Recht auf Unwissenheit: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 9. November 2024, 21:52 Uhr
Es gibt ein Recht auf Wissen, insbesondere wenn der Patient wissen will, welche Krankheit er hat und welche Prognose der Arzt stellt. - Doch gibt es ein Recht auf Unwissenheit?
Viele Kritiker des Hirntod-Konzeptes betonen, wie wichtig eine sachlich korrekte und umfassende Aufklärung zu Hirntod und Organspende sei.
Bei einigen Kritikern entsteht der Eindruck, dass sie sich selbst nicht umfassend und korrekt über Hirntod informieren wollen. Die zahlreichen Kategorie:Richtigstellung zeigen auf, welch fehlerhaftes Wissen einige Kritiker über den Hirntod oder Organspende haben. Es werden zumeist die gleichen oberflächlichen Phrasen zitiert oder als eigenes Gedankengut vorgetragen. Ihre Aussagen über den Hirntod legen den Gedanken nahe, dass sich kaum ein Kriktiker sich die Mühe machte, den pathophysiologischen Zustand Hirntod und dessen anthropologische Trageweite zu verstehen. Bezeichnungen wie hirnverletzte Patienten oder Argumente wie mit den 97% lassen den Eindruck entstehen, dass man gar kein fundiertes Wissen über den Hirntod haben will. Man will bewusst an der Oberfläche bleiben und auf der Phänomen-Ebene gegen den Hirntod auftreten. Hierbei stellt sich die Frage, ob hierbei ein Recht auf Unwissenheit gerechtfertigt ist.
Für jeden Menschen persönlich gibt es sicherlich das Recht aus Unwissenheit. Doch wenn der Mensch, der von diesem Recht auf Unwissenheit Gebrauch macht, sich in der Öffentlichkeit zu Hirntod und/oder Organspende äußert, ist dies moralisch höchst fragwürdig.
Seit dem Jahr 2013 klären BZgA und die Krankensassen massiv über Hirntod und Organspende auf, doch es scheint so zu sein, die Bürger - so auch die Verfasser der Halb- und Unwahrheiten - ihr Recht auf Unwissenheit leben.
Anhang
Anmerkungen