Vermittlungsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Deutsdchland ===
=== Deutsdchland ===
Es gibt in Deutschland drei Vermittlungsverfahren:
Es gibt in Deutschland drei Vermittlungsverfahren:
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# [[Modifiziertes Vermittlungsverfahren]]
# [[Beschleunigtes Vermittlungsverfahren]]
# [[Beschleunigtes Vermittlungsverfahren]]

Version vom 17. Februar 2023, 18:00 Uhr

Deutsdchland

Es gibt in Deutschland drei Vermittlungsverfahren:

  1. Stadardverfahren
  2. Modifiziertes Vermittlungsverfahren
  3. Beschleunigtes Vermittlungsverfahren

Im Laufe der Jahrzehnte wurden diese Vermittlungsverfahren immer wieder modifiziert. Die letzte Änderung wurde im Jahr 2012 vorgenommen. (Stand 2015)

Österreich

In Österreich hat sich die Entnahmeklinik an das zuständige TXZ zu wenden. Dieses regelt über ET die Zuteilung der Organe.

Schweiz

In der Schweiz werden die Organe über ein "spezielles Computersystem" (SOAS) vermittelt.[1]


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise