Feststellung des Hirntodes
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Die Feststellung des Todes, auch des Hirntodes, ist die letzte Handlung des Arztes, zu der jeder Arzt gesetzlich verpflichtet ist. Bei der Feststellung des Hirntodes sind an die beiden untersuchenden Ärzte bestimmte Kriterien geknüpft. Wird auf der Intensivstation der Tod, auch der Hirntod, festgestellt, wird anschließend die künstliche Beatmung beendet. Bei Hirntoten gibt es 2 Ausnahmen:
- Wenn gesunde Organe und eine Zustimmung zur Organentnahme vorliegen. Dann wird bis zur Organentnahme weiterbehandelt.
- Wenn die Hirntote schwanger ist. Dann wird bis zur Geburt des Kindes die organprotektive Behandlung bis zur Geburt fortgesetzt.
In allen anderen Fällen, wird die künstliche Beatmung nach der Feststellung des Hirntodes abgeschaltet. Dass dies nach der Feststellung des Hirntodes meist erfolgt, gibt die medizinisch Literatur und eine gemeinsame Erklärung (2015) an.
Anhang
Anmerkungen