Aktionsbündnis Organspende Baden-Württemberg: Unterschied zwischen den Versionen

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# Die Patientenverfügung sollte angepasst werden.
# Die Patientenverfügung sollte angepasst werden.
# Krankenhäuser, Ärzteschaft, Pflege und Krankenkassen sorgen gemeinsam dafür, dass die Patienteninteressen wahrgenommen werden.
# Krankenhäuser, Ärzteschaft, Pflege und Krankenkassen sorgen gemeinsam dafür, dass die Patienteninteressen wahrgenommen werden.
== Anhang ==
=== Anmerkungen ===
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=== Einzelnachweise ===
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Aktuelle Version vom 3. Februar 2014, 08:49 Uhr

Das "Aktionsbündnis Organspende Baden-Württemberg" wurde vom Sozialministerium im Jahr 2006 ins Leben gerufen. Es beschäftigt sich insbesondere mit diesen Arbeitsfeldern:

  • Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere auch Aufklärungsarbeit in Schulen
  • Vernetzung von Krankenhäusern
  • Fortbildung von ärztlichem und pflegerischem Personal

Am 25.4.2013 verabschiedete es 10 Leitsätze zur Organspende und Transplantation: [1]
(Hier in verkürzter Form ohne beschreibenden Text wiedergegeben.)

  1. Organtransplantationen retten Leben.
  2. Organtransplantation ist eine erfolgreiche Behandlungsmethode.
  3. Organtransplantation setzt Organspende voraus.
  4. Es gibt kein Recht auf fremde Organe.
  5. Organspender sind Patienten.
  6. Der Hirntod ist die Voraussetzung für die Entnahme von Organen.
  7. Jeder soll und kann in Ruhe seine eigene Entscheidung treffen.
  8. Ein Organspendeausweis schafft Klarheit.
  9. Die Patientenverfügung sollte angepasst werden.
  10. Krankenhäuser, Ärzteschaft, Pflege und Krankenkassen sorgen gemeinsam dafür, dass die Patienteninteressen wahrgenommen werden.

Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise