Infratentorielle Hirnschädigung: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei einer infratentorielle Hirnschädigung muss die Irreversibilität der klinischen Ausfallsymptome nachgewiesen werden:<ref>[[BÄK]]: Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes. | Bei einer infratentorielle Hirnschädigung muss die Irreversibilität der klinischen Ausfallsymptome nachgewiesen werden:<ref>[[BÄK]]: Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes. Vierte Fortschreibung 2015 mit Ergänzungen gemäß Transplantationsgesetz (TPG)</ref> | ||
* durch ein Null-Linien-EEG | * durch eine klinische Diagnostik und | ||
* oder | ** ein Null-Linien-EEG | ||
** oder durch Nachweis des zerebralen Zirkulationsstillstandes. | |||
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Version vom 14. September 2016, 13:52 Uhr
Eine infratentorielle Hirnschädigung betrifft das Kleinhirn. Es liegt unterhalb des Tentorium, das Kleinhirn vom Großhirn trennt.
Bei einer infratentorielle Hirnschädigung muss die Irreversibilität der klinischen Ausfallsymptome nachgewiesen werden:[1]
- durch eine klinische Diagnostik und
- ein Null-Linien-EEG
- oder durch Nachweis des zerebralen Zirkulationsstillstandes.
Anhang
Anmerkungen