Karen Ann Quinlan

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Karen Ann Quinlan

Die Darstellung

Karen Ann Quinlan wurde in Deutschland von einzelnen Personen und Medien zur Hirntote gemacht.[1]

Die Recherche

Im April 1975 wurde Karen Ann Quinlan aus nicht eindeutig geklärter Ursache beim Tanz in einem Lokal ohnmächtig und kam in eine kath. Klinik. Dort wurde sie 14 Monate künstlich beatmet. Die Eltern wollten die künstliche Beatmung beendet wissen, doch die Klinik wehrte sich. Im Jahre 1976 errangen die Eltern ein Gerichtsurteil, das die künstliche Beatmung beendete. Doch Karen Ann Quinlan atmete selbst weiter. Damit war klar, dass sie nicht hirntot war, auch nicht nach US-amerikanischer Definition.

Karen Ann Quinlan hatte immer wieder betont, dass sie sie unter keinen Umständen mit außergewöhnlichen Mitteln am Leben erhalten werden will. Dies wurde bei dem Prozess von den Eltern und einer Freundin Karens so eingebracht. Die Ärzte weigerten sich ausdrücklich, bei ihr Hirntod zu attestieren.[2] Es ging hier inhaltlich um das Thema Patientenverfügung, nicht um Hirntod.[3]

Karen Ann Quinlan starb am 12.6.1985.

Fazit

An Karen Ann Quinlan wurde keine Hirntoddiagnostik durchgeführt, weil sie eindeutig eine komatöse Patientin war. Sie wurde von den Medien zur Hirntoten gemacht.


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. Petra Gehring: Sterbepolitiken. Zitiert nach: http://www.polar-zeitschrift.de/polar_10.php?id=463 (29.7.13)
  2. http://en.wikipedia.org/wiki/Karen_Ann_Quinlan Zugriff am 29.7.2013.
  3. http://www.coma.ulg.ac.be/papers/german/05_spektrum_hirntod.pdf Zugriff am 1.2.2014.