Ruhemembranpotential

Aus Organspende-Wiki
Version vom 17. Dezember 2017, 14:27 Uhr von Klaus (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Als Ruhemembranpotential (Ruhepotential) wird das Membranpotential von erregbaren Zellen in Ruhe bezeichnet, so bei nicht erregten Nervenzellen oder Muskelzellen. Eine charakteristische, vorübergehende Abweichung vom Ruhepotential ist beispielsweise das Aktionspotential dieser Zellen bei Erregung.

Das Ruhepotential entspricht in guter Näherung dem Diffusionspotential von innerhalb zu außerhalb der Zellen ungleich verteilten Ionen, vorrangig von Kalium (K+) neben Natrium (Na+) und Chlorid (Cl). Genauer bestimmt wird es durch die Summe der jeweiligen Gleichgewichtspotentiale unter Berücksichtigung der Membranleitfähigkeiten für diese Ionen (siehe Goldman-Gleichung). Die als Ruhemembranpotential bezeichnete Potentialdifferenz zwischen negativ geladenem Zellinneren und extrazellulärer Umgebung über die Membran beträgt je nach Zelltyp zwischen −100 und −50 mV, bei den meisten Nervenzellen rund −70 mV. Dieses Ruhepotential einer erregbaren Zelle ist von grundlegender zellphysiologischer Bedeutung, unter anderem für die Erregungsleitung der Nerven, die Steuerung der Muskelkontraktion, sowie den elektrophoretischen Stofftransport durch die Membran.

"Alle lebenden Zellen haben ein Membranpotenzial; es beträgt zwischen -120 und 40 mV, an der Muskelzelle etwa -90 mV. Das Ruhepotenzial von -90 mV bedeutet demnach, dass der Fluss der Kaliumionen im Gleichgewicht ist."[1]

Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. Hermann Bünte, Klaus Bünte: Das Spektrum der Medizin. Illustriertes Handbuch von den Grundlagen bis zur Klinik. Stuttgart 2004, 294.