Karen Ann Quinlan
Im April 1975 wurde Karen Ann Quinlan aus nicht eindeutig geklärter Ursache beim Tanz in einem Lokal ohnmächtig und kam in eine kath. Klinik. Dort wurde sie 14 Monate künstlich beatmet. Die Eltern wollten die künstliche Beatmung beendet wissen, doch die Klinik wehrte sich. Im Jahre 1976 errangen die Eltern ein Gerichtsurteil, das die künstliche Beatmung beendete. Doch Karen Ann Quinlan atmete selbst weiter. Damit war klar, dass sie nicht hirntot war, auch nicht nach US-amerikanischer Definition.
Karen Ann Quinlan hatte immer wieder betont, dass sie sie unter keinen Umstsänden mit außergewöhnlichen Mitteln am Leben erhalten werden will. Dies wurde bei dem Prozess von den Eltern und einer Freundin Karens so eingebracht. Die Ärzte weigerten sich ausdrücklich, bei ihr Hirntod zu attestieren.[1] Es ging hier inhaltlich um das Thema Patientenverfügung, nicht um Hirntod.[2]
Karen Ann Quinlan wurde in Deutschland von einzelnen Personen und Medien zur Hirntote gemacht.[3] Dies entspricht jedoch nicht dem Sachverhalt.
Karen Ann Quinlan starb am 12.6.1985.
Anhang
Anmerkungen
Einzelnachweise
- ↑ http://en.wikipedia.org/wiki/Karen_Ann_Quinlan Zugriff am 29.7.2013.
- http://www.zeit.de/1975/46/wenn-der-tod-nicht-schneller-ist Zugriff am 29.7.2013.
- http://www.egt.med.uni-muenchen.de/personen/mitarbeiter/jox/ vortraege/st-quirin-07_02_2013.pdf Zugriff am 29.7.2013.
- www.thieme-connect.de/ejournals/abstract/10.1055/s-2005-870590 Zugriff am 29.7.2013.
- ↑ http://www.coma.ulg.ac.be/papers/german/05_spektrum_hirntod.pdf Zugriff am 1.2.2014.
- ↑ Petra Gehring: Sterbepolitiken. Zitiert nach: http://www.polar-zeitschrift.de/polar_10.php?id=463 (29.7.13)