Körperverletzung: Unterschied zwischen den Versionen
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Einige [[Kritiker]] der [[Organspende]] bzw. der [[WSR]] geben an, dass [[Organentnahme]] eine Körperverletzung sei. Dies ist unzutreffend und zeigt damit die Sachkompetenz dieser Leute auf: [[Hirntote]] sind Tote. Die Beschädigung ihres Körpers kann nach geltendem Recht somit nie eine Körperverletzung sein, sondern eine Leichenschändung. | Einige [[Kritiker]] der [[Organspende]] bzw. der [[WSR]] geben an, dass [[Organentnahme]] eine Körperverletzung sei. Dies ist unzutreffend und zeigt damit die Sachkompetenz dieser Leute auf: [[Hirntote]] sind Tote. Die Beschädigung ihres Körpers kann nach geltendem Recht somit nie eine Körperverletzung sein, sondern eine Leichenschändung. |
Aktuelle Version vom 27. Juni 2024, 04:32 Uhr
Körperverletzungsdelikte bezeichnet in Kriminologie und Rechtsvergleichung eine Deliktsgruppe, bei der die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit eines anderen unter Strafe steht.
Körperverletzung ist gemäß § 224 StGB ein Tatbestand.
Einige Kritiker der Organspende bzw. der WSR geben an, dass Organentnahme eine Körperverletzung sei. Dies ist unzutreffend und zeigt damit die Sachkompetenz dieser Leute auf: Hirntote sind Tote. Die Beschädigung ihres Körpers kann nach geltendem Recht somit nie eine Körperverletzung sein, sondern eine Leichenschändung.
Anhang
Anmerkungen