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Version vom 31. März 2023, 19:39 Uhr
In der Diskussion um die Widerspruchsregelung wird häufig von einer "Pflicht" zur Organspende gesprochen. Diese gäbe es bei der Notstandsregelung.
Bei der Widerspruchsregelung hat jeder auf der Grundlage der Selbstbestimmung das Recht, Widerspruch zur Organentnahme einzulegen. Er muss hierzu nur auf dem OSA "Nein" ankreuzen.
Die lückenlose "verpflichtende Entscheidung" ist die WSR. Dabei kommt niemand aus. Dort gibt es kein "Ich kann mich nicht entscheiden" und kein "Ich will mich nicht entscheiden", so wenig, wie es dies nach der Feststellung des Hirntodes gibt.
Anhang
Anmerkungen