Aktionsbündnis Organspende Baden-Württemberg: Unterschied zwischen den Versionen
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# Die Patientenverfügung sollte angepasst werden. | # Die Patientenverfügung sollte angepasst werden. | ||
# Krankenhäuser, Ärzteschaft, Pflege und Krankenkassen sorgen gemeinsam dafür, dass die Patienteninteressen wahrgenommen werden. | # Krankenhäuser, Ärzteschaft, Pflege und Krankenkassen sorgen gemeinsam dafür, dass die Patienteninteressen wahrgenommen werden. | ||
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Aktuelle Version vom 3. Februar 2014, 08:49 Uhr
Das "Aktionsbündnis Organspende Baden-Württemberg" wurde vom Sozialministerium im Jahr 2006 ins Leben gerufen. Es beschäftigt sich insbesondere mit diesen Arbeitsfeldern:
- Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere auch Aufklärungsarbeit in Schulen
- Vernetzung von Krankenhäusern
- Fortbildung von ärztlichem und pflegerischem Personal
Am 25.4.2013 verabschiedete es 10 Leitsätze zur Organspende und Transplantation: [1]
(Hier in verkürzter Form ohne beschreibenden Text wiedergegeben.)
- Organtransplantationen retten Leben.
- Organtransplantation ist eine erfolgreiche Behandlungsmethode.
- Organtransplantation setzt Organspende voraus.
- Es gibt kein Recht auf fremde Organe.
- Organspender sind Patienten.
- Der Hirntod ist die Voraussetzung für die Entnahme von Organen.
- Jeder soll und kann in Ruhe seine eigene Entscheidung treffen.
- Ein Organspendeausweis schafft Klarheit.
- Die Patientenverfügung sollte angepasst werden.
- Krankenhäuser, Ärzteschaft, Pflege und Krankenkassen sorgen gemeinsam dafür, dass die Patienteninteressen wahrgenommen werden.
Anhang
Anmerkungen