Vermittlungsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Deutsdchland ===
=== Deutschland ===
Es gibt in Deutschland drei Vermittlungsverfahren:
Es gibt in Deutschland drei Vermittlungsverfahren:
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=== Österreich ===
=== Österreich ===
In Österreich hat sich die Entnahmeklinik an das zuständige [[TXZ]] zu wenden. Dieses regelt über [[ET]] die [[Zuteilung]] der [[Organe]].
In Österreich hat sich die Entnahmeklinik an das zuständige [[TXZ]] zu wenden. Dieses regelt über [[ET]] die [[Allokation|Zuteilung]] der [[Organe]].


=== Schweiz ===
=== Schweiz ===

Aktuelle Version vom 18. Februar 2023, 14:37 Uhr

Deutschland

Es gibt in Deutschland drei Vermittlungsverfahren:

  1. Stadardverfahren
  2. Modifiziertes Vermittlungsverfahren
  3. Beschleunigtes Vermittlungsverfahren

Im Laufe der Jahrzehnte wurden diese Vermittlungsverfahren immer wieder modifiziert. Die letzte Änderung wurde im Jahr 2012 vorgenommen. (Stand 2015)

Österreich

In Österreich hat sich die Entnahmeklinik an das zuständige TXZ zu wenden. Dieses regelt über ET die Zuteilung der Organe.

Schweiz

In der Schweiz werden die Organe über ein "spezielles Computersystem" (SOAS) vermittelt.[1]


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise