Schmerz: Unterschied zwischen den Versionen

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Immer wieder wird behauptet, dass in der Schweiz für die Organentnahme eine Vollnarkose vorgeschrieben sei, um evtl. Schmerzen der Organspender zu vermeiden. - Dieser Aussage muss entschieden widersprochen werden, denn die SAMW brachte im Jahre 2012 oder 2013<ref group="Anm.">Die Schrift trägt kein Datum, aber auf Seite 3 den Hinweis "Das Universitätsspital Genf (HUG) hat seit Januar 2012 ein Programm ...". Somit muss diese Schrift nach Januar 2012 erstellt worden sein.</ref> eine 4-seitige Schrift "Fakten und Argumente"<ref>http://www.researchgate.net/publication/225737291_Anaesthesie_zur_Organentnahme/file/79e4150fa8cb23e85c.pdf Zugriff am 3.3.2014.</ref> heraus, in der es auf Seite 2 heißt:
Immer wieder wird behauptet, dass in der Schweiz für die Organentnahme eine Vollnarkose vorgeschrieben sei, um evtl. Schmerzen der Organspender zu vermeiden. - Dieser Aussage muss entschieden widersprochen werden, denn die SAMW brachte im Jahre 2012 oder 2013<ref group="Anm.">Die Schrift trägt kein Datum, aber auf Seite 3 den Hinweis "Das Universitätsspital Genf (HUG) hat seit Januar 2012 ein Programm ...". Somit muss diese Schrift nach Januar 2012 erstellt worden sein.</ref> eine 4-seitige Schrift "Fakten und Argumente"<ref>http://www.researchgate.net/publication/225737291_Anaesthesie_zur_Organentnahme/file/79e4150fa8cb23e85c.pdf Zugriff am 3.3.2014.</ref> heraus, in der es auf Seite 2 heißt:
{{Zitat|Naturwissenschaftlich gesehen gibt es keine exakte zeitliche Zäsur zwischen Leben und Tod; das Sterben des Organismus als Ganzes, der Organe und der verschiedenen Zellen ist ein Prozess. Auch nach dem Funktionsausfall des Gehirns sind bestimmte unwillkürliche Reaktionen (z.B. Muskelreflexe) noch möglich. Solche Reflexe sind der Grund dafür, dass Organspender bei der Organentnahme eine Narkose erhalten.}}
{{Zitat|Naturwissenschaftlich gesehen gibt es keine exakte zeitliche Zäsur zwischen Leben und Tod; das Sterben des Organismus als Ganzes, der Organe und der verschiedenen Zellen ist ein Prozess. Auch nach dem Funktionsausfall des Gehirns sind bestimmte unwillkürliche Reaktionen (z.B. Muskelreflexe) noch möglich. Solche Reflexe sind der Grund dafür, dass Organspender bei der Organentnahme eine Narkose erhalten.}}
In der von Schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI) und Swisstransplant herausgebrachten Schrift "Organspende und Transplantation" (Januiar 2013) heißt es auf Seite 31:
{{Zitat|Es wird empfohlen eine Narkose einzuleiten um spinalen Reflexen und
Muskelkontraktionen vorzubeugen. (s. SAMW Richtlinien Seite 19)}}
In einem vorliegenden Schreiben von Dr. Katharina Plüss, Stv. Sektionsleiterin
Eidgenössisches Departement des Innern EDI, Bundesamt für Gesundheit BAG, heißt es:
{{Zitat|Richtlinien zur Organentnahme in der Schweiz<br>
Die SAMW (Schweizerische Akademie für Medizinische Wissenschaften) Richtlinien halten folgendes fest:<br>
"Bei der Organentnahme hat man es mit dem Körper eines Toten zu tun. Dieser besitzt jedoch nach wie vor ein weitgehend funktionstüchtiges spinales und autonomes Nervensystem. Der tote Körper kann deshalb auf Reize reagieren und motorische Reaktionen zeigen. Mit der Verabreichung von Anästhetika können solche Reaktionen weitestgehend verhindert werden. Dies trägt zur Entlastung der bei einer Organentnahme involvierten Personen bei. Da die Verabreichung von Anästhetika bis zu einem gewissen Grade ischämieprotektiv wirkt und einer Verletzung der zu entnehmenden Organe vorbeugt, ist sie auch im Interesse des Empfängers. Aus diesen Gründen wird die Verabreichung von Inhalationsanästhetika empfohlen".<br>
In der Schweiz wird nach diesen SAMW-Richtlinien vorgegangen. Das heisst:<br>
- es wird in der Regel keine Vollnarkose durchgeführt. Es werden z.B. keine Sedativa verwendet, was für eine Vollnarkose zwingend erforderlich wäre.<br>
- es werden Substanzen verwendet, welche die spinalen Reflexe und die kardiozirkulatorischen Reaktionen unterdrücken (Fentanyl und Muskelrelaxantien)<br>
- es werden in der Regel volatile Anästhetika eingesetzt, da diese eine organprotektive Wirkung haben. Diese Massnahme wird jedoch (noch?) nicht bei allen Organentnahmen angewandt, da kontrollierte Studien und Untersuchungsergebnisse, die diese Wirkung eindeutig belegen, bisher fehlen.}}


== Anhang ==
== Anhang ==

Version vom 4. März 2014, 08:21 Uhr


Anästhesie

Anästhesie ist in der Medizin ein Zustand der Empfindungslosigkeit. Pschyrembel teilt sie ein in:[1]

  1. Balancierte Anästhesie
    1. kurz wirksame Injektionsnarkotika (z.B. Barbiturate
    2. Analgetika (Opiate, z.B. Fentanyl)
    3. peripheren Muskelrelaxanzien
    4. Inhalationsnarkotika (z.B. Lachgas, Isofluran)
  2. Rückenmarknahe Anästhesie
    1. Kaudalanästhesie (wird vor allem bei Kindern durchgeführt)
    2. Spinalanästhesie (durchdringt die Hirnhaut)
    3. Periduralanästhesie (PDA) (durchdringt nicht die Hirnhaut)

Schmerzreaktion bei Hirntoten

Ablauf: Puls und Blutdruck steigt

Schmerz1a.jpg Schmerz1b.jpg Schmerz1c.jpg Schmerz1d.jpg
Hierbei beteiligten Körperteile: Von den Schmerzreptoren wird ein großer Schmerz wahrgenommen (z.B. Öffnung des Oberkörpers). Diese Information wird an das Rückenmark weitergeleitet. Vom Rückenmark geht ein Impuls über eine schnelle Nervenleitung zu den Nebennieren und löst die Ausschüttung von Stresshormonen aus, u.a. Adrenalin. Dadurch steigen Blutdruck und Puls.[Anm. 1] Vom Rückenmark geht ein Impuls über eine langsame Nervenleitung zum Gehirn. Da dieses beim Hirntoten abgestorben ist, dann dieser Impuls nicht als Schmerz wahrgenommen werden.


Regelungen in den Ländern

Deutschland

Ärzteblatt 2001; 98. 1417

Schweiz

Die "Feststellung des Todes mit Bezug auf Organtransplantationen" (Stand 24.5.2011), herausgegeben von der "Schweizer Akademie der Medizinischen Wissenschaften" (SAMW) enthält einige direkte und indirekte Hinweise auf Schmerzreize und Schmerzempfinden von Hirntoten:

Im Anhang heißt es auf Seite 21 unter "Klinische Zeichen des Todes", Punkt 5: [[Zitat|Fehlen jeglicher Reaktion auf starken Schmerzreiz: Die Reaktion auf Schmerzreize muss durch Druck auf die Austrittsstelle eines Trigeminusastes am Orbitarand geprüft werden.}} Was eine Reizung des Trigeminus-Nervs für Gesunde bedeutet, ist hier nachzulesen{{[2]

Bei der Trigeminusneuralgie können heftigste Schmerzen im Trigeminusgebiet auftreten. Diese werden als mitunter stärkste bekannte Schmerzen beschrieben.

Mit anderen Worten: Wenn der Hirntote bei der Reizung des Trigeminus-Nervs keine motorischen Reaktionen zeigt, kann er auch bei der Öffnung des Oberkörpers zum Zweck der Organentnahme keine Schmerzen bewusst wahrnehmen.


Immer wieder wird behauptet, dass in der Schweiz für die Organentnahme eine Vollnarkose vorgeschrieben sei, um evtl. Schmerzen der Organspender zu vermeiden. - Dieser Aussage muss entschieden widersprochen werden, denn die SAMW brachte im Jahre 2012 oder 2013[Anm. 2] eine 4-seitige Schrift "Fakten und Argumente"[3] heraus, in der es auf Seite 2 heißt:

Naturwissenschaftlich gesehen gibt es keine exakte zeitliche Zäsur zwischen Leben und Tod; das Sterben des Organismus als Ganzes, der Organe und der verschiedenen Zellen ist ein Prozess. Auch nach dem Funktionsausfall des Gehirns sind bestimmte unwillkürliche Reaktionen (z.B. Muskelreflexe) noch möglich. Solche Reflexe sind der Grund dafür, dass Organspender bei der Organentnahme eine Narkose erhalten.

In der von Schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI) und Swisstransplant herausgebrachten Schrift "Organspende und Transplantation" (Januiar 2013) heißt es auf Seite 31:

Es wird empfohlen eine Narkose einzuleiten um spinalen Reflexen und

Muskelkontraktionen vorzubeugen. (s. SAMW Richtlinien Seite 19)

In einem vorliegenden Schreiben von Dr. Katharina Plüss, Stv. Sektionsleiterin Eidgenössisches Departement des Innern EDI, Bundesamt für Gesundheit BAG, heißt es:

Richtlinien zur Organentnahme in der Schweiz

Die SAMW (Schweizerische Akademie für Medizinische Wissenschaften) Richtlinien halten folgendes fest:
"Bei der Organentnahme hat man es mit dem Körper eines Toten zu tun. Dieser besitzt jedoch nach wie vor ein weitgehend funktionstüchtiges spinales und autonomes Nervensystem. Der tote Körper kann deshalb auf Reize reagieren und motorische Reaktionen zeigen. Mit der Verabreichung von Anästhetika können solche Reaktionen weitestgehend verhindert werden. Dies trägt zur Entlastung der bei einer Organentnahme involvierten Personen bei. Da die Verabreichung von Anästhetika bis zu einem gewissen Grade ischämieprotektiv wirkt und einer Verletzung der zu entnehmenden Organe vorbeugt, ist sie auch im Interesse des Empfängers. Aus diesen Gründen wird die Verabreichung von Inhalationsanästhetika empfohlen".
In der Schweiz wird nach diesen SAMW-Richtlinien vorgegangen. Das heisst:
- es wird in der Regel keine Vollnarkose durchgeführt. Es werden z.B. keine Sedativa verwendet, was für eine Vollnarkose zwingend erforderlich wäre.
- es werden Substanzen verwendet, welche die spinalen Reflexe und die kardiozirkulatorischen Reaktionen unterdrücken (Fentanyl und Muskelrelaxantien)
- es werden in der Regel volatile Anästhetika eingesetzt, da diese eine organprotektive Wirkung haben. Diese Massnahme wird jedoch (noch?) nicht bei allen Organentnahmen angewandt, da kontrollierte Studien und Untersuchungsergebnisse, die diese Wirkung eindeutig belegen, bisher fehlen.

Anhang

Quellen

Anmerkungen

  1. Hierzu ein Zitat aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Adrenalin#Wirkungen Zugriff am 3.3.2014.
    Adrenalin ist ein Stresshormon und schafft als solches die Voraussetzungen für die rasche Bereitstellung von Energiereserven, die in gefährlichen Situationen das Überleben sichern sollen (Kampf oder Flucht).
  2. Die Schrift trägt kein Datum, aber auf Seite 3 den Hinweis "Das Universitätsspital Genf (HUG) hat seit Januar 2012 ein Programm ...". Somit muss diese Schrift nach Januar 2012 erstellt worden sein.

Einzelnachweise