dr. theol. Eberhard Schockenhoff · Stv. Vorsitzender des Deutschen Ethikrates
- Prof. D. Alan Shewmon, MD · UCLA Medical Center
- Prof. Dr. phil. Ralf Stoecker · Universität Potsdam
Anhang
Anmerkungen
Einzelnachweise
- ↑ http://www.ethikrat.org/ueber-uns/auftrag Zugriff am 25.2.2015.
- ↑ DER: Parlamentarischer Abend: Deutscher Ethikrat diskutierte mit Bundestagsabgeordneten über Hirntod und Suizidprävention. Pressemitteilung 03/2015 (19.03.2015) Nach: https://www.ethikrat.org/mitteilungen/2015/parlamentarischer-abend-deutscher-ethikrat-diskutierte-mit-bundestagsabgeordneten-ueber-hirntod-und-suizidpraevention Zugriff am 14.08.2020.
- ↑ DER: Veröffentlichung der Stellungnahme "Hirntod und Entscheidung zur Organspende". Nach: https://www.ethikrat.org/pressekonferenzen/veroeffentlichung-der-stellungnahme-hirntod-und-entscheidung-zur-organspende Zugriff am 14.08.2020.
- ↑ DER: Deutscher Ethikrat veröffentlicht Stellungnahme zum Thema Hirntod und Entscheidung zur Organspende. Pressemitteilung 01/2015 (24.02.2015). Nach: https://www.ethikrat.org/mitteilungen/2015/deutscher-ethikrat-veroeffentlicht-stellungnahme-zum-thema-hirntod-und-entscheidung-zur-organspende Zugriff am 14.08.2020.
- ↑ DER: Hirntod und Organentnahme - Gibt es neue Erkenntnisse zum Ende des menschlichen Lebens? Nach: https://www.ethikrat.org/forum-bioethik/hirntod-und-organentnahme-gibt-es-neue-erkenntnisse-zum-ende-des-menschlichen-lebens Zugriff am 14.08.2020.