Todesbescheinigung

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Der Totenschein [Todesbescheinigung, Leichenschauschein) ist in Deutschland eine öffentliche Urkunde, in der ein Arzt nach gründlicher Untersuchung eines menschlichen Körpers den Tod dieses Menschen mit Personalien und Zeit und Ort des Todesfalls bescheinigt, wenn möglich eine Todesursache angibt und die Todesart vermerkt, also, ob es sich um einen natürlichen oder nicht natürlichen Tod handelt (Leichenschau). Bei Totgeburten ist ab einem Geburtsgewicht von 500 g ein Totenschein auszustellen. Der Aufbau des Formulars und die Art der darin zu vermerkenden Angaben variieren geringfügig in den einzelnen Bundesländern. Das liegt daran, dass das Bestattungsgesetz Länderrecht ist (Föderalismus).

Er ist nicht mit der standesamtlichen Sterbeurkunde zu verwechseln.

In der bayerischen Todesbescheingung werden als sichere Todeszeichen zur Auswahl angegeben: Totenstarre, Totenflecke, Fäulnis, Verletzungen, die nicht mit dem Leben vereinbar sind, Hirntod.
Des weiteren wird nach Reanimationsbehandlung gefragt: Reanimation passager erfolgreich (Wiedereinsetzen der Herztätigkeit): ja/nein.


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise