Ergebnisoffen

Aus Organspende-Wiki
Version vom 17. April 2023, 06:22 Uhr von Klaus (Diskussion | Beiträge) (Weiterleitung auf Gleichgültig entfernt)
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Zur Frage der Organspende muss nach § 2 TPG "ergebnisoffen" aufgeklärt werden. Dabei darf nicht gesagt werden, dass Organspender Lebensretter sind, dass Organspende Menschenleben rettet, da solche Aussagen nicht mehr ergebnisoffen seien. - Siehe: gleichgültig

Die ergebnisoffene Aufklärung hat zur Gleichgültigkeit geführt, die bis hinein in die Diskussionen zu erkennen ist. Da ein "Ja" und ein "Nein" zur Organspende nicht gleichwertig (gleich wertig) und nicht gleichgültig (gleich gültig) ist, muss die Angabe "ergebnisoffen" aus dem TPG gestrichen werden.

Die Aufklärung und Beratung soll zu einer persönlichen Entscheidung führen, die nicht begründet werden muss. Es soll aber bei der Aufklärung und Beratung sehr wohl gesagt werden dürfen,

  • dass ein Organspender im Durchschnitt 3 Organpatienten vor dem drohenden Tod bewahrt
  • dass Organspender Lebensretter sind
  • dass Organspende Menschenleben rettet
  • dass Organspende ein "Akt der Nächstenliebe" ist
  • dass Organspende ein "Ausdruck der Solidarität mit den Kranken" ist
  • dass Organspende eine Möglichkeit ist, mit seinem Tod Leben zu schenken

Siehe auch: Gleichgültig


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise