Oberste Sanitätsrat: Unterschied zwischen den Versionen

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1969 erschien vom Bundesministerium für soziale Verwaltung der "Bericht über die soziale Lage". Darin heißt es auf Seite 74:
1969 erschien vom Bundesministerium für soziale Verwaltung der "Bericht über die soziale Lage". Darin heißt es auf Seite 74:
{{Zitat|Hervorzuheben sind noch zwei Gutachten : In dem einen empfiehlt der Oberste Sanitätsrat eine Einschränkung der Verwendung von Fremdstoffen bei der Herstellung von Lebensmitteln auf gesundheitlich unbedenkliche Zusätze. Zugleich empfiehlt er einen Ausbau der Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel nach Art, Qualität und Beschaffenheit. In dem zweiten Gutachten nimmt er zur Frage der Organentnahme aus Leichen zu Heilzwecken Stellung.<ref>Bundesministerium für soziale Verwaltung: Bericht über die soziale Lage 1968. Wien 1969, 74. Nach: https://www.parlament.gv.at/dokument/XI/III/234/imfname_584847.pdf Zugriff am 14.02.2025.</ref>
{{Zitat|Hervorzuheben sind noch zwei Gutachten : In dem einen empfiehlt der Oberste Sanitätsrat eine Einschränkung der Verwendung von Fremdstoffen bei der Herstellung von Lebensmitteln auf gesundheitlich unbedenkliche Zusätze. Zugleich empfiehlt er einen Ausbau der Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel nach Art, Qualität und Beschaffenheit. In dem zweiten Gutachten nimmt er zur Frage der Organentnahme aus Leichen zu Heilzwecken Stellung.<ref>Bundesministerium für soziale Verwaltung: Bericht über die soziale Lage 1968. Wien 1969, 74. Nach: https://www.parlament.gv.at/dokument/XI/III/234/imfname_584847.pdf Zugriff am 14.02.2025.</ref>}}


== Anhang ==
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Aktuelle Version vom 14. Februar 2025, 17:53 Uhr

Der Oberste Sanitätsrat (OSR) ist ein besonderes Beratungsgremium des Bundesministers für Gesundheit und setzt sich aus ehrenamtlichen Mitgliedern – Experten aus den Bereichen Medizin, Psychologie, Pflege, Wissenschaft, Ärzte- und Apothekerkammer, Sozialversicherung und öffentlicher Gesundheitsdienst – zusammen. Der OSR bewertet in seinen Empfehlungen grundsätzliche Fragestellungen, z. B. ob und welche Behandlungsmethodik dem "Stand der medizinischen Wissenschaft" entspricht; welche behördlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von epidemischen Krankheiten geeignet sind und im öffentlichen Interesse ergriffen werden sollen; ob und welche Impfungen als öffentliche Impfungen durchgeführt werden sollen, bzw. ob eine Impfpflicht festgesetzt werden soll.

1969 erschien vom Bundesministerium für soziale Verwaltung der "Bericht über die soziale Lage". Darin heißt es auf Seite 74:

Hervorzuheben sind noch zwei Gutachten : In dem einen empfiehlt der Oberste Sanitätsrat eine Einschränkung der Verwendung von Fremdstoffen bei der Herstellung von Lebensmitteln auf gesundheitlich unbedenkliche Zusätze. Zugleich empfiehlt er einen Ausbau der Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel nach Art, Qualität und Beschaffenheit. In dem zweiten Gutachten nimmt er zur Frage der Organentnahme aus Leichen zu Heilzwecken Stellung.[1]

Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium für soziale Verwaltung: Bericht über die soziale Lage 1968. Wien 1969, 74. Nach: https://www.parlament.gv.at/dokument/XI/III/234/imfname_584847.pdf Zugriff am 14.02.2025.