Personalausweis

Aus Organspende-Wiki
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Seit Herbst 2012 sind die Bürger gesetzlich aufgefordert, sich zur Frage der Organspende zu entscheiden (Entscheidungsregelung). Dieser Aufforderung kam selbst nach 10 Jahren die überwiegende Mehrheit nicht nach. Nach den Jahresberichten der DSO hatten im Jahr 2010 nach Feststellung des Hirntods rund 10% eine schriftliche Willenserklärung, im Jahr 2020 waren es rund 20%. Bei einer linearen Entwicklung hätten wir bis zum Jahr 2090 rund 90%. Durch die Einführung der WSR hätten wir schlagartig 100%.

Wenn wir heute beginnen, bei der Ausstellung des Personalausweises die Antwort zur Organspende abzufragen, haben wir in 5 Jahren 50% der Bevölkerung erreicht, in 10 Jahren 100%. Die Entscheidung brauchen wir aber heute nach der Feststellung des Hirntodes binnen Stunden, nicht binnen Jahren.

Was aber, wenn der Bürger auf dem Amt sich weigert, eine Entscheidung zur Frage der Organspende anzugeben? Wird ihm dann der Personalausweis nicht erteilt? Muss er dann Bußgeld bezahlen (sich freikaufend), jährlich, monatlich, wöchentlich oder kommt er bei Härtefällen in Beugehaft?


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise